openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vermögensschäden bei Versicherungskunden durch unnütze Lebens- und Rentenversicherungen

28.01.201010:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vermögensschäden bei Versicherungskunden durch unnütze Lebens- und Rentenversicherungen

(openPR) Versicherungskunden sind nicht rechtlos gestellt. Die Kunden von Lebensversicherungen haben es nicht leicht. Wegen der Rezession erwirtschaften die Versicherer mit ihren Zinstiteln bei den Banken weniger Rendite und sogar die „Allianz“ hat für 2010 ihre Überschussbeteiligung leicht gesenkt. Den Versicherern fällt es immer schwerer, ihre Renditeversprechen zu halten. Zudem lauert an jeder Ecke ein Finanzoptimierer, welcher mit scheelen Augen auf die bestehenden Versicherungsverträge seines potentiellen Kunden schielt, um ihm Produkte aus seinem eigenen Portfolio zu verkaufen. Gerade das und sich verändernde Lebensumstände dürften zu den hohen Stornoquoten führen. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales spricht man allein für Riesterrentenversicherungen von einer jährlichen Stornoquote von bis zu 5,3 % aller abgeschlossenen Verträge und dass von den insgesamt 13 Millionen abgeschlossenen Verträgen nach Branchenschätzungen derzeit rund 10 % gekündigt seien. Bei Lebensversicherung sieht es noch schlimmer aus. Nach einem Bericht des „Spiegel“ stoßen drei von vier Kunden ihre Police mit einer Laufzeit von 30 Jahren vorzeitig ab. Bei Verträgen mit 20 Jahren Laufzeit ist es jeder zweite. Immerhin noch jeder dritte Versicherte gibt seine Police mit zwölf Jahren Laufzeit früher zurück. Viele Menschen haben beim Abschluss einer Police das Risiko verkannt, dass sie diesen Vertrag irgendwann nicht mehr bedienen können. Eine erhebliche Mitschuld für das Dilemma ist bei Vertrieben zu sehen, welche Fehlanreize durch ihre Vergütungssysteme bieten.



Nach einem aktuellem Bericht des „Handelsblatt“ vom 18.01.2010 hat nun die „Norisbank“ beim Vertrieb von Riesterverträgen die Notbremse gezogen. Damit die im Branchenvergleich geringe Entlohnung aufgebessert werden konnte, wurden wahllos Riesterverträge verkauft, was zu hohen Stornoquoten führte. Nach Informationen der Bank verdiente diese daher praktisch nichts an den Riesterverträgen. Anfang 2009 wurde eine Stornoquote von 90 % erreicht.

Nachhaltige Vertriebssysteme sind auch bei Strukturvertrieben ein Fremdwort, die noch nicht einmal eine Grundvergütung zahlen und bei denen Berufsanfänger ihre Berufseinsteigerschulungen kreditiert bekommen und über Provisionen abzahlen müssen.

Wohl dem Versicherungskunden, der rechtzeitig merkt, dass die Beratung weder kunden- noch produktgerecht, sondern nur provisionsorientiert war. Geht es beispielsweise um eine Versicherungssumme von 100.000,00 € beträgt die Provision rund 4.000,00 €. Diesen Betrag zahlt der Versicherungskunde mit den Raten in den ersten Jahren, oder über die gesamte Laufzeit ab. Dieses Zillmerungsverfahren bewirkt, dass bei vorzeitiger Kündigung der Lebens- und Rentenversicherung weitaus weniger zur Auszahlung kommt als erhofft. Wer also regelmäßig seine Lebens- und Rentenversicherungen kündigt, vernichtet systematisch sein eingezahltes Kapital.

Vor jeder Kündigung sollten Versicherungskunden daher überprüfen lassen, ob es Wege gibt, das gesamte Kapital zurück zu erlangen, weil die gesamt Anlage- und Versicherungsberatung falsch oder unvollständig war.

und

ob die Erträge steuerfrei sind.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Jahre 1993 formuliert, dass bei der Beratung der Erfahrung- und Wissenstand des Kunden sowie sein konkreter Bedarf berücksichtigt werden muss, für die Empfehlung eines bestimmten Produktes. Nach Auffassung des Verfassers gehört hierzu auch die Belehrung darüber, dass die Kündigung bestehender Lebensversicherungen zu einem erheblichen Verlustgeschäft führt, bevor in die neue Lebensversicherung gewechselt wird. Spätestens hier wird jedoch der Interessenskonflikt des Beraters offenkundig, der auf einen Kunden trifft mit bestehenden Lebensversicherungen. Ist dessen monatliches Budget ausgeschöpft, durch die Bezahlung anderer Versicherungen ist die Verlockung groß, diese zu diskreditieren um provisionsträchtige Neuabschlüsse tätigen zu können. Wechselt der Kunde häufiger, ist das Risiko der puren Geldvernichtung groß.

Ist die Lebensversicherung bereits gekündigt, eröffnen sich für erfahrene Anwälte zwei Fronten:

1. Überprüfung der Rückkaufswerte (zahlbare Summen nach Kündigung)

Der Bundesgerichtshof im Jahre 2005 (mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals, IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) sowie das Landgericht Hamburg im November 2009 (324 O 1116707, 1136/07 und 11537/07) haben Klauseln in Lebensversicherungsverträgen beanstandet, die das Rechenprozedere für die Rückkaufswerte als intransparent beanstandeten und die hohen Abschlusskosten verschleierten. Das hat zur Folge, dass Versicherungsnehmer mit Verträgen sowohl bis (BGH 2005) als auch nach Herbst 2001 (LG Hamburg) für ihre Abrechnungen mehr (aber nicht alles !) herausholen können.


2. Überprüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

Gerade dann, wenn Klauseln nicht über die hohen Stornokosten aufklären, hätten Berater aber umso intensiver darauf hinweisen müssen. Das Wissen um die wirtschaftlichen Nachteile der Kündigung einer Lebensversicherung ist mit diesen Gerichtsentscheidungen auch als erheblich anzusehen, so dass die Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen für Versicherungskunden gegen ihren Berater in Höhe aller Einzahlungen enorm gestiegen sind.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 391672
 1146

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vermögensschäden bei Versicherungskunden durch unnütze Lebens- und Rentenversicherungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Reime

Bild: Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON GenussrechteBild: Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON Genussrechte
Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON Genussrechte
Mit nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15.03.2011 haben das Landgericht Itzehoe in Az.: 5 O 66/10 und in Folge am 5.09.2012 das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in 6 U 14/11 entschieden, dass der Prokon - Verkaufsprospekt für Genussrechte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" dieser Geldanlage enthält. Chancen und Risiken müssen gleichermaßen dargestellt werden Verbraucher können Werbeaussagen des Unternehmens fälschlicherweise dahin verstehen, dass diese Geldanlagen s…
Bild: Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?Bild: Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?
Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?
Für den Finanzdienstleistungsbereich gibt es derzeit eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) die festlegen wann aufklärungspflichtige Rückvergütungen oder Innenprovisionen vorliegen. Aufzuklären hat eine Bank im Anlageberatungsverhältnis auch über die Rückvergütung, die an sie umsatzabhängig als Vermittlerin bezahlt wird, und zwar nicht nur dann, wenn die Vergütung die Schwelle von 15 % bezogen auf das Anlagekapital überschreitet (BGH,III ZR 290/04), sondern auch dann, durch den Anspruch auf Rückvergütungen mit Blic…

Das könnte Sie auch interessieren:

Lebensversicherungen preisen Jahresschlussverkauf an
Lebensversicherungen preisen Jahresschlussverkauf an
24.10.11. Die Versicherer preisen derzeit Lebens- und Rentenversicherungen mit Werbesprüche, wie „Wer noch 2011 einen Vertrag abschließt, der sichert sich Steuervorteile und höhere Garantiezinsen.“ an. Von den Argumenten sollten sich jedoch Verbraucher nicht überrumpeln lassen, rät Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER …
LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz
LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz
… Lebensversicherung von Fachleuten kündigen zu lassen“, so Jens Heidenreich vom LV-Doktor-Team. Das LV-Doktor-Team arbeitet mit Hochdruck daran, mehr Geld aus den Lebens- und Rentenversicherungen ihrer Kunden herauszuholen. Oft wird durch die anwaltliche Kündigung ein höherer Rückkaufswert erzielt, als wenn der Kunde selbst gekündigt hätte. Einige Kunden …
LV-Doktor - Magere Renditen für Rentenversicherungskunden
LV-Doktor - Magere Renditen für Rentenversicherungskunden
Mit einer privaten Altersvorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen sind Sie auf der besseren Seite. Diese Devise wurde lange Zeit seitens der Assekuranz laut verkündet. Doch die Renditen der privaten Rentenversicherungen sinken immer weiter, wie „Die Welt“ unlängst schrieb. proConcept (LV-Doktor) berichtete bereits mehrfach über ähnliche Artikel. „Viele …
Bild: OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei VersicherungBild: OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung
OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung
München, den 16.09.2016: Das OLG Köln hat der HDI Lebensversicherung AG untersagt, zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen in Ansatz zu bringen (20 U 201/15). Auf dieses für viele Versicherungskunden relevante Urteil vom 02.09.2016 weist CLLB Rechtsanwälte hin. In dem zu entscheidenden Fall ging es um zertifizierte fondsgebundene …
Bild: Widerruf von unrentablen Versicherungsverträgen für eine sichere RenteBild: Widerruf von unrentablen Versicherungsverträgen für eine sichere Rente
Widerruf von unrentablen Versicherungsverträgen für eine sichere Rente
Viele Lebens- und Rentenversicherungen halten nicht, was sie versprechen. Das ist ein Problem für viele Menschen in der privaten Altersvorsorge. Eine Lösung: Der Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen.Der Ruhestand ist für viele Menschen eine sehr erstrebenswerte Phase. Dann sollen die Früchte jahrzehntelanger …
Bild: Nachschlag für Versicherungskunden: BGH kippt nachteilige Klauseln in LebensversicherungsverträgenBild: Nachschlag für Versicherungskunden: BGH kippt nachteilige Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Nachschlag für Versicherungskunden: BGH kippt nachteilige Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Rund 80 Prozent der Verträge zu Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. In der Regel sind finanzielle Gründe die Folge, verursacht durch die Trennung vom Lebenspartner, Arbeitslosigkeit oder erhöhten Finanzbedarf durch den Erwerb einer Immobilie. Doch nach der Kündigung kommt für die Versicherungsnehmer regelmäßig …
Unkündbare Kostenausgleichsvereinbarung von Lebensversicherungen nicht zulässig - Versicherungsrecht
Unkündbare Kostenausgleichsvereinbarung von Lebensversicherungen nicht zulässig - Versicherungsrecht
… die unter Umständen den Rückkaufswert der Versicherung übersteigen und somit ein hohes wirtschaftliches Risiko sind. Viele Anleger investieren ihr Geld in Lebens- oder Rentenversicherungen und hoffen dadurch in eine sichere Altersvorsorge angelegt zu haben. Allerdings können sich fondsgebundene Versicherungen ganz anders entwickeln als erwartet. Neben …
Fällige Kapital-Lebensversicherung: Wohin mit dem Geld?
Fällige Kapital-Lebensversicherung: Wohin mit dem Geld?
… größere Anschaffungen. Für einen nicht unerheblichen Teil des Geldsegens stellt sich jedoch die Frage nach einer geeigneten Wiederanlage. Im Maklervertrieb stehen dabei Rentenversicherungen mit Einmaleinzahlung sowie Aktienfonds besonders hoch im Kurs. Mit etwas Abstand folgen Renten- und Garantiefonds. Die deutliche Mehrheit der Kunden von Finanz- …
Bild: Kündiger (...Reisende...) soll man nicht aufhalten – Kaum Rückgewinnungsaktionen in der VersicherungsbrancheBild: Kündiger (...Reisende...) soll man nicht aufhalten – Kaum Rückgewinnungsaktionen in der Versicherungsbranche
Kündiger (...Reisende...) soll man nicht aufhalten – Kaum Rückgewinnungsaktionen in der Versicherungsbranche
… in der Versicherungsbranche oft einfach hingenommen. Das gilt besonders für Sachversicherungen. Anders verhält es sich teilweise bei Lebens- und Rentenversicherungen: hier werden durchaus Versuche unternommen, Kündiger wieder umzustimmen. Dabei haben Kündigerrückgewinnungsprogramme bzw. vorgeschaltete Präventions- und Bindungskonzepte gezeigt, dass die …
Bild: Lebensversicherungen: Rasant steigende Mehrerlöse für Kunden der proConcept AGBild: Lebensversicherungen: Rasant steigende Mehrerlöse für Kunden der proConcept AG
Lebensversicherungen: Rasant steigende Mehrerlöse für Kunden der proConcept AG
… Versicherungskunden betreut. Als seriöse Prozessbegleiter kämpfen die fachlich bestens geschulten Profis um höhere Auszahlungssummen, aus gekündigten Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Mit seinem erwirkten Widerrufsjoker und anderen wichtigen Gerichtsurteilen hat das engagierte Unternehmen die deutsche Rechtsprechung schon maßgeblich beeinflusst. Weitere …
Sie lesen gerade: Vermögensschäden bei Versicherungskunden durch unnütze Lebens- und Rentenversicherungen