openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Neues Anwendungsschreiben des BMF veröffentlicht

17.02.201017:40 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepaßt. Das BMF Schreiben vom 15.2.2010 löst die bisherigen BMF Schreiben ab.
Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum 1.1.2009 auf 20 % von 6000 Euro (somit 1200 Euro) verdoppelt. Ebenfalls wurden die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefaßt. Diese Förderung wurde auf einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (somit höchstes 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet.
Viele Steuerzahler nutzen die Möglichkeiten, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen. § 35a EStG begünstigt alle handwerklichen Tätigkeiten, ob Renovierungsarbeiten, oder Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Ebenfalls sind Schlafplatzuntersuchungen auf Erdstrahlungen und Elektrosmog inkl. Feng Shui Beratung sowie Wohn- und Arbeitsplatz-beratungen von der Steuer absetztbar. Details können im BMF Schreiben vom 15.2.2010 nachgeschlagen werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 399036
 3775

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Haushaltsnahe Dienstleistungen: Neues Anwendungsschreiben des BMF veröffentlicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Computerservice steuerlich absetzbar - die Neuregelung der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“Bild: Computerservice steuerlich absetzbar - die Neuregelung der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“
Computerservice steuerlich absetzbar - die Neuregelung der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“
… Einkommensteuererklärung mit angegeben werden. Zu beachten ist, dass Dienstleistung und Material auf der Rechnung klar voneinander getrennt aufgeführt werden müssen" erklärt Jan Reichelt. Auszug aus dem Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG vom 26.10.2007 IV C 4 - S 2296-b/07/0003: "Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, …
Bild: BFH : Winterdienst vor dem eigenen Grundstück steuerlich absetzbar
BFH : Winterdienst vor dem eigenen Grundstück steuerlich absetzbar
… 75). Die Kläger beauftragten eine private Firma mit dem Winterdienst des öffentlichen Gehwegs entlang des von Ihnen bewohnten Grundstücks und machten die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend (§ 35a EStG). Das Finanzamt und auch das FG Berlin-Brandenburg versagten die Abzugsfähigkeit mit dem Hinweis auf das damals geltende BMF-Schreiben von …
Zum Irrsinn einer Verwaltungsanweisung
Zum Irrsinn einer Verwaltungsanweisung
… Bürger und irgendwann selbst der Finanzbeamte nicht mehr durchblickt. Ein Paradebeispiel hierfür liefert das Bundesfinanzministerium soeben mit dem mittlerweile vierten (!) Anwendungsschreiben zur Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, DStR 2007 S. 2064): - Der Fiskus muss noch …
Winterdienst: Steuerpflichtige nehmen den Fiskus „auf die Schippe“!
Winterdienst: Steuerpflichtige nehmen den Fiskus „auf die Schippe“!
… begünstigt, so der Steuerberater-Verband e.V. Köln. Dies hatte der Bundesfinanzhof bereits Anfang 2014 entschieden. Demnach kann auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen …
Der Fiskus muss über den Gartenzaun hinaus helfen
Der Fiskus muss über den Gartenzaun hinaus helfen
… Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. - Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, kann weiterhin von dem Steuervorteil …
Bild: Einkommensteuer: Neue Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen
Einkommensteuer: Neue Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen
„Nach vier Jahren hat das Bundesfinanzministerium wieder seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet und an Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung angepasst“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Kanzlei WW+KN. Damals enthielt die …
Bild: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
… abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Wird die Bereitschaft auf Erbringung einer Leistung im Bedarfsfall dagegen als eigenständige Leistung vergütet, …
Bild: „Vergütung ist nur recht und billig“
„Vergütung ist nur recht und billig“
… ersichtlich.“ Auch den Umlageschlüssel, nachdem jeder Wohnungseigentümer die zusätzliche Gebühr zahlen muss, hat das Gericht nicht beanstandet. Mit dem Anwendungsschreiben vom 3. November 2006 hat das Bundesfinanzministerium auch Wohnungseigentümern zugebilligt, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Daraufhin mussten die Verwalter rückwirkend …
Bild: Heim und Pflege als haushaltsnahe DienstleistungBild: Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
… hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden. „In der aktualisierten Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geht das Bundesfinanzministerium auch auf die Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie der Kosten für ein Alten- oder …
Haushaltsnahe Dienstleistungen - Steuervorteil auch für Heimbewohner
Haushaltsnahe Dienstleistungen - Steuervorteil auch für Heimbewohner
… EStG beanspruchen können (BFH-Urteil vom 29.1.2009, VI R 28/08). Begünstigt sind nicht nur die im Haushalt des Heimbewohners erbrachten und individuell abgerechneten Dienstleistungen, sondern auch anteilige Aufwendungen für Dienste, die die Heimleitung zur Verfügung stellt. Solche anteiligen Aufwendungen fallen beispielsweise an für Hausmeister, Gartenpflege …
Sie lesen gerade: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Neues Anwendungsschreiben des BMF veröffentlicht