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Verjährung in Sachen „Lehman-Schadensersatzansprüche“ – Was ist zu tun?

(openPR) Zwar ist die von Anlegeranwälten befürchtete Klagewelle bislang ausgeblieben. Dies könnte sich allerdings in absehbarer Zeit ändern, verjähren die zumeist Anfang Februar 2007 zum Kauf empfohlenen Global Champion bzw. Alpha Express Anleihen der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers Inc. stichtagsgenau kenntnisunabhängig drei Jahre nach Kauf gemäss § 37 a WpHG.



„Wir erwarten eine regelrechte Klagewelle, müssen Anleger, die sich von ihrer Bank in Sachen Lehman-Zertifikaten falsch beraten fühlen, bei Verkauf im Februar 2007 nunmehr tätig werden, um die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche nicht riskieren zu wollen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Bei Lehman-Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz, weshalb bisher § 37 a WpHG gilt. Dort ist die kurze dreijährige und vor allem kenntnisunabhängige Verjährung der Wertpapieransprüche geregelt.

„Bei Erwerb einer Lehman-Anleihe zum beispielsweise 06.02.2007 drohen mögliche Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Wertpapierfalschberatung stichtagsgenau am 06.02.2010 zu verjähren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Doch wie kann eine laufende Verjährung gehemmt werden?

„Grundsätzlich kann eine laufende Verjährungsfrist nur durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids, einen Antrag bei einer Ombudsstelle bzw. durch die Klageerhebung gehemmt werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig darauf hinweist, dass Anleger bis dato von ihrer „Beraterbank“ über die laufende Verjährungsfrist falsch informiert werden. Anlegern wird deshalb geraten, nicht lange zuzuwarten, sollte eine Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche drohen, die Verjährung jedenfalls nicht durch mündliche Zusagen der agierenden Bankberater „verlängert“ wird.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen Lehman-Geschädigten an, mögliche Schadensersatzansprüche substantiiert, von einem auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen zu lassen.


Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet zudem jedem Interessenten eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung an, in einer möglichen Erstberatung sodann auch Prozessrisiken umfassend besprochen werden.

Nach aktuellen Presseberichten sagte eine Rechtschutzversicherung außergerichtlich der dort klagenden Anlegerin Kostenübernahme für eine Schadensersatzklage ihre Bank zu, der generelle Hinweis vieler Rechtschutzversicherungsgesellschaft um einen angeblichen Risikoausschluss bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Zertifikaten grundsätzlich zu überprüfen ist, ein Zertifikat jedenfalls kein einem Termingeschäft vergleichbares Spekulationsgeschäft darstellt.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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