25.01.2010 - 10:36 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vom Veterinäramt angezeigter Tierverstümmler klagt auf Herausgabe „seines“ Hundes

Pressemitteilung von: NotDogge e.V.

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Doggenwelpe Til nach der notwendigen tierärztlichen Versorgung
Ein vom Veterinäramt Demmin wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg angezeigter Hundehändler versucht per Klage die Herausgabe des auf seinen Auftrag grausam verstümmelten Doggenwelpen zu erzwingen.

Der deutschlandweit aktive Tierschutzverein NotDogge e.V. wurde vom Tierheim Demmin in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten und wird sich mit allen dem Verein zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass der Hundehalter den stark traumatisierten und grausam verstümmelten Welpen nicht mehr zurück bekommt und sich für ein Tierhalteverbot des Hundehändlers stark machen. Strafrechtlich liegt nach Auffassung des Vereins eine Straftat vor nach den Paragraphen §17 2a und b TierschG. wie auch im Sinne der §§ 5(1) und 6(1) und §§12(5) und 16a (2 und 3).

Trotz gesetzlich verankertem Kupierverbot in Deutschland werden immer noch zahlreichen sechs bis acht Wochen jungen Hundewelpen Ohren und Schwänze abgeschnitten. Im Falle des kleinen Doggenwelpen Til wurde dies offensichtlich ohne Narkose, ohne tierärztliche Hilfe, entsprechende Instrumente und ohne eine angemessene Wundversorgung ausgeführt. Der Welpe wurde Ende Dezember mit hochgradig entzündeten Wunden, unterernährt, vernachlässigt und stark traumatisiert vom Tierheim Demmin in Obhut genommen, Anzeige erstattet und der Fall Herrn Dr. Berndt vom Veterinäramt Demmin gemeldet. Das Veterinäramt Demmin erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen den Hundebesitzer wegen Tierquälerei.

Der Verein NotDogge e.V. hat eine Kampagne gestartet, um Medien und die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam zu machen, mit dem Ziel, dass in diesem Fall ein Exempel statuiert wird unter Ausschöpfung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafmaßes von einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch im Hinblick auf Nachahmer und ähnlich gelagerte Fälle sollte hier eine klare Aussage der Justiz erfolgen. Eine Online Petition sowie Aufrufe zur Verbreitung des Falles und des Anliegens übers Internet haben innerhalb von 2 Tage bereits 1000 Unterschriften gesammelt und es werden täglich mehr.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

NotDogge e.V.
Dominik Daul
1. Vorstand
Fleckenweinberg 56a
D 70192 Stuttgart

Der deutschlandweit aktive Verein NotDogge e.V. kümmert sich um die Aufnahme, die Vermittlung und die Resozialisierung von in Not geratenen Doggen.

Mit derzeit ca 200 aktiven Mitgliedern in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz und einem Team von 10 Mitarbeitern in Vorstand, Vermittlung und Hundebetreuung hat NotDogge e.V. seit seiner Gründung im Jahre 2005 weit über zweihundert in Not geratenen Doggen geholfen, ihnen eine temporäre Pflegestelle verschafft und ihnen eine neue Familie gefunden oder bei der Vermittlung in ein neues Zuhause mitgewirkt.

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