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Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung im Antragsprozess für die Provisionsabrechnung

Bild: Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung im Antragsprozess für die Provisionsabrechnung

(openPR) Bereits seit 2007 schwebte über der Finanzbranche das Damoklesschwert „Umsatzsteuer“. Die Möglichkeit einer umsatzsteuerpflichtigen Abrechnung für Untervermittler wurde sofort in unser Abrechnungssystem CODieBOARD#finance-center integriert (z. B. für Vertriebe, die umsatzsteuerpflichtige Produkte, wie Immobilien vertreiben).
Seit 01.01.2010 sind werbende Personen, Tippgeber für Versicherungsvermittler bzw. so genannte Maklerbetreuer, die Versicherungsvermittler akquirieren, schulen und betreuen, umsatzsteuerpflichtig. Für die Umsatzsteuerbefreiung einer Tätigkeit reicht es nicht aus, dass diese Personen in einem mehrstufigen Vertriebssystem lediglich Kontakt zu den Versicherungsvermittlern haben. Für die Befreiung müssten Sie auch auf jeden einzelnen vermittelten Vertrag Einfluss haben bzw. Einfluss nehmen können.
Mit einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien für Versicherungsrecht und einer renommierten Steuerkanzlei haben wir das Softwarepaket um einen elektronischen Antragsbegleitschein erweitert.
Damit kann festgestellt werden, welche Vertriebspartner in der Struktur aktiv am Zustandekommen des Vertrages beteiligt waren, z. B. durch Kundenakquise, Antragskontrolle und –nachbearbeitung etc.
Beteiligte Vertriebspartner im Antragsprozess können ihre Beteiligung dokumentieren und Notizen dazu erfassen. Sollte der Vertrag policiert zur Abrechnung kommen, wird allen aktiv beteiligten Vertriebspartnern die Provision als umsatzsteuerbefreit ausgewiesen.
Während der Abrechnung eines Vertrages kann dies noch individuell korrigiert werden.
Allen anderen Provisionsempfängern z. B. Maklerbetreuern oder Zuführern wird die Provision mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf der erstellten Buchungsliste werden die Provisionen nach Umsatzsteuerart getrennt ausgewiesen.

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