25.01.2010 - 17:26 - Wissenschaft, Forschung, Bildung
Land investiert 28 Millionen Euro in Musikhochschule Karlsruhe
Pressemitteilung von: Finanzministerium Baden-WürttembergPR Agentur: Pressestelle Finanzministerium
Baufreigabe für zwei Neubauten auf Areal Schloss Gottesaue
Finanzminister Willi Stächele:
„In den letzten fünf Jahren haben wir über 122 Millionen Euro in den Gebäudebestand der Hochschulen in Karlsruhe investiert“
„Das Land hat grünes Licht für den Bau von zwei neuen Gebäuden der Musik-hochschule Karlsruhe erteilt. Auf dem Areal von Schloss Gottesaue wird ein Insti-tutsgebäude mit Konzert- und Theatersaal sowie ein zusätzliches Unterrichtsge-bäude entstehen. Die Gesamtbaukosten betragen 28 Millionen Euro. Diese In-vestitionen sind Ausdruck der hohen Qualitätsstandards unserer Hochschulen und Universitäten im Land. Für den Gebäudebestand des Hochschulstandorts Karlsruhe haben wir in den letzten 5 Jahren über 122 Millionen Euro ausgege-ben.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Baufreigabe für die Neubauten der Musikhochschule Karlsruhe am Montag (25. Januar 2010) in Stuttgart.
Durch die neuen Gebäude würden die Einrichtungen der Hochschule an einem Standort konzentriert. Die bisher an verschiedenen Orten in der Stadt genutzten Flächen könnten so zugunsten des neu entstehenden Campus aufgegeben wer-den. In dem geplanten Theater- und Konzertsaal hätten die Studierenden künftig die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten unter Echtbedingungen zu erproben und vorzu-stellen. Gleichzeitig biete das Gebäude Raum für das Institut LernRadio sowie das Institut für neue Musik und Medien. Das LernRadio sei europaweit das einzi-ge Institut, das Musik- und Kulturjournalisten für die Bereiche Rundfunk und neue Medien ausbilde. „Die Neubauten verbessern die Lern - und Lehrsituation an der Musikhochschule Karlsruhe entscheidend. Gleichzeitig erfüllt das Land dadurch seinen Auftrag zur Förderung von Musik und Kultur,“ so Stächele.
Mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen für das Konzertgebäude wurde das Büro Architekten.3P Feuerstein, Rüdenauer und Partner aus Stuttgart beauftragt. Dieses war als Preisträger aus dem Architekturwettbewerb hervorge-gangen. Baubeginn werde Anfang Februar sein. Mit dem Abschluss der Bauar-beiten sei Mitte des Jahres 2013 zu rechnen. Auch die Musikhochschule selbst und die Stadt Karlsruhe beteiligten sich an den Baukosten. „Solch umfangreiche Investitionen setzen deutliche Impulse für die mittelständische Wirtschaft und die Arbeitsplätze vor Ort,“ sagte der Minister abschließend.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Finanzministerium Baden-Württemberg
Pressestelle
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Das Finanzministerium ist als Querschnittsressort für den Haushalt und die Finanzen des Landes, Steuern, Hochbau und Liegenschaften sowie für die Beteiligungen des Landes verantwortlich.
Dies spiegelt sich organisatorisch in den fünf Fachabteilungen des Ministeriums wider.
Die Querschnittsaufgaben Personal, DV-Technik und Organisation sind in der Abteilung 1 zusammengefasst. Die Abteilung sorgt für einen reibungslosen Geschäftsablauf innerhalb des Ministeriums und übernimmt in Angelegenheiten aus dem öffentlichen Dienstrecht die Federführung für die gesamte Landesverwaltung. Nach der Neustrukturierung innerhalb der Abteilung besteht die Einheit aus Personal und DV-Technik.
Die Haushaltsabteilung (Abteilung 2) ist ein Herzstück des Finanzministeriums und hat für die Landesverwaltung erhebliche Bedeutung. Der Haushalt ist das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm. In ihm werden die Einnahmen und Ausgaben für die nächsten ein bis zwei Jahre detailliert dargestellt.
Die Steuerabteilung (Abteilung 3) des Finanzministeriums leitet die Steuerverwaltung des Landes. Gemeinsam mit Bund und Ländern wirkt das Finanzministerium darüber hinaus an der Steuergesetzgebung mit und bringt dabei steuerpolitische Vorstellungen und Initiativen des Landes ein.
Die Abteilung Vermögen und Hochbau (Abteilung 4) ist zuständig für Baumaßnahmen im Bereich des Staatlichen Hochbaus für das Land, den Bund, insbesondere Bundesbehörden und Bundeswehr, sowie für ausländische Gaststreitkräfte. Daneben betreut sie die Liegenschaften des Landes. Davon ausgenommen sind die Liegenschaften der Universitäten.
In der Abteilung 5 sind die Finanzpolitik und die Beteiligungen zusammengefasst. Das Finanzministerium vertritt die finanzpolitischen Interessen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Zur Finanzpolitik gehört neben Grundsatzangelegenheiten wie die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften vor allem der Länderfinanzausgleich. Bei Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung nimmt das Finanzministerium die gesellschaftsrechtlichen Interessen des Landes wahr. Die Abteilung koordiniert ferner die Aufsichts- und Verwaltungsräte und Beiräte bei diesen Beteiligungen, bereitet politische Entscheidungen vor und setzt sie um.
Teil des Finanzministeriums ist auch die Stabsstelle "Neue Steuerung und Umwandlung von Landesbetrieben" NeStUL). Ihre Hauptaufgaben sind die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente für die gesamte Landesverwaltung wie z.B. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling sowie die Bildung von Landesbetrieben und Beteiligungsunternehmen.
Finanzminister Willi Stächele:
„In den letzten fünf Jahren haben wir über 122 Millionen Euro in den Gebäudebestand der Hochschulen in Karlsruhe investiert“
„Das Land hat grünes Licht für den Bau von zwei neuen Gebäuden der Musik-hochschule Karlsruhe erteilt. Auf dem Areal von Schloss Gottesaue wird ein Insti-tutsgebäude mit Konzert- und Theatersaal sowie ein zusätzliches Unterrichtsge-bäude entstehen. Die Gesamtbaukosten betragen 28 Millionen Euro. Diese In-vestitionen sind Ausdruck der hohen Qualitätsstandards unserer Hochschulen und Universitäten im Land. Für den Gebäudebestand des Hochschulstandorts Karlsruhe haben wir in den letzten 5 Jahren über 122 Millionen Euro ausgege-ben.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Baufreigabe für die Neubauten der Musikhochschule Karlsruhe am Montag (25. Januar 2010) in Stuttgart.
Durch die neuen Gebäude würden die Einrichtungen der Hochschule an einem Standort konzentriert. Die bisher an verschiedenen Orten in der Stadt genutzten Flächen könnten so zugunsten des neu entstehenden Campus aufgegeben wer-den. In dem geplanten Theater- und Konzertsaal hätten die Studierenden künftig die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten unter Echtbedingungen zu erproben und vorzu-stellen. Gleichzeitig biete das Gebäude Raum für das Institut LernRadio sowie das Institut für neue Musik und Medien. Das LernRadio sei europaweit das einzi-ge Institut, das Musik- und Kulturjournalisten für die Bereiche Rundfunk und neue Medien ausbilde. „Die Neubauten verbessern die Lern - und Lehrsituation an der Musikhochschule Karlsruhe entscheidend. Gleichzeitig erfüllt das Land dadurch seinen Auftrag zur Förderung von Musik und Kultur,“ so Stächele.
Mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen für das Konzertgebäude wurde das Büro Architekten.3P Feuerstein, Rüdenauer und Partner aus Stuttgart beauftragt. Dieses war als Preisträger aus dem Architekturwettbewerb hervorge-gangen. Baubeginn werde Anfang Februar sein. Mit dem Abschluss der Bauar-beiten sei Mitte des Jahres 2013 zu rechnen. Auch die Musikhochschule selbst und die Stadt Karlsruhe beteiligten sich an den Baukosten. „Solch umfangreiche Investitionen setzen deutliche Impulse für die mittelständische Wirtschaft und die Arbeitsplätze vor Ort,“ sagte der Minister abschließend.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Finanzministerium Baden-Württemberg
Pressestelle
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Das Finanzministerium ist als Querschnittsressort für den Haushalt und die Finanzen des Landes, Steuern, Hochbau und Liegenschaften sowie für die Beteiligungen des Landes verantwortlich.
Dies spiegelt sich organisatorisch in den fünf Fachabteilungen des Ministeriums wider.
Die Querschnittsaufgaben Personal, DV-Technik und Organisation sind in der Abteilung 1 zusammengefasst. Die Abteilung sorgt für einen reibungslosen Geschäftsablauf innerhalb des Ministeriums und übernimmt in Angelegenheiten aus dem öffentlichen Dienstrecht die Federführung für die gesamte Landesverwaltung. Nach der Neustrukturierung innerhalb der Abteilung besteht die Einheit aus Personal und DV-Technik.
Die Haushaltsabteilung (Abteilung 2) ist ein Herzstück des Finanzministeriums und hat für die Landesverwaltung erhebliche Bedeutung. Der Haushalt ist das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm. In ihm werden die Einnahmen und Ausgaben für die nächsten ein bis zwei Jahre detailliert dargestellt.
Die Steuerabteilung (Abteilung 3) des Finanzministeriums leitet die Steuerverwaltung des Landes. Gemeinsam mit Bund und Ländern wirkt das Finanzministerium darüber hinaus an der Steuergesetzgebung mit und bringt dabei steuerpolitische Vorstellungen und Initiativen des Landes ein.
Die Abteilung Vermögen und Hochbau (Abteilung 4) ist zuständig für Baumaßnahmen im Bereich des Staatlichen Hochbaus für das Land, den Bund, insbesondere Bundesbehörden und Bundeswehr, sowie für ausländische Gaststreitkräfte. Daneben betreut sie die Liegenschaften des Landes. Davon ausgenommen sind die Liegenschaften der Universitäten.
In der Abteilung 5 sind die Finanzpolitik und die Beteiligungen zusammengefasst. Das Finanzministerium vertritt die finanzpolitischen Interessen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Zur Finanzpolitik gehört neben Grundsatzangelegenheiten wie die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften vor allem der Länderfinanzausgleich. Bei Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung nimmt das Finanzministerium die gesellschaftsrechtlichen Interessen des Landes wahr. Die Abteilung koordiniert ferner die Aufsichts- und Verwaltungsräte und Beiräte bei diesen Beteiligungen, bereitet politische Entscheidungen vor und setzt sie um.
Teil des Finanzministeriums ist auch die Stabsstelle "Neue Steuerung und Umwandlung von Landesbetrieben" NeStUL). Ihre Hauptaufgaben sind die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente für die gesamte Landesverwaltung wie z.B. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling sowie die Bildung von Landesbetrieben und Beteiligungsunternehmen.
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