21.12.2009 - 17:20 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Widerrufsbelehrung der GRE AG ordnungsgemäß erteilt - Voraussetzungen für Kündigung lagen nicht vor
Pressemitteilung von: GRE Global Real Estate AG
Bereits im Januar 2009 konnte sich die GRE Global Real Estate AG (RAe Sorge Lohmanns) vor dem OLG Rostock (1 U 200/08) erfolgreich gegen die Klage eines Anlegerehepaares verteidigen.
Die Kläger legten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock ein, in dem sie bereits vollumfänglich unterlegen waren. Schon dort war der Vortrag der Kläger u. a. widersprüchlich. Das LG Rostock stellte u. a. fest: Den Klägern steht gegen die GRE Global Real Estate AG auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Anlageberatungsvertrages oder einer Auskunftspflichtverletzung zu.
Die Berufung gegen den Vermittler nahmen die Kläger noch selbst zurück, die Berufung gegen die GRE Global Real Estate AG wurde vollumfänglich zurückgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Das OLG Rostock führte u. a. aus: Der weitere Einwand der Kläger, ihnen habe wegen eines Verbraucherkreditvertrages ein Widerrufsrecht zugestanden, ist rechtsirrig. Die Kläger haben mit der GRE Global Real Estate AG einen Vertrag auf Eingehung einer Beteiligung zu einer atypischen stillen Gesellschaft geschlossen, zu denen ihren eine Ratenzahlungsmöglichkeit eingeräumt worden ist. Dass die Voraussetzungen für die Kündigung dieses Vertrages nicht vorlagen, hat das Gericht erster Instanz frei von rechtlichen Bedenken ausgeführt.
Im Übrigen folgte der Senat der von der GRE Global Real Estate AG vorgetragenen Ansicht, dass Widerrufsgründe auch deshalb nicht festzustellen sind, weil die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erteilt wurde und keinen rechtlichen Bedenken begegnet.
Die GRE Global Real Estate AG warb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt ein. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte „Anlegerschutzanwälte“ gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.
Dabei versucht die genannte Gruppe von Anwälten häufig, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich ihrer früheren Anlageentscheidung zu schüren. Was dabei freilich nicht gesagt wird ist, dass das vordergründig attraktiv erscheinende Ziel einer Rückforderung des bei der Gesellschaft angelegten Kapitals mit juristischen Mitteln im Gegensatz zu den langfristigen Zielen steht, welche die Gesellschaft mit den Finanzmitteln ihrer Investoren verfolgt. Werbewirksam präsentierte Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. Dabei zeigen die Vielzahl der von der GRE AG und der sie vertretenden Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, erfolgreich abgewehrten Klagen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal „nach hinten“ losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.
Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GRE Global Real Estate AG
Firmensitz & Hauptverwaltung
Schloss Steinpleis
D-08412 Werdau/OT Steinpleis
Telefon: 0049 3761/80 04-0
Telefax: 0049 3761/80 04-25
E-Mail:
Unternehmensangaben nach §5 TMG und §55 RStV
Vertretungsberechtigter Vorstand: Frank André Audilet
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: HRB 18414
Inhaltlich Verantwortlicher: Frank André Audilet
Die GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe hat sich in den letzten Jahren als Pro-jektentwicklerin und Bestandhalterin von Immobilien innerhalb des deutschen Immobilien-marktes etabliert.
Eines unserer Kerngeschäfte ist die Projektentwicklung von Immobilien mit den zugehörigen Leistungsfeldern, wie die Grundstücksakquise, die Standortanalyse, die Planung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung und die Vermarktung der jeweiligen Projekte und das alles aus einer Hand. Ein weiteres derzeitiges Geschäftsfeld ist die Bestandhaltung und der Erwerb von Immobilien aus der Bankenverwertung überwiegend im wohnwirtschaftlichen Bereich mit dem Aspekt einer langjährigen Renditeerzielung. Des Weiteren halten wir und tätigen wir Unternehmensbeteiligungen überwiegend im Immobilienbereich auch außerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe.
