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Was passiert mit digitalen Passwörtern oder medizinischen Unterlagen - wer erbt sie?

17.02.201008:34 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Was passiert mit digitalen Passwörtern oder medizinischen Unterlagen - wer erbt sie?
Claudia Rehart ist Mitglied im Deutschen Presse Verband -  Journalisten im Netz
Claudia Rehart ist Mitglied im Deutschen Presse Verband - Journalisten im Netz

(openPR) Frankfurt, 16. Februar 2010
User sollen vorsichtiger mit Daten im Netz umgehen.

Höchste Sicherheit und Vertraulichkeit erwarten die Inhaber von Passwörtern, sensiblen Informationen wie etwa finanzielle Angaben (Konten), sprich PIN und TAN, Arbeitsunterlagen, Networking Profile, Fotos oder medizinische Daten, die digital gespeichert werden. Die Bedeutung von Onlinebanking gehört zum Alltag und die Bedeutung wird von digitalen Daten wachsen stetig. Gemäß einer kürzlich veröffentlichten Studie „Europe Logs on: Internet trends of today and tomorrow“ des Microsoft-Konzerns werden Europäer ab 2010 mehr Zeit im Internet verbringen, als vor dem Fernseher. Demnach sind die Passwörter und wichtige Daten von der Internetkriminalität, Userfehler oder höhere Gewalt zu schützen. Beinahe täglich stellt sich die Frage nach der unverletzlichen Sicherung und Verwaltung höchst privater oder beruflicher Angaben.



Wer kümmert sich im Falle einer Verhinderung oder Tod um das digitale geistige Eigentum?

Wie werden wichtige Informationswerte z.B. einer Klinik, einer Bank an die Angehörigen, Geschäftspartner oder Unternehmen weitervermittelt? Digitale Werte gehören mit in die Erbmasse und sind häufig von großem Wert. Nachgefragt in unterschiedlichen Kliniken im Rhein Main Gebiet gibt es bei einigen einen Datenschutzbeauftragten, bei dem die Passwörter hinterlegt sind. Andere haben einen Administrator, der jederzeit Zugang zu den Daten hat. Andere wollten zu dieser Frage keine Auskunft geben, berichtet Claudia Rehart (Journalist / PR-Manager). Bei Medizinern sieht die Rechtslage anders aus, wenn sie von Lebensversicherungen oder Angehörigen wegen einer Auskunft angeschrieben wird, sind sie verpflichtet die Schweigepflicht einzuhalten. Es sei denn der Patient hat ihn von seiner Schweigepflicht entbunden. Dies gilt im Einzelfall zu recherchieren. Gegenüber der Polizei, Behörden, Finanzamt oder Staatsanwaltschaft besteht keine Auskunftspflicht.
Der Zugang zu Online-Verbindungen und Daten ist geldwert, weil diese Passwörter niemals verloren oder preisgegeben werden dürfen. Dies ist nicht als Makulatur anzusehen, zusätzlich ist es ratsam vorsorglich einer Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich zu widersprechen.

Gerade bei sozialen Netzwerken sind die Sicherheitsbestimmungen in die Kritik geraten. Wollten doch einige die Nutzungbestimmungen ändern und "private Inhalte" allen zugänglich machen oder bei anderen hatten plötzlich fremde Personen Zugriff auf persönliche Bilder oder Textnachrichten, denen der Inhaber niemals Zugang erlaubte. Meist haben die Betreiber solcher Netzwerke die Sicherheitsbestimmungen geändert, da sonst Mitglieder kündigen wollten oder schon gekündigt hatten.

Die Weitergabe oder Vererbung digitaler Inhalte sollte bei begünstigten Vertrauenspersonen konkret definiert sein. Die Passwörter und die unterschiedlichen Portale sollten benannt und klar definiert an Ansprechpersonen weitergeleitet werden. Berufliche und persönliche Inhalte sind dabei zu differenzieren.

Dieser Vorgang erfordert keinen Anwalt oder einfache Formalitäten.

Sollte man z.B. unliebsame Werbung/Callcenter erhalten. So wären alle in Frage kommenden Firmen oder Personen, die die Daten weitergeleitet haben können angeschrieben werden. In dem Schreiben sollte man Auskunft gem. § 34 BDSG (ggf. §19) verlangen und der Datenweitergabe zum Zwecke der Werbung widersprechen, bzw. die Löschung der Daten verlangen (sofern keine begründeten Interessen dem entgegen stehen)

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