03.02.2010 - 08:54 - Politik, Recht & Gesellschaft

LAG MV kippt Klausel: Arbeitsvertrag darf innerbetriebliches Gespräch über Gehaltshöhe nicht verbieten

Pressemitteilung von: PersonalPraxis24.de

Arbeitgeber dürfen Beschäftigten das innerbetriebliche Gespräch über die Höhe ihrer Vergütung nicht mithilfe sog. Schweigeklauseln im Arbeitsvertrag verbieten. Das berichtet das Informationsportal PersonalPraxis24.de unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Nach Ansicht der Rostocker Richter ist eine Vereinbarung, die den Mitarbeiter betriebsintern zur Verschwiegenheit hinsichtlich seiner Arbeitsvergütung verpflichtet, "unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen".

Die Klausel verstoße konkret gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie den fraglichen Mitarbeiter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Zudem sei die Vereinbarung kollektivrechtlich fragwürdig, "da sie auch Mitteilungen über die Lohnhöhe gegenüber einer Gewerkschaft verbietet, deren Mitglied der betroffene Arbeitnehmer sein könnte". Könne eine Gewerkschaft aber die Lohnstruktur nicht in Erfahrung bringen, seien auch "sinnvolle Arbeitskämpfe gegen ein Unternehmen" damit nicht mehr möglich.

Hintergrund ist der Fall eines Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag laut Gericht vorsah, "die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln". Ergänzend war geregelt, dass dies "im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen" gelten sollte.

Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.2009 (Az.: 2 Sa 237/09).

Weitere Informatíonen zu Sachverhalt und Urteilsbegründung finden Sie unter www.personalpraxis24.de/startseite/thema-der-woche/

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