(openPR) Der norddeutsche Regionalgasversorger E.on Hanse hat erneut mehrere Gerichtsverfahren im Streit über Gaspreiserhöhungen verloren. Diesmal vor dem Amtsgericht Winsen/Luhe. In 57 Fällen urteilte das Amtsgericht im Sinne der Verbraucher. Hintergrund waren die Preiserhöhungen aus den Jahren 2004 und 2005, welche die Beklagten nicht akzeptiert hatten und entsprechend ihre Zahlungen an die E.on Hanse kürzten. Dabei ging es im Schnitt um Beträge zwischen 500 und 2.000 Euro.
Das Amtsgericht Winsen/Luhe berief sich, wie auch schon das Amtsgericht Harburg, auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009 (Az. 301 O 32/05) in dem es entschieden hat, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist. „Soweit ersichtlich“, so Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen von Reimpell, Fischer & Wohlgehagen, „hat sich bislang die erstinstanzliche Rechtssprechung im norddeutschen Raum dieser Auffassung angeschlossen“.
Von diesen Urteilen scheinbar unbeeindruckt verklagt die E.on Hanse laut Verbraucherzentrale Hamburg weiter mehrere Tausend Gaskunden. Eingeleitet werden die Verfahren häufig durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Hier rät Verbraucheranwalt Wohlgehagen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich gegebenenfalls anwaltliche Hilfe zu suchen. Sollte die Forderung unberechtigt sein, kann Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden.
Aktuell vertritt Rechtsanwalt Wohlgehagen einen Kunden der E.on Hanse vor dem Amtsgericht Bad Segeberg in einem Verfahren, in dem die Forderung der E.on Hanse auf die als unwirksam erklärte Preisanpassungsklausel gestützt wird. „Konflikte mit Versorgern scheinen zuzunehmen“, so Rechtsanwalt Wohlgehagen, der schon zahlreiche Mandanten, auch gegen die E.on Hanse, vertreten hat. Anstatt die Niederlage zu akzeptieren, verpulvert die E.on Hanse viel Geld in Prozessen welches dann letztlich vom Kunden über höhere Preise wieder erwirtschaftet werden muss.











