18.01.2010 - 08:22 - Politik, Recht & Gesellschaft
Volgelsberger Müllrebellen klären auf: Was tun, wenn der Gebührenbescheid kommt?
Pressemitteilung von: extremnews.comPR Agentur: ASPM Medien - Redaktion ExtremNews
Für 130 Sitzplätze war gesorgt, aber es kamen mindestens 70 weitere interessierte und engagierte Bürger aus der Alsfelder Region zur Auftaktveranstaltung der acht Infotreffen "Vogelsberger Müllrebellen", am 12. Januar 2010 ins Hotel Klingelhöfer in Alsfeld. Wie man in Stellungnahmen immer wieder hören konnte, kamen, bedingt durch das Desaster des Tonnenumtausches, der fehlenden Informationen seitens des ZAV's und letztlich der Erkenntnis, dass die neue Satzung unausgegoren, handwerklich vermurkst und unsozial sei, die Betroffenen in Scharen.
Peter Rahm und seine anwesenden Mitstreiter Ulla Anton, Carola Bücking, Wolfgang Jung und Hans-Jürgen Rupp von den "Vogelsberger Müllrebellen" dankten zu Beginn der Veranstaltung der Presse für die bisherige tatkräftige Unterstützung der Bürgerinitiative, welche inzwischen die Grenze von über 22.000 eingetragenen Müllrebellen weit überschritten hat.
Mittels einer Power Point Präsentation wurde zuerst das Widerspruchsverfahren gegen den Ende Januar angekündigten Gebührenbescheid beleuchtet und von Peter Rahm erläutert. Da der ZAV den Widerspruch des einzelnen Mieters nicht zulässt, lastet die ganze Verantwortung auf dem Vermieter, dem Grundstücksbesitzer. Dieser Umstand führt bei den betroffenen Bürgern zu Verwirrung und Unverständnis, wie man an den zahlreich gestellten Fragen zu diesem Punkt feststellen konnte. Peter Rahm erklärte daraufhin, wie man sich hier zu Verhalten habe: "Der Vermieter muss für sich und seine Mieter jeweils getrennten Widerspruch (Mustertext hier) innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Gebührenbescheids beim ZAV einlegen." Die Organisatoren der Vogelsberger Müllrebellen raten daher allen Mietern, sich schnellstmöglich mit ihren Vermietern zusammenzusetzen und diese Fragen einvernehmlich zu klären. An die Vermieter erging die Bitte, trotz des Aufwandes, den sie durch die neue Regelung der ZAV Satzung haben, ihre Mieter nicht im Regen stehen zu lassen. Sollte es dennoch vorkommen, dass sich ein Vermieter weigert, Widerspruch einzulegen, bliebe dem Mieter nur die Möglichkeit, seinen Vermieter für einen eventuell entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der ZAV hat dann zwei Möglichkeiten auf einen Widerspruch zu reagieren. Entweder er erkennt Fehler in seinem Bescheid und sendet einen Abhilfebescheid mit neuer Gebührenfestsetzung, oder er stellt fest, dass der Bescheid korrekt ist und erteilt einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid müsste innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Gießen geklagt werden. Da der Streitwert gering ist, sind die Gebühren entsprechend niedrig. Die Höhe der entstehenden Gebühren können die Bürger über die Rechtsanwälte erfahren.
Rahm schloss diesen Punkt mit der Bemerkung: "Wichtig ist zu wissen, dass nur der Vogelsberger die zuviel gezahlten Gebühren zurück erstattet bekommt, der einen Widerspruch eingelegt hat. Wenn die Klage zum Erfolg führt, muss der ZAV alle Kosten tragen."
Ungeachtet des oben erwähnten Widerspruchs werden paralell dazu die "Vogelsberger Müllrebellen" vor dem Verwaltungsgerichthof in Kassel eine Normenkontrollklage einreichen. Sollte dieser Klage stattgegeben werden, ist die jetzt gültige Satzung nicht mehr gültig. Als Folge daraus muss dann eine neue Satzung erstellt werden. Diese Klage wurde durch die Spenden vieler hunderter Müllrebellen finanziell abgesichert, wofür sich Peter Rahm im Namen aller Müllrebellen nochmals herzlich bedankte.
Ein weiteres wichtiges Thema an diesem Abend waren die Anträge auf Kinderermäßigung. Durch die Nichterreichbarkeit des ZAV per Telefon, Internet, sowie die sehr unterschiedlichen Entscheidungen des ZAV bei den wenigen bisher positiv beschiedenen Anträgen, wurde den Anwesenden folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:...
Den kompletten Beitrag finden Sie auf ExtremNews unter:
www.extremnews.com/berichte/vermischtes/d7e12d414c3981
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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