17.02.2010 - 08:20 - Politik, Recht & Gesellschaft
BVBB fordert Nichtigkeitserklärung des „Planfeststellungsbeschlusses Nachtflug BBI“ und...
Pressemitteilung von: Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)PR Agentur: Pressestelle BVBB
...neue Entscheidung über Nachtflug
Das Brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft (FBS) haben mitgeteilt, dass es bei der Ermittlung der Schutzgebiete im Planergänzungsbeschluss zu einem „Dateneingabefehler“ gekommen ist. Der BVBB war dieser Schlamperei schon seit Monaten auf der Spur. Dieser „Fehler“ hat u. a. zur Folge, dass die Auswirkungen des Nachtfluges und die damit einhergehenden Belastungen der Anwohner höher sind, als im Planergänzungsbeschluss festgeschrieben wurde. Darum führt eine Neuberechnung mit richtiger Eingabe der Berechnungsdaten zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Nachtschutzgebietes. Da die Grenzen des Nachtschutzgebietes vielfach in dicht besiedelten Gebieten liegen, dürfte dies wiederum dazu führen, dass zusätzlich zu den schon jetzt betroffenen 120 000 Anwohner weitere Hunderte Betroffene so stark von den Folgen des Nachtfluges betroffen sind, dass sie Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben.
Hinzu kommt, dass sich die Fluglärmbelastung für die Mehrzahl der Betroffenen gegenüber den Angaben im jetzt rechtswidrigen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erhöhen wird. Diese zusätzliche Belastung vieler Anwohner des Flughafens kann nach Auffassung des BVBB seitens des Infrastrukturministeriums nicht einfach weggewischt werden .Das Ministerium hat einen rechtswidrigen Beschluss vorgelegt, den es nun mit einer Nichtigkeitserklärung aufheben muss.
Die Landesregierung Brandenburg hat nun auch zu verantworten, dass der BVBB und seine Kläger Klagen gegen einen unstrittig rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss zur Wahrung von Fristen (Fristablauf 17. Februar 2010) beim Bundesverwaltungsgericht einreichen mussten. Es ist nun Sache des Gerichts zu bewerten, welchen Sinn die Einreichung von Klagen gegen einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss hat.
Der BVBB wird es nicht hinnehmen wenn die Planfeststellungsbehörde den Versuch unternimmt den Planfeststellungsbeschluss mit ergänzenden Tricksereien zu „heilen“. Die Behörde sei vorsorglich daran erinnert, dass die FBS ihr mitgeteilt hat, dass das Nachtfluggebiet fehlerhaft ermittelte wurde. Damit hat auch die FBS erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist.
Vor allem ist er deshalb rechtswidrig, weil die Behörde die falschen Angaben der FBS unbesehen übernommen hat. Die fehlende Qualitätskontrolle ist somit die Ursache für den Skandal“.
Dieser Skandal ist möglich geworden, weil es der Planfeststellungsbehörde nicht um rechtlich gebotene Abwägung von Schutzinteressen und wirtschaftlichen Interessen geht, wie sie immer wieder behauptet. Ihr geht es wohl um den Vollzug der von Platzeck und Wowereit vorgegeben Linie, die wirtschaftlichen Interessen des BBI durchzuwinken.
Eine selbst vom Vorhabenträger als rechtswidrig erkannte Entscheidung, ist nach Auffassung des BVBB nicht zuletzt aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Dass eine solche fehlerhafte und rechtswidrige Entscheidung unter Umständen noch monatelang formal in Kraft bleiben soll, wäre aus Sicht des BVBB der nächste Skandal.
Dies wäre dann die Fortsetzung einer Praxis gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Wann endlich, so fragen wir, werden die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag hier einschreiten, um Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Vor allem sie sind in der Pflicht, den Rechtsstaat gegen Behördenwillkür und Schlampereien zu schützen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 65942439
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
Wilhelm-Grunwald-Str.48-50
15827 Blankenfelde
Der BVBB ist überparteilich und anerkannt als gemeinnützig und Umweltverband.
Zweck des Vereins ist es, in seinem Wirkungsbereich ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend Ziele des Umweltschutzes zu fördern. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist, weitergehend als beim Naturschutz, die Erhaltung des Lebensumfeldes der Menschen und ihrer Gesundheit. Dazu wird der Verein, wie auch in der Vergangenheit, im Rahmen der Gesetze die Entwicklung von Projekten der Infrastruktur und von Bauprojekten im Geschäftsbereich begleiten. Der Verein wird sich in die Siedlungsentwicklung, die Regional- und Landesplanung, die Stadt- bzw. Gemeindeplanungen, einbringen. Er wird Infrastrukturprojekte, wie Projekte des Luft-, Bahn- oder Straßenverkehrs sowie der Wasserstraßen, aber auch Versorgungs- und Entsorgungsprojekte kritisch begleiten. Dazu wird verstärkt das Augenmerk darauf gerichtet, vor Umweltbelastungen, wie z. B. Umweltverschmutzung,Lärmbelastung und Flächenversiegelung, zu schützen.
Hauptziel des Vereins ist es, die Interessen der Betroffenen und Anwohner bei Entwicklungsprozessen im Geschäftsbereich zu koordinieren, um deren Schutz als Bestandteil ihrer Natur gegebenen Umwelt zu fördern. Dabei wird insbesondere die Entwicklung unterstützt, die zu einer nachhaltigen Entwicklung einer lebenswerten Umwelt führt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Ziel des Vereins, Belastungen und Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren, zu minimieren, bzw. zu verhindern.
