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Gendiagnostikgesetz (GenDG): Ist es legal, einen Vaterschaftstest im Ausland durchzuführen?

24.02.201012:07 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Am 1. Februar 2010 trat das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft, durch welches neu geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen Abstammungsuntersuchungen, so auch Vaterschaftstests, durchgeführt werden dürfen.
Auf der Seite der Sicherheit suchenden Menschen stieß die Neuregelung, keine geheimen Vaterschaftstests mehr durchführen zu dürfen, auf großes Unverständnis. Vor allem mögliche Väter sehen sich dem einzigen Weg beraubt, schnell und einfach eine sichere Antwort auf die Frage „bin ich der Vater“ zu bekommen. Laut Gesetz darf zwar jeder vor Gericht einen Vaterschaftstest einklagen, wenn er Zweifel hat. Aber dies ist mit erhöhtem Aufwand und oft auch familiärem Stress verbunden, so dass der „heimliche Test“ eine gute Möglichkeit bot, Sicherheit zu bekommen. Die Verbraucher sind nun alleingelassen und oft auch ratlos.



Aus dieser Ausgangsituation heraus haben sich manche deutsche Labore entschlossen, sich im Ausland zu etablieren, um die deutsche Gesetzgebung zu umgehen. Doch hier ist für den Kunden Vorsicht geboten. Das deutsche Gesetz gilt für die deutschen Staatsbürger, egal, ob ein Auftrag ins Ausland vergeben wird, oder nicht.
Sollte es in Österreich zum Beispiel erlaubt sein, sein Auto mit nur einer Bremse zu fahren, so können wir dieses Auto dennoch nicht auf deutschen Straßen nutzen.
Genauso verhält es sich in diesem Fall. Im GenDG wird klar geregelt, dass ein deutscher Auftraggeber eine Ordnungswidrigkeit begeht und mit bis zu 50.000 € bestraft werden kann, wenn er im Ausland eine heimliche Abstammungsuntersuchung durchführen läßt. „Ausländische Labore, die deutschen Kunden gezielt heimliche Tests ermöglichen, bewegen sich am Rande der Legalität und verführen oft auch leichtsinnig ihre Kunden zu Gesetzesverstößen“, sagt Dr. Jens Wiehler, Director Business Development, Fachbereich Angewandte Genetik. „Wer mit seinem Unternehmen diese Vorgehensweise wählt, kann nicht vertrauenswürdiger Partner für wichtige Analysen sein. Im Falle von Rechtsverstößen sind diese Labore aus Deutschland heraus zudem rechtlich nur schwer belangbar.“

Ein Vaterschaftstest muß gut überlegt sein. Durch das Gesetz werden die Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen geschützt. Auch ein Vater kann nicht mehr heimlich von seiner Partnerin getestet werden, um sicherzustellen, ob eine biologische Verwandtschaft zu dem Kind besteht. Nicht die Väter werden durch das Gesetz benachteiligt, sondern die rechtliche Stellung aller, inklusive der Kinder, wird gesichert. Als Ratsuchender sollte man hier auf jeden Fall im Rahmen der Legalität handeln und sich einen seriösen Anbieter in Deutschland suchen.

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