10.02.2010 - 14:42 - Industrie, Bau & Immobilien
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft benötigt verlässliche Rahmenbedingungen bei Energieeffizienzpolitik
Pressemitteilung von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Anlässlich der bundesweiten energiepolitischen Konferenz "Wohnen – Innovation – Energie" (WIE) am 3. Februar 2010 in Darmstadt forderten Vertreter der Wohnungswirtschaft eine breitere Maßnahmenpalette, um die beim Wohnen möglichen Energieeinsparungen auch wirtschaftlich nutzen zu können. Energieeinsparungen seien durch energetische Investitionen, auf der Grundlage innovativer Technologien und durch ein optimales Verbraucherverhalten zu erreichen. Wenn die Politik sehr ehrgeizige Ziele für die energetische Verbrauchsreduktionen innerhalb von zehn Jahren formuliere, müsse sie auch die Realisierung von Energieeinsparungsmöglichkeiten auf breiter Front unterstützen. Denn: "Warme Worte der Politik allein bringen keine Einsparungen bei der Wärmeversorgung", erklärte Lutz Freitag, Präsident des bundesweit größten Branchenverbandes GdW.
Die Wohnungswirtschaft engagiere sich bereits seit Jahren sehr stark auf dem Gebiet des Klimaschutzes und bei der Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Freitag wies darauf hin, dass die Unternehmen im GdW schon 2007 eine CO2-Einsparung von rund 17 Prozent erreicht hätten. "Damit haben sie das nationale Sektorbudget für den Wohnbereich zur CO2-Reduktion – 12 Prozent bis 2012 – bereits fünf Jahre früher übererfüllt", so Freitag. Eine weitere Dynamisierung setze allerdings voraus, dass existierende Investitionshemmnisse beseitigt werden. "Hier ist insbesondere eine Modernisierung des Mietrechts erforderlich."
Auch müssten die Mieter selbst vermehrt bei der Realisierung von Einsparungszielen einbezogen werden. Wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zufolge lägen die Einsparpotenziale alleine durch eine Optimierung des Verbraucherverhaltens bei bis zu 25 Prozent. Auf dieses Einsparpotenzial könne nicht verzichtet werden, zumal die Wohnungsunternehmen bereits intensiv in ihre Wohnungsbestände investierten. Die Wohnungen werden dabei nicht nur energetisch saniert, sondern auch an die aktuellen und künftigen Anforderungen des Wohnens, also z. B. alters- und familiengerecht, angepasst.
Der GdW-Präsident warnte zudem vor den Folgen der hohen und weiter steigenden ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden. "Die Spirale ständig steigender Mindestanforderungen an Modernisierung und Neubau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) führt dazu, dass sich die verfügbaren Investitionsmittel auf wenige "Leuchttürme" konzentrieren, statt auf viele weniger kostenträchtige energetische Modernisierungen verteilt zu werden. Dadurch ist die erreichte CO2-Reduktion viel geringer als es eigentlich möglich wäre", erklärte Freitag. Die Politik müsse ihren ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieeffizienzzielen auch durch ebenso ehrgeizige Marktanreiz- und Förderprogramme zur Durchsetzung verhelfen. Eine weitere Verschärfung des Ordnungsrechts würde nur einen unternehmerischen Attentismus hervorrufen.
Rudolf Ridinger vom Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft forderte vor diesem Hintergrund eine Eindämmung des sich beschleunigenden Regulierungswettlaufs zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Wettlauf sei zurzeit besonders in Hessen negativ spürbar. Die EU habe gerade die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Im letzten Jahr habe die Novellierung der nationalen Regulierungen bereits eine erhebliche Verschärfung der energetischen Vorgaben gebracht. Auf Landesebene werde in Hessen ein Energiekonzept 2020 vorbereitet und für die Kommunen werde von verschiedenen Seiten die Möglichkeit von kommunalen Satzungen zum verpflichtenden Einsatz bestimmter erneuerbarer Energien gefordert, wie sie von der Stadt Marburg bereits in Angriff genommen wurde. „Das geht nach dem Motto: Jede Ebene kocht ihr eigenes Süppchen“, so Ridinger. Das gehe zu Lasten der Investoren. Diese verlieren zunehmend den Überblick über die aktuell geltenden Regelungen. Außerdem sei die Schlagzahl der Novellierungen so groß, dass sich die Wohnungsunternehmen auf nächste Regulierungsschritte einstellen müssen, wenn gerade gefasste Beschlüsse noch nicht einmal in dem jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht sind. Wenn die Unternehmen dies nicht tun, sind ihre Investitionen bereits in der Bauphase veraltet. Das dämpfe mehr die Investitionsbereitschaft als sie diese fördere, so Ridinger.