Unsere Aufgabe ist ebenfalls im Management unseres Immobilienbestandes und unserer Un-ternehmensbeteiligungen.
Hiefür haben wir innerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe sehr erfah-rende Spezialisten in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau, Projektsteuerung, Projekt-überwachung und im kaufmännischen Bereich.
Unser Ziel ist es im langjährigen Bereich für unsere Anleger auf dem Sektor des Immobi-lienmarktes eine attraktive Rendite bei überschaubaren Risiken zu ermöglichen.
Die Kläger legten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock ein, in dem sie bereits vollumfänglich unterlegen waren. Schon dort war der Vortrag der Kläger u. a. widersprüchlich. Das LG Rostock stellte u. a. fest: Den Klägern steht gegen die GRE Global Real Estate AG auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Anlageberatungsvertrages oder einer Auskunftspflichtverletzung zu.
Die Berufung gegen den Vermittler nahmen die Kläger noch selbst zurück, die Berufung gegen die GRE Global Real Estate AG wurde vollumfänglich zurückgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Das OLG Rostock führte u. a. aus: Der weitere Einwand der Kläger, ihnen habe wegen eines Verbraucherkreditvertrages ein Widerrufsrecht zugestanden, ist rechtsirrig. Die Kläger haben mit der GRE Global Real Estate AG einen Vertrag auf Eingehung einer Beteiligung zu einer atypischen stillen Gesellschaft geschlossen, zu denen ihren eine Ratenzahlungsmöglichkeit eingeräumt worden ist. Dass die Voraussetzungen für die Kündigung dieses Vertrages nicht vorlagen, hat das Gericht erster Instanz frei von rechtlichen Bedenken ausgeführt.
Im Übrigen folgte der Senat der von der GRE Global Real Estate AG vorgetragenen Ansicht, dass Widerrufsgründe auch deshalb nicht festzustellen sind, weil die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erteilt wurde und keinen rechtlichen Bedenken begegnet.
Die GRE Global Real Estate AG warb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt ein. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte „Anlegerschutzanwälte“ gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.
Dabei versucht die genannte Gruppe von Anwälten häufig, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich ihrer früheren Anlageentscheidung zu schüren. Was dabei freilich nicht gesagt wird ist, dass das vordergründig attraktiv erscheinende Ziel einer Rückforderung des bei der Gesellschaft angelegten Kapitals mit juristischen Mitteln im Gegensatz zu den langfristigen Zielen steht, welche die Gesellschaft mit den Finanzmitteln ihrer Investoren verfolgt. Werbewirksam präsentierte Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. Dabei zeigen die Vielzahl der von der GRE AG und der sie vertretenden Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, erfolgreich abgewehrten Klagen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal „nach hinten“ losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.
Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.
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Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: HRB 18414
Inhaltlich Verantwortlicher: Frank André Audilet
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Eines unserer Kerngeschäfte ist die Projektentwicklung von Immobilien mit den zugehörigen Leistungsfeldern, wie die Grundstücksakquise, die Standortanalyse, die Planung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung und die Vermarktung der jeweiligen Projekte und das alles aus einer Hand. Ein weiteres derzeitiges Geschäftsfeld ist die Bestandhaltung und der Erwerb von Immobilien aus der Bankenverwertung überwiegend im wohnwirtschaftlichen Bereich mit dem Aspekt einer langjährigen Renditeerzielung. Des Weiteren halten wir und tätigen wir Unternehmensbeteiligungen überwiegend im Immobilienbereich auch außerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe.
Unsere Aufgabe ist ebenfalls im Management unseres Immobilienbestandes und unserer Un-ternehmensbeteiligungen.
Hiefür haben wir innerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe sehr erfah-rende Spezialisten in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau, Projektsteuerung, Projekt-überwachung und im kaufmännischen Bereich.
Unser Ziel ist es im langjährigen Bereich für unsere Anleger auf dem Sektor des Immobi-lienmarktes eine attraktive Rendite bei überschaubaren Risiken zu ermöglichen.
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