11.02.2010 - 12:26 - Politik, Recht & Gesellschaft
Stromversorgung einer Mietwohnung muss ausreichend kräftig sein
Pressemitteilung von: Immowelt AG
Urteil: Die Stromversorgung einer unsanierten Altbau-Mietwohnung muss den heute üblichen Mindeststandards entsprechen. Ansonsten darf der Mieter die Miete mindern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Nürnberg, 11. Februar 2010. Auch unsanierte Altbauten müssen den Minimalanforderungen an zeitgemäßes Wohnen entsprechen. Hierzu zählt, dass der Mieter zumindest ein größeres Elektrogerät wie etwa eine Waschmaschine neben den üblichen Haushaltsgeräten betreiben kann, ohne dass gleich die Sicherung herausfliegt. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 343/08).
Im verhandelten Fall war die veraltete Stromversorgung eines Mietshauses unzureichend dimensioniert. Der Mieter minderte deshalb die Miete. Dies wollte sich der Vermieter nicht gefallen lassen und verklagte seinen Mieter darauf, die Wohnung zu räumen und die rückständige Miete zu zahlen.
Letztinstanzlich gaben die BGH-Richter dem Mieter Recht: Die schwache Stromversorgung liege unterhalb der heute üblichen Mindeststandards. Wenn nicht eindeutig im Mietvertrag vereinbart werde, dass der Mieter diesen Zustand akzeptiert, liege ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtige. Im Mietvertrag war zwar vereinbart, dass der Mieter auf eigene Kosten die Stromleitungen in der Wohnung verstärken lassen könne. Doch eine solche Regelung ließen die BGH-Richter nicht gelten. Denn sie benachteilige den Mieter unangemessen und sei daher unwirksam, berichtet Immowelt.de.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid,
, Tel.: 0911/520 25-462
www.twitter.com/immowelt
www.facebook.com/immowelt
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Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 62 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.
Unsere Softwareprodukte estatePro, estateOffice, Makler 2000 und immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.
Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.
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Im verhandelten Fall war die veraltete Stromversorgung eines Mietshauses unzureichend dimensioniert. Der Mieter minderte deshalb die Miete. Dies wollte sich der Vermieter nicht gefallen lassen und verklagte seinen Mieter darauf, die Wohnung zu räumen und die rückständige Miete zu zahlen.
Letztinstanzlich gaben die BGH-Richter dem Mieter Recht: Die schwache Stromversorgung liege unterhalb der heute üblichen Mindeststandards. Wenn nicht eindeutig im Mietvertrag vereinbart werde, dass der Mieter diesen Zustand akzeptiert, liege ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtige. Im Mietvertrag war zwar vereinbart, dass der Mieter auf eigene Kosten die Stromleitungen in der Wohnung verstärken lassen könne. Doch eine solche Regelung ließen die BGH-Richter nicht gelten. Denn sie benachteilige den Mieter unangemessen und sei daher unwirksam, berichtet Immowelt.de.
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