„Die Klimaschutzziele können nur durch eine angemessene Förderung erreicht werden", erklärte Alexander Rychter vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland-Westfalen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sei dabei ein entscheidender Baustein. "Man kann nicht ständig das Anforderungsniveau erhöhen und gleichzeitig die Förderung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung verringern. Die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung müssen dringend verstetigt werden", so Rychter. Zwar habe der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 27.012010 die vorläufigen Zusagestopps in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren“ durch die Freigabe entsprechender Mittel aufgehoben. Dennoch müsse der Mitteleinsatz in den anstehenden Haushaltsberatungen dringend an den Förderbedarf angepasst und somit aufgestockt werden.
Allein 2009 wurden über zwei Milliarden Euro an Zinszuschüssen im Rahmen der Förderprogramme für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. Mit rund 890 Millionen Euro sind daher im aktuellen Haushaltsentwurf für 2010 nicht einmal die Hälfte der für 2009 bereit gestellten Gelder vorgesehen. Damit tut sich zukünftig eine investitionshemmende Schere zwischen gestiegenem Anforderungsniveau und entsprechend höheren Investitionskosten einerseits und sinkenden Fördermitteln andererseits auf. Darüber hinaus setzte sich Rychter für eine Optimierung und Vereinfachung der KfW-Programme ein. Auch eine Verzahnung der Programme zur energetischen und zur altersgerechten Sanierung wäre angesichts der demographischen Entwicklung und der sich daraus ergebenden neuen Herausforderungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sinnvoll.
Energetische Investitionen würden zunehmend auch durch die geltenden Regelungen für Transfereinkommensbezieher behindert, ergänzte Burghard Schneider vom saarländischen Verband der Wohnungswirtschaft. So würden aufgrund der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II und deren Umsetzungspraxis im Falle energetischer Investitionen des Vermieters die Miethöhen nicht mehr den Vorgaben für die maximale Mietbelastung entsprechen. „Hierdurch droht eine energetische Zweiklassengesellschaft“, so Schneider. Wohnungsunternehmen, die einen hohen Anteil von Hartz-IV-Empfängern in ihren vermieteten Beständen haben, könnten eine energetische Sanierung dann wirtschaftlich nicht darstellen. Insbesondere sei dies dann der Fall, wenn diese auf entspannten Wohnungsmärkten mit der Konsequenz eines erhöhten Leerstands rechnen müssten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin
Tel.: 030 824 03-0, Fax: 030 824 03-199, Internet: www.gdw.de, eMail:
Pressekontakt:
Detlef Hans Franke, FuP Kommunikations-Management GmbH, Tel.: 069 / 95 43 16 0, Mobil: 0171 / 41 42 811, Fax: 069 / 95 43 16 25, eMail:
Der GdW vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest und VdW saar vertreten als Mitgliedsverbände des GdW Wohnungsunternehmen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und aus dem Saarland.
Die Wohnungswirtschaft engagiere sich bereits seit Jahren sehr stark auf dem Gebiet des Klimaschutzes und bei der Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Freitag wies darauf hin, dass die Unternehmen im GdW schon 2007 eine CO2-Einsparung von rund 17 Prozent erreicht hätten. "Damit haben sie das nationale Sektorbudget für den Wohnbereich zur CO2-Reduktion – 12 Prozent bis 2012 – bereits fünf Jahre früher übererfüllt", so Freitag. Eine weitere Dynamisierung setze allerdings voraus, dass existierende Investitionshemmnisse beseitigt werden. "Hier ist insbesondere eine Modernisierung des Mietrechts erforderlich."
Auch müssten die Mieter selbst vermehrt bei der Realisierung von Einsparungszielen einbezogen werden. Wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zufolge lägen die Einsparpotenziale alleine durch eine Optimierung des Verbraucherverhaltens bei bis zu 25 Prozent. Auf dieses Einsparpotenzial könne nicht verzichtet werden, zumal die Wohnungsunternehmen bereits intensiv in ihre Wohnungsbestände investierten. Die Wohnungen werden dabei nicht nur energetisch saniert, sondern auch an die aktuellen und künftigen Anforderungen des Wohnens, also z. B. alters- und familiengerecht, angepasst.
