16.02.2010 - 17:35 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Bewertung des NPL Fonds Nr. 1
Pressemitteilung von: TASK FORCE Investor GmbH
Sie überlegen einen Teil ihres Kapitals in ein erfolgreiches renditestarkes Investment anzulegen. Investieren Sie in den einzigartigen NPL Fonds Nr. 1 den mehrere nicht bezahlte Analysten in seiner Klasse mit "sehr gut" bewertet haben. Am 15.02.2010 hat das Fondsmagazin Investment das Original ein mit uns geführtes Interview veröffentlicht. Dieses Interview wurde als Pressemeldung an 38 Zeitungen (Financial Times, Money Finanzen, Sueddeutsche Zeitung etc.) übermittelt.
In einem Ausleseverfahren nimmt die Redaktion die Initiatoren unter die Lupe: Erfahrung, finanzieller Hintergrund, Anlegerfreundlichkeit, Platzierungskraft und Leistungsbilanz sind die Kriterien für das Initiatoren-Rating sowie die Beurteilung ihrer Fondsprodukte. Die INVESTMENT-Ratings haben einen umso höheren Stellenwert als das Magazin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Pflichtlektüre für Investoren, Banker, Berater, Vermögensverwalter und alle an der Vermittlung von Kapitalanlagen beteiligten Personen sein sollte. „So geht der BGH (Entscheidung vom 13.01. 2000) davon aus, dass INVESTMENT Pflichtlektüre für den obigen Personenkreis ist: „Sowohl der Anlageberater, Banker, als auch der Anlagevermittler mit besonderer Vertrauensstellung gegenüber seinen Kunden, den Investoren, muss zwingend alle Berichte in INVESTMENT gegenüber seinen Kunden, den Investoren bzw. Kapitalanlegern ungefragt und unaufgefordert offenbaren“, kommentieren Experten die einschlägige Rechtslage. Der BGH erwartet vom Anlageberater, dass er die Prospektunterlagen auf Informationslücken und innere Schlüssigkeit überprüft.“ Daneben besteht die Pflicht, INVESTMENT als Fachpublikation laufend auszuwerten. Der Anlageberater hat die Pflicht, sich selber die entsprechenden Informationen eigenhändig zu verschaffen. Verstösst ein Berater und Vermittler gegen seine Sorgfaltspflicht, so haftet er bis zu 10 Jahre für die Verletzung von Erkundigungs- bzw. Aufklärungspflichten. Es handelt sich dabei um ständige Rechtssprechung, wie zahlreiche Entscheidungen belegen (vgl. u.a. BGH vom 6.7.1995, 17.10.1989, OLG Thüringen 29.10.1997, OLG München 19.06.1996, OLG Düsseldorf 30.03.1995 (6.6.1992). Mittels unserer Benchmark-Analyse ergibt sich summa summarum eine sehr gute Beurteilung. INVESTMENT zeichnet den Fonds TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG als besten Fonds des Jahres in der Assetklasse innovative Sachwert-Fonds aus, so die Fonds-Experten von INVESTMENT, im Verbund der Time Warner Gruppe, die internationale Vergleichsparameter angelegt haben.
Die INVESTMENT-Redaktion beurteilt den Fonds TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG mit „sehr gut“.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
TASK FORCE Investor GmbH
Jacobstraße 27
04105 Leipzig
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin.
Schwerpunkt der Firmentätigkeit:
-die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftun gals Komplementärin.
-die Entwicklung von Fondskonzepten, die Erarbeitung wirtschaftlicher Konzeptionen sowie die Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprospekten, das Anbieten von Unternehmensanteilen an den konzipierten Fondsgesllschaften un die Übernahnme -soweit zulässig - der Anleger- und Fondsverwaltung.
Fakten und Zahlen: aktuelles Produkt: NPL Fonds Nr. 1
Branche: Emissionshaus
Firmengründung: 2009
Sitz: Leipzig
Anzahl der Mitarbeiter: ca. 20
In einem Ausleseverfahren nimmt die Redaktion die Initiatoren unter die Lupe: Erfahrung, finanzieller Hintergrund, Anlegerfreundlichkeit, Platzierungskraft und Leistungsbilanz sind die Kriterien für das Initiatoren-Rating sowie die Beurteilung ihrer Fondsprodukte. Die INVESTMENT-Ratings haben einen umso höheren Stellenwert als das Magazin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Pflichtlektüre für Investoren, Banker, Berater, Vermögensverwalter und alle an der Vermittlung von Kapitalanlagen beteiligten Personen sein sollte. „So geht der BGH (Entscheidung vom 13.01. 2000) davon aus, dass INVESTMENT Pflichtlektüre für den obigen Personenkreis ist: „Sowohl der Anlageberater, Banker, als auch der Anlagevermittler mit besonderer Vertrauensstellung gegenüber seinen Kunden, den Investoren, muss zwingend alle Berichte in INVESTMENT gegenüber seinen Kunden, den Investoren bzw. Kapitalanlegern ungefragt und unaufgefordert offenbaren“, kommentieren Experten die einschlägige Rechtslage. Der BGH erwartet vom Anlageberater, dass er die Prospektunterlagen auf Informationslücken und innere Schlüssigkeit überprüft.“ Daneben besteht die Pflicht, INVESTMENT als Fachpublikation laufend auszuwerten. Der Anlageberater hat die Pflicht, sich selber die entsprechenden Informationen eigenhändig zu verschaffen. Verstösst ein Berater und Vermittler gegen seine Sorgfaltspflicht, so haftet er bis zu 10 Jahre für die Verletzung von Erkundigungs- bzw. Aufklärungspflichten. Es handelt sich dabei um ständige Rechtssprechung, wie zahlreiche Entscheidungen belegen (vgl. u.a. BGH vom 6.7.1995, 17.10.1989, OLG Thüringen 29.10.1997, OLG München 19.06.1996, OLG Düsseldorf 30.03.1995 (6.6.1992). Mittels unserer Benchmark-Analyse ergibt sich summa summarum eine sehr gute Beurteilung. INVESTMENT zeichnet den Fonds TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG als besten Fonds des Jahres in der Assetklasse innovative Sachwert-Fonds aus, so die Fonds-Experten von INVESTMENT, im Verbund der Time Warner Gruppe, die internationale Vergleichsparameter angelegt haben.
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04105 Leipzig
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin.
Schwerpunkt der Firmentätigkeit:
-die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftun gals Komplementärin.
-die Entwicklung von Fondskonzepten, die Erarbeitung wirtschaftlicher Konzeptionen sowie die Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprospekten, das Anbieten von Unternehmensanteilen an den konzipierten Fondsgesllschaften un die Übernahnme -soweit zulässig - der Anleger- und Fondsverwaltung.
Fakten und Zahlen: aktuelles Produkt: NPL Fonds Nr. 1
Branche: Emissionshaus
Firmengründung: 2009
Sitz: Leipzig
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