Lossprechung für Brauer und Mälzer

Pressemitteilung von: Brauereiverband NRW
PR Agentur: der reporter

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Gemeinsam mit Christian Czubeck (2. v. l.) und Gambrinus Oliver Landsberger (2. v. r.) vom Prüfungsausschuss übergab Jürgen Witt (l.), Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW, dem Prüfungsbesten Dominik Weiß einen Scheck in Höhe von 500 Euro.
Das Brauhandwerk ist mehr als Hopfen, Gerste, Hefe und Wasser. Moderne Technik erfordert gut ausgebildete Mitarbeiter. Im Brauhaus der Cölner Hofbräu Früh im Schatten des Kölner Doms wurden jetzt neun weitere Fachleute im Rahmen einer Lossprechungsfeier in den Kreis der Brauerzunft aufgenommen. Sie wurden erstmalig nach der neuen Ausbildungsverordnung geprüft.

Köln. Trotz seines hohen Alters ließ es sich „Gambrinus“ nicht nehmen, die neuen Mitglieder der Brauerzunft persönlich in Empfang zu nehmen. „Die Fremd-bestimmung hat nun ein Ende. Sie sind nach bestandener Gesellprüfung nun selbst für sich verantwortlich“, sagte der „greise“ König, der als Erfinder des Bierbrauens gilt, und im wahren Leben Oliver Landsberger heißt. Als Vorsitzender der Prüfungskommission für Brauer und Mälzer bei der IHK Dortmund übergab er gemeinsam mit Christian Czubeck die Gesellenbriefe an die frisch gebackenen Kollegen. Aufgrund ihrer Leistungen konnten die jungen Männer ihre Prüfung um ein halbes Jahr vorziehen.
Mit 95 von 100 erreichbaren Punkten wurde Dominik Weiß von der Krombacher Brauerei besonders geehrt. Vom Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW gab es für diese außergewöhnliche Leistung einen Scheck in Höhe von 500 Euro. „Sie haben wie ihre anderen Kollegen etwas Besonderes geschafft und ei-nen persönlichen Sieg errungen“, sagte Jürgen Witt bei der Übergabe. Für Ri-chard Schmidt (Iserlohner Brauerei) und Jens Reinecke (DAB) gab es als Zweit- und Drittplatzierte 300 beziehungsweise 200 Euro als Erfolgsprämie. „Dass ich einmal Prüfungsbester werde, habe ich mir nie erträumt“, so der 21-Jährige. „Ich habe lediglich einen Beruf gewählt, der mir großen Spaß macht und in dem ich aufgehe. Allerdings musste ich für die Prüfung auch eine Menge lernen. Aber es hat sich ja gelohnt.“
Erstmalig wurde nach der zum 1. August 2009 novellierten Ausbildungsver-ordnung geprüft. „Der Beruf des Brauers und Mälzers ist im Laufe der Jahre immer anspruchsvoller geworden. Deshalb musste die Verordnung angepasst werden“, erklärt Oliver Landsberger. „Neben dem mündlichen und schriftlichen Teil mussten die Auszubildenden auch eine praktische Prüfung über sich ergehen lassen, um ihr handwerkliches Geschick unter Beweis zu stellen. Und das haben alle neun Prüflinge bravourös gemeistert. Die Premiere ist gelungen. Wir sind sehr zufrieden.“

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Brauereiverband NRW
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Der Brauereiverband NRW mit Sitz in Düsseldorf setzt sich aus dem Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e.V. und dem Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien e.V. zusammen.

Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien wurde im Jahr 1900 gegründet. Er vertritt die Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Belange der Brauereien, die Förderung eines fairen und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie die Beratung der Mitgliedsbrauereien und die Förderung des Erfahrungsaustausches insbesondere auf wirtschaftlichem, technischem und fachrechtlichem Gebiet.

Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien ist ein Landesverband. Ihm gehören als Bezirksgruppen, die Norddeutsche Brauerei-Vereinigung e.V., der Siegener Brauereiverband e.V. und der Kölner Brauerei-Verband e.V. an. Er ist Mitglied des Deutschen Brauer-Bundes e.V. in Berlin.

Der Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien wurde im Jahr 1948 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört die Wahrnehmung und Förderung aller arbeitgeberbezogenen tarif- und sozialpolitischen Belange der Brauereien und Mälzereien. Der Arbeitgeberverband ist Tarifvertragspartei und schließt in dieser Eigenschaft Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Darüber hinaus berät und vertritt er die Mitgliedsbetriebe in allen arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.

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