Der GdW-Präsident warnte zudem vor den Folgen der hohen und weiter steigenden ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden. "Die Spirale ständig steigender Mindestanforderungen an Modernisierung und Neubau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) führt dazu, dass sich die verfügbaren Investitionsmittel auf wenige "Leuchttürme" konzentrieren, statt auf viele weniger kostenträchtige energetische Modernisierungen verteilt zu werden. Dadurch ist die erreichte CO2-Reduktion viel geringer als es eigentlich möglich wäre", erklärte Freitag. Die Politik müsse ihren ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieeffizienzzielen auch durch ebenso ehrgeizige Marktanreiz- und Förderprogramme zur Durchsetzung verhelfen. Eine weitere Verschärfung des Ordnungsrechts würde nur einen unternehmerischen Attentismus hervorrufen.
Rudolf Ridinger vom Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft forderte vor diesem Hintergrund eine Eindämmung des sich beschleunigenden Regulierungswettlaufs zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Wettlauf sei zurzeit besonders in Hessen negativ spürbar. Die EU habe gerade die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Im letzten Jahr habe die Novellierung der nationalen Regulierungen bereits eine erhebliche Verschärfung der energetischen Vorgaben gebracht. Auf Landesebene werde in Hessen ein Energiekonzept 2020 vorbereitet und für die Kommunen werde von verschiedenen Seiten die Möglichkeit von kommunalen Satzungen zum verpflichtenden Einsatz bestimmter erneuerbarer Energien gefordert, wie sie von der Stadt Marburg bereits in Angriff genommen wurde. „Das geht nach dem Motto: Jede Ebene kocht ihr eigenes Süppchen“, so Ridinger. Das gehe zu Lasten der Investoren. Diese verlieren zunehmend den Überblick über die aktuell geltenden Regelungen. Außerdem sei die Schlagzahl der Novellierungen so groß, dass sich die Wohnungsunternehmen auf nächste Regulierungsschritte einstellen müssen, wenn gerade gefasste Beschlüsse noch nicht einmal in dem jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht sind. Wenn die Unternehmen dies nicht tun, sind ihre Investitionen bereits in der Bauphase veraltet. Das dämpfe mehr die Investitionsbereitschaft als sie diese fördere, so Ridinger.
„Die Klimaschutzziele können nur durch eine angemessene Förderung erreicht werden", erklärte Alexander Rychter vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland-Westfalen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sei dabei ein entscheidender Baustein. "Man kann nicht ständig das Anforderungsniveau erhöhen und gleichzeitig die Förderung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung verringern. Die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung müssen dringend verstetigt werden", so Rychter. Zwar habe der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 27.012010 die vorläufigen Zusagestopps in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren“ durch die Freigabe entsprechender Mittel aufgehoben. Dennoch müsse der Mitteleinsatz in den anstehenden Haushaltsberatungen dringend an den Förderbedarf angepasst und somit aufgestockt werden.
Allein 2009 wurden über zwei Milliarden Euro an Zinszuschüssen im Rahmen der Förderprogramme für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. Mit rund 890 Millionen Euro sind daher im aktuellen Haushaltsentwurf für 2010 nicht einmal die Hälfte der für 2009 bereit gestellten Gelder vorgesehen. Damit tut sich zukünftig eine investitionshemmende Schere zwischen gestiegenem Anforderungsniveau und entsprechend höheren Investitionskosten einerseits und sinkenden Fördermitteln andererseits auf. Darüber hinaus setzte sich Rychter für eine Optimierung und Vereinfachung der KfW-Programme ein. Auch eine Verzahnung der Programme zur energetischen und zur altersgerechten Sanierung wäre angesichts der demographischen Entwicklung und der sich daraus ergebenden neuen Herausforderungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sinnvoll.
Energetische Investitionen würden zunehmend auch durch die geltenden Regelungen für Transfereinkommensbezieher behindert, ergänzte Burghard Schneider vom saarländischen Verband der Wohnungswirtschaft. So würden aufgrund der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II und deren Umsetzungspraxis im Falle energetischer Investitionen des Vermieters die Miethöhen nicht mehr den Vorgaben für die maximale Mietbelastung entsprechen. „Hierdurch droht eine energetische Zweiklassengesellschaft“, so Schneider. Wohnungsunternehmen, die einen hohen Anteil von Hartz-IV-Empfängern in ihren vermieteten Beständen haben, könnten eine energetische Sanierung dann wirtschaftlich nicht darstellen. Insbesondere sei dies dann der Fall, wenn diese auf entspannten Wohnungsmärkten mit der Konsequenz eines erhöhten Leerstands rechnen müssten.
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Der GdW vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest und VdW saar vertreten als Mitgliedsverbände des GdW Wohnungsunternehmen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und aus dem Saarland.
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