23.12.2009 - 10:10 - Politik, Recht & Gesellschaft
Patientenverfügungs-Ausweis erschließt internetbasiertes Archiv für Patientenverfügungen
Pressemitteilung von: GIAD – Gesellschaft für internetbasierte ArchivierungsdienstleistungenPR Agentur: openPR Redaktion
Duisburg, 23. Dezember 2009 - Die Firma GIAD bietet seit Dezember 2009 ein innovatives internetbasiertes Archivierungssystem an, das Patientenverfügungen und Daten für den medizinischen Notfall rund um die Uhr weltweit zugänglich macht. Das Besondere daran: Das System vereint den maximalen Schutz privater Daten mit der sofortigen Verfügbarkeit wichtiger Informationen im Notfall.
Das von dem Duisburger Rechtsanwalt Jan Gres gegründete Unternehmen macht dafür die so genannten Data-Rooms für Privatkunden nutzbar, die bislang ausschließlich im geschäftlichen Bereich zur Anwendung kommen. Zu diesen aufwändig geschützten Datenräumen im Internet – gelagert auf Hochsicherheitsservern - haben nur Zugangsberechtigte per Sicherheits-Code Zugriff.
Diese Technik nutzt Gres für das von ihm gegründete Deutsche Zentralarchiv Patientenverfügungen (DZAPV). Wer hier seine Patientenverfügung hinterlegt, erhält einen per Zufallsgenerator generierten Zugangscode, der nur ihm selbst bekannt ist. Zugleich bekommt er einen Notfallausweis, der den individuellen Zugangscode zu der Patientenverfügung des Kunden enthält und den er wie den bekannten Organspendeausweis in der Brieftasche mit sich führen kann. So können Helfer oder Ärzte im Notfall jederzeit im Internet die Details der Patientenverfügung einsehen.
Mit der Patientenverfügung ordne ich bei klarem Bewusstsein an, ob und wie ich ärztlich behandelt werden möchte, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meinen eigenen Willen zu äußern. Die Patientenverfügung ist damit ein besonders wichtiges Notfalldokument. Aber wo ist sie im Notfall?
Anwalt Gres hat in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass Patientenverfügungen sicher verwahrt in der Schublade liegen und im Bedarfsfall nicht zur Anwendung kommen. Sind die hier getroffenen Verfügungen jedoch bekannt, so ist ihre juristische Relevanz seit dem 1. September 2009 bindend und dem Testament gleichgestellt – ein Grund mehr, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen.
Hilfestellung dazu findet sich auf der Homepage des Unternehmens unter www.patientenverfügungsausweis.de. Im Downloadbereich stehen ein rechtssicher gestaltetes Formular zur Errichtung einer Patientenverfügung sowie Muster für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung bereit. Ergänzend gibt es Hinweise zum Organspendeausweis und zu Bestattungsverfügungen.
Dem Recht auf informelle Selbstbestimmung entspricht auch der „Emergency Account“ der GIAD (www.emergency-account.de). Hier kann der Kunde seine medizinischen Daten für den Notfall hinterlegen. Dabei entscheidet er selbst, welche Angaben er für notwendig hält – im Gegensatz zum geplanten Chip der Krankenkassen.
Auf die Idee zum Notfall-Datenblatt kam Gres durch die E-Mail eines neuseeländischen Schafzüchters: „Der Mann hatte auf seinem Gelände einen bewusstlosen Jugendlichen gefunden, der nur meine Visitenkarte bei sich trug. Wie sich herausstellte, handelte es sich um den Sohn eines Klienten, der Diabetiker war – eine entscheidende Information, um in dem kaum besiedelten Landstrich den Zuckerschock des Jungen schnell zu diagnostizieren und zu behandeln.“
Das Notfall-Profil ist mit ärztlicher Unterstützung so aufgebaut, dass es bei vollständiger Beantwortung aller Fragen jeden zufälligen Helfer, aber auch jedes Notfallteam auf der ganzen Welt schnell und umfassend informiert. Nach dem gleichen System wie bei der Patientenverfügung sind alle Daten streng zugangsgeschützt. Der Sicherheitscode des Notfall-Ausweises ermöglicht zugleich den problemlosen Zugriff weltweit, etwa über ein internetfähiges Mobiltelefon. Der Emergency-Account ist damit besonders geeignet zur Notfallvorsorge für Alleinreisende und insbesondere auch ein wichtiger Baustein zur Versorgung Demenzkranker.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kontakt:
GIAD – Gesellschaft für internetbasierte Archivierungsdienstleistungen
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Jan Gres
August-Thyssen-Str. 10
47166 Duisburg
Telefon: +49 (0) 0203 / 551 - 007
Telefax: +49 (0) 0203 / 479 71 - 20
E-Mail:
Internet: www.patientenverfügungsausweis.de, www.emergency-account.de
Die Gesellschaft für internetbasierte Archivierungsdienstleistungen (GIAD) wurde im September 2009 als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Duisburg gegründet. Geschäftsführer ist der Duisburger Rechtsanwalt Jan Gres. Die beiden ersten Produkte der GIAD sind das Deutsche Zentralarchiv für Patientenverfügungen (www.patientenverfügungsausweis.de) und der Emergency Account (www.emergency-account.de).
