Ernst Rudolf fordert Verschreibungspflicht für Finanzprodukte

Pressemitteilung von: Rudolf Wirtschaftsberatung
PR Agentur: Markus Hederer Text, Bild, Redaktion

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Ernst Rudolf, Inhaber und Geschäftsführer der Rudolf Wirtschaftsberatung
Mainz, 20.01.2010 — Um das existenzielle Risiko von Verbrauchern bei Geldanlage und Altersvorsorge effektiv zu minimieren, empfiehlt Ernst Rudolf, Mitglied im Finanzplaner Deutschland – Bundesverband e. V., eine verbindliche Verschreibungspflicht für Finanzprodukte.

Die vom Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) in Auftrag gegebene und im Herbst 2008 fertiggestellte Studie "Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen" stellt einem Großteil der Branche ein mehr als schlechtes Zeugnis aus. Verbraucher wurden zum Erwerb von Finanzprodukten fehlerhaft beraten, mit dem Zweck, die Provision der Vermittler zu maximieren. Ihr fehlendes Finanzwissen, aber auch ihr Vertrauen wurden ausgenutzt – begünstigt von der bestehenden Gesetzeslage.

Im Zuge der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ des BMELV fanden im März dieses Jahres die Fachtagung "Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" sowie im Juni ein Expertengespräch zum Thema statt. Daraus entwickelte das Ministerium ein „Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler“ mit dem Ergebnis vieler guter Absichten in „soll-Formulierungen“:
- „Die Finanzberatung soll grundsätzlich in einem strukturierten Beratungsprozess erfolgen, der die finanzielle Situation des Verbrauchers und seine finanziellen Ziele berücksichtigt.“
- „Im Anlagebereich sollen die Produkttypen im Hinblick auf den Anlagezweck und die Risikotragfähigkeit des Verbrauchers kategorisiert werden.“
- „Eine kompetente Beratung setzt eine angemessene Berufsqualifikation der beratenden Person voraus.“

Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Qualifizierte und unabhängige Honorarberater – und damit alle Mitglieder des Finanzplaner Deutschland – Bundesverband e. V. – erfüllen diese Kriterien bereits heute.

Neben der Nennung vieler weicher Faktoren wagt sich das Papier auch an eine Gesetzesinitiative, die zurzeit vom Ministerium in die Tat umgesetzt wird und durch eine vor kurzem veröffentlichte Untersuchung der Stiftung Warentest mit dem Ergebnis, dass Banken ihre Kunden weiterhin nicht zu deren Vorteil beraten, sondern ihnen lediglich Produkte verkaufen, neuen Schub bekommen hat. Zwei wichtige Inhalte:
1. Dem Verbraucher muss vor dem Gespräch von seinem Gegenüber darüber informiert werden, ob er es mit einem provisionsabhängigen Vermittler zu tun hat oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung und dem Honorar lebt, das er dafür erhält.
2. Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters/unabhängigen Finanzberaters geschaffen und rechtlich verankert werden.


Ein Beipackzettel genügt nicht
Im September vergangenen Jahres setzte die Direktbank ING Diba eine weitere Empfehlung des Thesenpapiers in die Tat um, indem sie damit begann, jedes ihrer Finanzprodukte mit einem Produktinformationsblatt/Beipackzettel zu Risiken und Nebenwirkungen zu verkaufen. Ähnlich wie bei Medikamenten sollen die Kunden wichtige Eigenschaften der Geldanlage wie Kosten und Risiken sofort erkennen und vergleichen können.

„Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Ernst Rudolf, Inhaber und Geschäftsführer der Rudolf Wirtschaftsberatung in Bodenheim bei Mainz und Mitglied im Finanzplaner Deutschland – Bundesverband e. V., „aber ein Infoblatt zum Finanzprodukt oder eine Checkliste für das Treffen mit der Bank reichen für die umfassende Information des Kunden genauso wenig wie ein Beipackzettel zur Arznei für den Patienten. Sie können auf keinen Fall ein qualifiziertes Beratungsgespräch ersetzen und schon gar nicht kann aus ihnen hervorgehen, für wen sich das jeweilige Produkt am besten eignet.“


Unabhängiges Expertenwissen per Gesetz für jeden Kunden
„Aber bleiben wir doch einmal beim Vergleich mit dem Gesundheitswesen“, fährt Rudolf fort. „Kein Patient weiß, es sei denn, er verfügt über eine spezielle Ausbildung, welche Behandlung oder welches Medikament für ihn am besten ist. Er geht deshalb zum Arzt, der ihm auf der Grundlage seines Wissens und seiner Erfahrung die passende Medizin verschreibt. Zwar geht es bei der Geldanlage nicht um Leib und Leben, aber immerhin um Existenzen. Und alle Erfahrung zeigt: Die meisten Kunden verstehen die Abläufe im Finanzwesen und die Finanzprodukte nicht, zumal sie von den „Herstellern“ immer komplexer und komplizierter auf den Markt gebracht werden. Wenn also im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens nicht zu kurz gesprungen und der Verbraucher wirklich geschützt werden soll, ist es nur richtig, dass Finanzprodukte von einem qualifizierten, unabhängigen und womöglich staatlich lizenzierten Berater „verschrieben“ werden müssen.“