Das Brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft (FBS) haben mitgeteilt, dass es bei der Ermittlung der Schutzgebiete im Planergänzungsbeschluss zu einem „Dateneingabefehler“ gekommen ist. Der BVBB war dieser Schlamperei schon seit Monaten auf der Spur. Dieser „Fehler“ hat u. a. zur Folge, dass die Auswirkungen des Nachtfluges und die damit einhergehenden Belastungen der Anwohner höher sind, als im Planergänzungsbeschluss festgeschrieben wurde. Darum führt eine Neuberechnung mit richtiger Eingabe der Berechnungsdaten zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Nachtschutzgebietes. Da die Grenzen des Nachtschutzgebietes vielfach in dicht besiedelten Gebieten liegen, dürfte dies wiederum dazu führen, dass zusätzlich zu den schon jetzt betroffenen 120 000 Anwohner weitere Hunderte Betroffene so stark von den Folgen des Nachtfluges betroffen sind, dass sie Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben.
Hinzu kommt, dass sich die Fluglärmbelastung für die Mehrzahl der Betroffenen gegenüber den Angaben im jetzt rechtswidrigen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erhöhen wird. Diese zusätzliche Belastung vieler Anwohner des Flughafens kann nach Auffassung des BVBB seitens des Infrastrukturministeriums nicht einfach weggewischt werden .Das Ministerium hat einen rechtswidrigen Beschluss vorgelegt, den es nun mit einer Nichtigkeitserklärung aufheben muss.
Die Landesregierung Brandenburg hat nun auch zu verantworten, dass der BVBB und seine Kläger Klagen gegen einen unstrittig rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss zur Wahrung von Fristen (Fristablauf 17. Februar 2010) beim Bundesverwaltungsgericht einreichen mussten. Es ist nun Sache des Gerichts zu bewerten, welchen Sinn die Einreichung von Klagen gegen einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss hat.
Der BVBB wird es nicht hinnehmen wenn die Planfeststellungsbehörde den Versuch unternimmt den Planfeststellungsbeschluss mit ergänzenden Tricksereien zu „heilen“. Die Behörde sei vorsorglich daran erinnert, dass die FBS ihr mitgeteilt hat, dass das Nachtfluggebiet fehlerhaft ermittelte wurde. Damit hat auch die FBS erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist.
Vor allem ist er deshalb rechtswidrig, weil die Behörde die falschen Angaben der FBS unbesehen übernommen hat. Die fehlende Qualitätskontrolle ist somit die Ursache für den Skandal“.
Dieser Skandal ist möglich geworden, weil es der Planfeststellungsbehörde nicht um rechtlich gebotene Abwägung von Schutzinteressen und wirtschaftlichen Interessen geht, wie sie immer wieder behauptet. Ihr geht es wohl um den Vollzug der von Platzeck und Wowereit vorgegeben Linie, die wirtschaftlichen Interessen des BBI durchzuwinken.
Eine selbst vom Vorhabenträger als rechtswidrig erkannte Entscheidung, ist nach Auffassung des BVBB nicht zuletzt aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Dass eine solche fehlerhafte und rechtswidrige Entscheidung unter Umständen noch monatelang formal in Kraft bleiben soll, wäre aus Sicht des BVBB der nächste Skandal.
Dies wäre dann die Fortsetzung einer Praxis gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Wann endlich, so fragen wir, werden die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag hier einschreiten, um Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Vor allem sie sind in der Pflicht, den Rechtsstaat gegen Behördenwillkür und Schlampereien zu schützen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 65942439
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
Wilhelm-Grunwald-Str.48-50
15827 Blankenfelde
Der BVBB ist überparteilich und anerkannt als gemeinnützig und Umweltverband.
Zweck des Vereins ist es, in seinem Wirkungsbereich ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend Ziele des Umweltschutzes zu fördern. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist, weitergehend als beim Naturschutz, die Erhaltung des Lebensumfeldes der Menschen und ihrer Gesundheit. Dazu wird der Verein, wie auch in der Vergangenheit, im Rahmen der Gesetze die Entwicklung von Projekten der Infrastruktur und von Bauprojekten im Geschäftsbereich begleiten. Der Verein wird sich in die Siedlungsentwicklung, die Regional- und Landesplanung, die Stadt- bzw. Gemeindeplanungen, einbringen. Er wird Infrastrukturprojekte, wie Projekte des Luft-, Bahn- oder Straßenverkehrs sowie der Wasserstraßen, aber auch Versorgungs- und Entsorgungsprojekte kritisch begleiten. Dazu wird verstärkt das Augenmerk darauf gerichtet, vor Umweltbelastungen, wie z. B. Umweltverschmutzung,Lärmbelastung und Flächenversiegelung, zu schützen.
Hauptziel des Vereins ist es, die Interessen der Betroffenen und Anwohner bei Entwicklungsprozessen im Geschäftsbereich zu koordinieren, um deren Schutz als Bestandteil ihrer Natur gegebenen Umwelt zu fördern. Dabei wird insbesondere die Entwicklung unterstützt, die zu einer nachhaltigen Entwicklung einer lebenswerten Umwelt führt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Ziel des Vereins, Belastungen und Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren, zu minimieren, bzw. zu verhindern.
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