22.12.2009 - 08:26 - Politik, Recht & Gesellschaft
Unzulässige Bankgebühren bei Baufinanzierungen: Schätzungs-/ Besichtigungsgebühren sind unzulässig
Pressemitteilung von: Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht
Unwirksame Bankgebühren bei Baufinanzierungen: Gebühren für Schätzung bzw. Besichtigung von Immobilien sind unzulässig
Maßgebliches Argument des Gerichts ist, dass die Besichtigung der von den Bankkunden angebotenen Sicherheiten und deren Schätzung ausschließlich der Wertermittlung der Kreditsicherheit dient und damit allein im Interesse des Kreditinstitutes erfolgt.
Nach allgemeinen Grundsätzen darf ein Kreditinstitut aber für Leistungen, die ausschließlich im eigenen Interesse erfolgen, keine Gebühren verlangen. An dieser Bewertung ändert nach Ansicht des Gerichts auch der Umstand nichts, dass die Wertermittlung im Einzelfall auch für den Darlehensnehmer Vorteile mit sich bringen kann, z.B. wenn er etwa auf diese Weise davor gewarnt wird, ein für ihn wirtschaftlich ungünstiges Immobiliengeschäft vorzunehmen. Denn eine derartige Warnung des Darlehensnehmers wäre allenfalls ein reflexartiger Nebeneffekt und ändert nichts daran, dass der eigentliche Grund der Wertermittlung ausschließlich eigene Interessen der Bank sind.
Bei Baufinanzierungen sehen die Kreditformulare häufig eine Schätz- oder Besichtigungsgebühr für die Bewertung der Grundstücke vor, die als Sicherheit für das Darlehen mit einer Grundschuld belastet werden.
Darlehensnehmer, denen in Formularkreditverträgen Schätz- und Besichtigungsgebühren auferlegt werden, haben unter Berufung auf das genannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 5. November 2009 (Az.: I-6 U 17/09) gute Chancen, diese Beträge nicht zahlen zu müssen bzw. gezahlte Beträge zurück zu bekommen.
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Die Sozietät Wedekind ist eine auf Bankrecht, Insolvenzrecht und Rechtsfragen rund um die 'Problem-Immobilie' spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Gesellschafter sind die Rechtsanwälte Katrin Wedekind und Leif Holger Wedekind.
Rechtsanwältin Katrin Wedekind ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein DAV und Mitglied des Beirats der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz derselben ARGE Insolvenzrecht und Sanierung.
Leif Holger Wedekind ist Mitglied des Beirates der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und veröffentlicht regelmäßig zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in Fachzeitschriften.
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