Ein solches Gesetz schlägt nach Einschätzung von Ernst Rudolf mehrere Fliegen mit einer Klappe:
- Die Banken sind vom moralischen Anspruch befreit, nur das Beste für die Kunden wollen zu müssen, den sie qua ihres Bedürfnisses nach Gewinnmaximierung gar nicht gerecht werden können. Sie legen stattdessen in Konkurrenz zueinander ihre Produkte auf und verhandeln in den Verkaufsgesprächen mit echten Profis auf Augenhöhe.
- Verbraucher sind nicht mehr auf von der Bank vorgetäuschte Beratungsgespräche angewiesen, die in Wirklichkeit Verkaufsgespräche sind und von zum Verkaufen ausgebildeten Profis geführt werden, die einzig und allein die Interessen der Bank und die der eigenen Provision im Sinn haben.
- Durch die qualifizierte und unabhängige Beratung ist gewährleistet, dass der Verbraucher Entscheidungen treffen kann, die zu seiner persönlichen Situation am besten passen und ihm den größtmöglichen Nutzen bringen.


Zusammenfassung
Verglichen mit dem Gesundheitswesen agiert die Finanzbranche wie die Pharmaindustrie, indem sie ihr Gewinn bringende Produkt dem Markt zuführt und mit dem Nachdruck ihrer Marketingmöglichkeiten dem Verbraucher aufdrängt. Banken und Bankfilialen sind im Vergleich Apotheken des jeweiligen Instituts, mit immer nur der Hausmarke im Angebot.

Kaum ein Verbraucher hat genügend Kenntnisse, um die Finanzprodukte, die für ihn in Frage kommen, zu verstehen und aus dem gigantischen Angebot der vielen „Apotheken“ das für sich Beste auszuwählen. Er bleibt den geschulten Verkaufsfähigkeiten des Apothekers, dem er gegenübertritt, stets unterlegen.

Dieses Dilemma ist nur vermeidbar, indem die Tätigkeit qualifizierter und unabhängiger Finanzberater durch ein Gesetzgebungsverfahren zur Regel gemacht wird. Ein staatlich legitimierter Berater verschreibt dann quasi wie ein Arzt die zu jedem einzelnen passenden Finanzprodukte.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rudolf Wirtschaftsberatung
Am Kümmerling 24-26, 55294 Bodenheim
Tel. +49-6135-950014 • Fax +49-6135-950016 • E-Mail:

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Ernst Rudolf
Geboren 1959, Initiator und Motor des Unternehmens Rudolf Wirtschaftsberatung.
Seit dem 1. Januar 1987 prägt er mit Energie und Überzeugung dessen Gesicht.

Stationen und Qualifikationen:
- Leistungszertifikat der Fachhochschule Koblenz für Finanzberatung und Immobilienfinanzierung
- Aufbaustudium an der European Business School zum Finanzökonom
- Certified Financial Planner (Internationale Lizenz für Finanzplanung)
- geprüfter privater Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222
- Experte für Finanzdienstleistungen im „Bundesverband Mittelständische Wirtschaft“
- Sachverständiger für Kapitalanlagen und private Finanzierung
- Mitglied im „Finanzplaner Deutschland – Bundesverband e. V.“
- zugelassener Anlageberater in Finanzinstrumenten laut § 32 KWG
- zugelassener Finanzportfolioverwalter im Sinne von § 1 Abs. 1 a Nr. 3 KWG
- Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV)
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 5 34d Abs. 1 GewO
- seit über 20 Jahren Kurs- und Seminarleiter an den Volkshochschulen Mainz, Ingelheim und Wiesbaden

Ernst Rudolf vereint Spitzenqualifikationen aus drei relevanten Bereichen, die sich gegenseitig ergänzen:
1. Finanzberatung: Internationale Lizenz für Finanzplanung (CFP, in Deutschland nur etwa 1000),
2. Vermögensverwaltung und -betreuung: Staatliche Lizenz zur Anlageberatung in Finanzinstrumenten und zur Portfolioverwaltung nach dem Kreditwesengesetz (Finanzportfolioverwalter, in Deutschland nur etwa 600),
3. Versicherung: Lizenz zum Versicherungsmakler. Nur lizenzierte Versicherungsmakler dürfen alle Versicherungen vertreten und sind deshalb von Provisionen spezieller Gesellschaften und Produkte unabhängig.

Diese Qualifikationen mit Leben zu erfüllen, stets mit der Absicht, das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erzielen, macht den Menschen Ernst Rudolf aus. Seine Bodenständigkeit und sein gutes Gespür für das optimal Machbare kommen seinen Partnern Tag für Tag zugute.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rudolf-wirtschaftsberatung.de

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