01.02.2010 - 08:45 - Politik, Recht & Gesellschaft
Heimliche Vaterschaftstests werden ab sofort unter Strafe gestellt.
Pressemitteilung von: DNA24
Zum 01.02.2010 tritt das neue Gendiagnostik Gesetz in Kraft und bringt neue Bestimmungen zum privaten Vaterschaftstest mit sich. Demzufolge stellen heimliche Vaterschaftstests künftig eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem empfindlichen Busgeld geahndet werden. Zusätzlich sieht das Gesetz eine Beratungspflicht vor, und die Labore müssen sich akkreditieren lassen.
Kinder, Väter oder Mütter, die künftig ohne Einwilligung der übrigen Beteiligten einen Vaterschaftstest in Auftrag geben, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Für „unbeteiligte Dritte“ wie z.B. Großeltern sowie für Labore, die einen solchen Auftrag annehmen, können die finanziellen Sanktionen noch deutlich höher ausfallen. Oliver Penzel, Pressesprecher von DNA24 „Ab sofort ist es notwendig, dass alle Beteiligten beziehungsweise der Sorgeberechtigte schriftlich ihr Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben.“ Die dafür erforderlichen Formulare sind unter anderem ab sofort unter www.dna-24.de erhältlich.
Einziger Wehmutstropfen der betroffenen Zweifelnden: Einem Vaterschaftstest entziehen kann sich zukünftig keiner der Beteiligten mehr da nach § 1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung besteht. Demnach hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen. Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre. Wer jedoch in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen.
Fazit: Oft will der Zweifelnde die betroffenen Personen nicht mit Fragen konfrontieren. Grundsätzlich gibt allein dieser Umstand natürlich schon Hinweise auf den Zustand einer möglicherweise noch existierenden Beziehung. Ein heimlicher Test konnte jedoch dazu führen, dass der Zweifelnde sich nach einem positiven Ergebnis in seinem familiären Zusammenhang wieder wohl und sicher fühlt. Der Familienfrieden wurde nicht mehr als notwendig gestört.
Mit dem neuen Gesetz steht nun vor jedem Test die Verpflichtung zur Offenheit gegenüber dem Partner, was immer auch zu Schäden in der Beziehung führen kann, egal wie das Ergebnis ausfällt.
Vor diesem Hintergrund sieht sich unter dem neuen Gen DG vielleicht so mancher vor der Wahl, entweder einen legalen Test in Deutschland durchführen zu lassen, dafür aber seine Beziehung zu riskieren oder heimlich ein ausländisches Labor mit der Analyse zu beauftragen. Die Frage ist, ob man dieses Risiko bei einem so sensiblen Thema eingehen möchte.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
DNA24 Privatinstitut für DNA Analysen
Schneiderstr. 109
44229 Dortmund
Web: www.dna-24.de
E-Mail: info(at)dna-24.de
Telefon +49 (0) 231 / 97 97 670
Telefax +49 (0) 231 / 7273814
Unser im Jahre 2002 gegründetes Deutsches Unternehmen "DNA24 Privatinstitut für DNA Analysen" ist durch zahlreiche Zeitungs- und TV Reportagen zu einem der bekanntesten DNA Vaterschaftstest Anbietern in Deutschland avanciert. Diesen großen Erfolg haben wir nicht zuletzt auch vielen Jugendämtern, Ärzten, Rechtsanwälten und Männerverbänden zu verdanken.
Kinder, Väter oder Mütter, die künftig ohne Einwilligung der übrigen Beteiligten einen Vaterschaftstest in Auftrag geben, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Für „unbeteiligte Dritte“ wie z.B. Großeltern sowie für Labore, die einen solchen Auftrag annehmen, können die finanziellen Sanktionen noch deutlich höher ausfallen. Oliver Penzel, Pressesprecher von DNA24 „Ab sofort ist es notwendig, dass alle Beteiligten beziehungsweise der Sorgeberechtigte schriftlich ihr Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben.“ Die dafür erforderlichen Formulare sind unter anderem ab sofort unter www.dna-24.de erhältlich.
Einziger Wehmutstropfen der betroffenen Zweifelnden: Einem Vaterschaftstest entziehen kann sich zukünftig keiner der Beteiligten mehr da nach § 1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung besteht. Demnach hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen. Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre. Wer jedoch in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen.
Fazit: Oft will der Zweifelnde die betroffenen Personen nicht mit Fragen konfrontieren. Grundsätzlich gibt allein dieser Umstand natürlich schon Hinweise auf den Zustand einer möglicherweise noch existierenden Beziehung. Ein heimlicher Test konnte jedoch dazu führen, dass der Zweifelnde sich nach einem positiven Ergebnis in seinem familiären Zusammenhang wieder wohl und sicher fühlt. Der Familienfrieden wurde nicht mehr als notwendig gestört.
Mit dem neuen Gesetz steht nun vor jedem Test die Verpflichtung zur Offenheit gegenüber dem Partner, was immer auch zu Schäden in der Beziehung führen kann, egal wie das Ergebnis ausfällt.
Vor diesem Hintergrund sieht sich unter dem neuen Gen DG vielleicht so mancher vor der Wahl, entweder einen legalen Test in Deutschland durchführen zu lassen, dafür aber seine Beziehung zu riskieren oder heimlich ein ausländisches Labor mit der Analyse zu beauftragen. Die Frage ist, ob man dieses Risiko bei einem so sensiblen Thema eingehen möchte.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
DNA24 Privatinstitut für DNA Analysen
Schneiderstr. 109
44229 Dortmund
Web: www.dna-24.de
E-Mail: info(at)dna-24.de
Telefon +49 (0) 231 / 97 97 670
Telefax +49 (0) 231 / 7273814
Unser im Jahre 2002 gegründetes Deutsches Unternehmen "DNA24 Privatinstitut für DNA Analysen" ist durch zahlreiche Zeitungs- und TV Reportagen zu einem der bekanntesten DNA Vaterschaftstest Anbietern in Deutschland avanciert. Diesen großen Erfolg haben wir nicht zuletzt auch vielen Jugendämtern, Ärzten, Rechtsanwälten und Männerverbänden zu verdanken.
News-ID: 392655 • Views: 334
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum



