ALAG fordert Auszahlungen / Ausschüttungen zurück - Was nun?

Pressemitteilung von: Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft

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Rechtsanwältin K. GUILLEAUME DE ACOSTA
LEITFADEN ZUM AUSSTIEG AUS ATYPISCH STILLER GESELLSCHAFT -

Es kam, wie es kommen musste. Mit Schreiben vom 21.01.2010 informierte die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG Ihre atypisch stillen Gesellschafter über die Folgen des Liquidationsbeschlusses.

Angsteinflößend und verunsichernd für die Anleger ist die dort enthaltene Aufforderung an diese, ihre bis jetzt erhaltenen Auszahlungen innerhalb einer kurzen Frist auf das Anderkonto des Rechtsanwaltes Mahlmann „zurück“-zuzahlen.

Ansonsten werde die Eintreibung der Beträge mit Nachdruck erfolgen.

Damit hat sich leider die von JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE bereits vor Jahresfrist ausgesprochen Warnung vor den Folgen der ehemaligen Rothmann-Fonds für die meist vollkommen gutgläubigen Anleger realisiert.

Zu den ehemaligen Rothmann-Fonds gehören Gesellschaften wie die
• ALAG,
• ALBIS,
• LEASETREND,
• GARBE,
• APOLLO etc

Da JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE mit einer entsprechenden Entwicklung gerechnet hatten, gilt für die von uns vertretenen Anleger deshalb lediglich Folgendes:

Da wir mit unseren Aufforderungsschreiben oder Klagen gegen die ALAG bereits Ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung aufgrund gravierender Prospektfehler geltend gemacht haben, können Sie das Forderungsschreiben der ALAG unbeachtet lassen. Wir werden im Rahmen der Wahrnehmung Ihrer Rechte uns mit der Gegenseite auch in dieser Angelegenheit auseinandersetzten.

Bitte lassen Sie uns dennoch das Schreiben in Kopie zukommen, es unterstützt unsere Argumentation der Falschberatung in den vielen hundert Verfahren gegen die Emittenten atypisch stiller Anlageformen

Für Anleger, die keinen Rechtsbeistand haben, gilt es nun schnellstmögliche Beratung zu suchen, um nicht den Ansprüchen der Gesellschaft ohne Schutz ausgeliefert zu sein.

Das Gebilde einer atypisch stillen Gesellschaft und die daraus erwachsenden Pflichten und Rechte stellen eine hochkomplizierte Materie dar, die von dem „normalen“ Anleger– übrigens von vielen selbsternannten Fachleuten ebenfalls - nicht durchschaut oder beurteilt werden kann.

Fachkundiger Rat durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt ist deswegen unbedingt erforderlich. Im Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse raten wir, vor Zahlung unbedingt einen Anwalt dieses Gebietes um Rat zu fragen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT
Wilhelm-Haverkampstr.7
48308 Senden I Münster
t.: 02597-939170
f: 02597-9391711
www.jakobsguilleaume.de

Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine von Karine Guilleaume de Acosta und Herbert Jakobs gegründete Spezialkanzlei in Senden | Münster.

Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind die Bereiche Kapitalanlagerecht | Bankrecht | Börsenrecht und Immobilienrecht. Die Kanzlei bietet umfassende Betreuung von höchster juristischer Qualität. Dabei sehen die Kanzleigründer die Rolle des Rechtsanwalts vor allem in der Wahrung und dem Schutz des Mandantenvermögens gegen rechtswidrige Eingriffe und Beeinträchtigungen.

DIE ZEIT ZURÜCK DREHEN.

Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher. Die Anwälte sind Ansprechpartner insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Bankrecht
Immobilienrecht
Kapitalmarktrecht:
typisch und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen
Immobilienanlagen (sog. Schrottimmobilien)
Offene und geschlossene Immobilienfonds
Schiffsbeteiligungen
Medienfonds
Wertpapiergeschäfte
Neue Energie-Fonds

Viele Anleger stehen mittlerweile vor den Trümmern ihrer Kapitalanlage. Versprechungen, mit denen sie zum Abschluss der Anlage bewegt wurden, haben sich nicht erfüllt. Stattdessen droht häufig der Totalverlust der Anlage. Im Pessimalfall drohen kumulativ erhebliche Nachschusspflichten.

Die Anwälte von Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft konzentrieren sich bei der Bearbeitung der Angelegenheiten stets auf den konkreten Einzelfall: „Dubiose Werbemethoden – oft verbunden mit anonymer Abwicklung – lehnen wir ab. Unsere Analyse Ihrer Anlagesituation ist wissenschaftlich fundiert.

Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft arbeitet zudem eng mit Sachverständigen, Steuerberatern, Bilanzprüfern und weiteren externen Experten zusammen. Dadurch ist Kompetenz und Qualität im Sinne von fachübergreifenden Problemlösungsstrukturen gewährleistet.

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