IHK rät Unternehmen: Jahresabschlüsse für 2008 dringend offenlegen

Pressemitteilung von: IHK Mittlerer Niederrhein

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss offen legen müssen und dies für das Jahr 2008 noch nicht getan haben, sollten die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger umgehend nachholen. „Im März wird das Bundesamt für Justiz eine neue Welle von Ordnungsgeldandrohungen starten“, warnt Sebastian Greif, IHK-Rechtsexperte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Allen betroffenen Unternehmen wird das Bundesamt ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro androhen und eine Frist setzen, innerhalb derer die Offenlegung noch nachgeholt werden kann. Alleine diese Androhung kostet die Unternehmen 53,50 Euro. „Wer die Androhung missachtet, muss das Ordnungsgeld zahlen. Auf diese Weise wurden bereits 69 Mio. Euro kassiert“, so Greif weiter. Zwar steht den Unternehmen ein Beschwerderecht zu, allerdings hatten solche Beschwerden in der Vergangenheit nur in einem von zehn Fällen Erfolg.
Die Höhe der Ordnungsgelder hält der IHK-Jurist für überzogen. Häufig gebe es nachvollziehbare Gründe, warum die Offenlegung versäumt wurde. Die IHK begrüßt zudem Planungen in der EU, kleinere Unternehmen von der Pflicht zum Jahresabschluss gänzlich zu befreien.
Die Verpflichtung zur Offenlegung trifft alle GmbHs, die Mehrzahl der GmbH & Co KGs sowie sämtliche Aktiengesellschaften. Nähere Informationen zum Thema Jahresabschluss und Offenlegung gibt es in den Merkblättern der IHK unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de in der Rubrik Recht | Fair Play oder bei Sebastian Greif, Tel. 02131 9268-525, E-Mail: .

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Pressesprecher: Joachim Ludewig, Tel. 02151 635-359,

Die IHK Mittlerer Niederrhein ist das gemeinsame Unternehmen von rund 70.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung der Region Mittlerer Niederrhein sowie gestaltende Kraft des Wirtschaftsstandortes zwischen Rhein und Maas. Die IHK agiert als kritischer Partner der Politik, als unabhängiger Anwalt des Marktes und als kundenorientierter Dienstleister der Wirtschaft. Dabei verfolgt sie das Gesamtinteresse der Wirtschaft. Die IHK produziert gleichermaßen individuelle Dienstleistungen für Mitgliedsunternehmen wie auch öffentliche Güter, von den alle Mitglieder profitieren. Und sie übernimmt gesetzliche Aufgaben. Dies macht den besonderen Charakter der IHK aus und begründet ihren öffentlich-rechtlichen Status. Das IHK-Credo: "Wir machen uns stark für Ihren Erfolg und erbringen Leistungen für eine starke Region".

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