Auf der Basis von zugangsgeschützten Hochsicherheitsservern wird jedermann die Möglichkeit geboten, Patientenverfügungen mit Echtheitsbestätigungs-Vermerk rechtsgültig und im Notfall rund um die Uhr abrufbar zu hinterlegen.
Bei www.emergency-account.de erhält der Kunde einen eigenen Zugang zu einem hinterlegten vordefinierten Notfallprofil, das er unter Beachtung seines Rechtes auf informelle Selbstbestimmung eigenverantwortlich ausfüllt und das dann über den Zugangscode auf dem Notfallausweis weltweit jederzeit abrufbar ist.
Das von dem Duisburger Rechtsanwalt Jan Gres gegründete Unternehmen macht dafür die so genannten Data-Rooms für Privatkunden nutzbar, die bislang ausschließlich im geschäftlichen Bereich zur Anwendung kommen. Zu diesen aufwändig geschützten Datenräumen im Internet – gelagert auf Hochsicherheitsservern - haben nur Zugangsberechtigte per Sicherheits-Code Zugriff.
Mit der Patientenverfügung ordne ich bei klarem Bewusstsein an, ob und wie ich ärztlich behandelt werden möchte, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meinen eigenen Willen zu äußern. Die Patientenverfügung ist damit ein besonders wichtiges Notfalldokument. Aber wo ist sie im Notfall?
Anwalt Gres hat in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass Patientenverfügungen sicher verwahrt in der Schublade liegen und im Bedarfsfall nicht zur Anwendung kommen. Sind die hier getroffenen Verfügungen jedoch bekannt, so ist ihre juristische Relevanz seit dem 1. September 2009 bindend und dem Testament gleichgestellt – ein Grund mehr, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen.
Hilfestellung dazu findet sich auf der Homepage des Unternehmens unter www.patientenverfügungsausweis.de. Im Downloadbereich stehen ein rechtssicher gestaltetes Formular zur Errichtung einer Patientenverfügung sowie Muster für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung bereit. Ergänzend gibt es Hinweise zum Organspendeausweis und zu Bestattungsverfügungen.
Dem Recht auf informelle Selbstbestimmung entspricht auch der „Emergency Account“ der GIAD (www.emergency-account.de). Hier kann der Kunde seine medizinischen Daten für den Notfall hinterlegen. Dabei entscheidet er selbst, welche Angaben er für notwendig hält – im Gegensatz zum geplanten Chip der Krankenkassen.
Auf die Idee zum Notfall-Datenblatt kam Gres durch die E-Mail eines neuseeländischen Schafzüchters: „Der Mann hatte auf seinem Gelände einen bewusstlosen Jugendlichen gefunden, der nur meine Visitenkarte bei sich trug. Wie sich herausstellte, handelte es sich um den Sohn eines Klienten, der Diabetiker war – eine entscheidende Information, um in dem kaum besiedelten Landstrich den Zuckerschock des Jungen schnell zu diagnostizieren und zu behandeln.“
Das Notfall-Profil ist mit ärztlicher Unterstützung so aufgebaut, dass es bei vollständiger Beantwortung aller Fragen jeden zufälligen Helfer, aber auch jedes Notfallteam auf der ganzen Welt schnell und umfassend informiert. Nach dem gleichen System wie bei der Patientenverfügung sind alle Daten streng zugangsgeschützt. Der Sicherheitscode des Notfall-Ausweises ermöglicht zugleich den problemlosen Zugriff weltweit, etwa über ein internetfähiges Mobiltelefon. Der Emergency-Account ist damit besonders geeignet zur Notfallvorsorge für Alleinreisende und insbesondere auch ein wichtiger Baustein zur Versorgung Demenzkranker.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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GIAD – Gesellschaft für internetbasierte Archivierungsdienstleistungen
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Jan Gres
August-Thyssen-Str. 10
47166 Duisburg
Telefon: +49 (0) 0203 / 551 - 007
Telefax: +49 (0) 0203 / 479 71 - 20
E-Mail:
Internet: www.patientenverfügungsausweis.de, www.emergency-account.de
Die Gesellschaft für internetbasierte Archivierungsdienstleistungen (GIAD) wurde im September 2009 als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Duisburg gegründet. Geschäftsführer ist der Duisburger Rechtsanwalt Jan Gres. Die beiden ersten Produkte der GIAD sind das Deutsche Zentralarchiv für Patientenverfügungen (www.patientenverfügungsausweis.de) und der Emergency Account (www.emergency-account.de).
Auf der Basis von zugangsgeschützten Hochsicherheitsservern wird jedermann die Möglichkeit geboten, Patientenverfügungen mit Echtheitsbestätigungs-Vermerk rechtsgültig und im Notfall rund um die Uhr abrufbar zu hinterlegen.
Bei www.emergency-account.de erhält der Kunde einen eigenen Zugang zu einem hinterlegten vordefinierten Notfallprofil, das er unter Beachtung seines Rechtes auf informelle Selbstbestimmung eigenverantwortlich ausfüllt und das dann über den Zugangscode auf dem Notfallausweis weltweit jederzeit abrufbar ist.
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