21.12.2009 - 17:17 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in jedem Einzelfall auf neue Mandate übertragbar
Pressemitteilung von: GRE Global Real Estate AG
Wie bereits in I. Instanz unterlag eine von der Kanzlei Brüllmann vertretene Klägerin vor dem Oberlandesgerichts Celle (9 U 148/08). Das Gericht entschied (rechtskräftig) zugunsten der GRE Global Real Estate AG (RAe Sorge Lohmanns). Der Klägerin stehen keinerlei Schadensersatzansprüche zu.
Die Klägerin behauptete u. a., der Vermittler habe sie nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen. Dieser Darstellung konnte der Senat nach der Beweisaufnahme nicht folgen. Vielmehr hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Vermittler den Emissionsprospekt der klagenden Anlegerin - durchgängiger Praxis entsprechend - schon beim ersten von mehreren Beratungsgesprächen überlassen habe. Auch habe er auf die entsprechenden Risiken – immerhin handele es sich um eine unternehmerische Beteiligung – hingewiesen und diese nicht verschwiegen.
Die Behauptungen der klagenden Anlegerin standen im Widerspruch zum übersichtlichen und eindeutigen Text der von der Anlegerin unterzeichneten Erklärungen und Zeichnungsscheine. Danach habe nämlich die klagende Anlegerin zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der gezeichneten Anlage gerade nicht um eine mündelsichere handele, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit den im (ebenfalls zur Kenntnis genommenen) Prospekt beschriebenen Chancen und Risiken.
Dem Gericht erschien es bei dem Verfahren bemerkenswert, dass eine größere Anzahl von Anlegern, vertreten jeweils durch ein und dieselbe weit von den Wohnorten der Anleger entfernt ansässige Anwaltskanzlei (Brüllmann), die GRE Global Real Estate AG mit offenbar im Wesentlichen ähnlicher Begründung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Dabei wurde jedoch verkannt, dass sich die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzielende Argumentation nicht ohne weiteres mit den Zeichnungsscheinen der GRE Global Real Estate AG in Einklang bringen lässt.
Hier wurde besonders deutlich, mit welchen Akquisemethoden manche Kanzleien operieren, um an Mandanten zu gelangen. Es stellt sich die Frage, wessen Interessen hier wohl im Vordergrund standen.
Die GRE Global Real Estate AG warb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt ein. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte „Anlegerschutzanwälte“ gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.
Dabei versucht die genannte Gruppe von Anwälten häufig, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich ihrer früheren Anlageentscheidung zu schüren. Was dabei freilich nicht gesagt wird ist, dass das vordergründig attraktiv erscheinende Ziel einer Rückforderung des bei der Gesellschaft angelegten Kapitals mit juristischen Mitteln im Gegensatz zu den langfristigen Zielen steht, welche die Gesellschaft mit den Finanzmitteln ihrer Investoren verfolgt. Werbewirksam präsentierte Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. Dabei zeigen die Vielzahl der von der GRE AG und der sie vertretenden Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, erfolgreich abgewehrten Klagen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal „nach hinten“ losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.
Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GRE Global Real Estate AG
Firmensitz & Hauptverwaltung
Schloss Steinpleis
D-08412 Werdau/OT Steinpleis
Telefon: 0049 3761/80 04-0
Telefax: 0049 3761/80 04-25
E-Mail:
Unternehmensangaben nach §5 TMG und §55 RStV
Vertretungsberechtigter Vorstand: Frank André Audilet
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: HRB 18414
Inhaltlich Verantwortlicher: Frank André Audilet
Die GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe hat sich in den letzten Jahren als Pro-jektentwicklerin und Bestandhalterin von Immobilien innerhalb des deutschen Immobilien-marktes etabliert.
Eines unserer Kerngeschäfte ist die Projektentwicklung von Immobilien mit den zugehörigen Leistungsfeldern, wie die Grundstücksakquise, die Standortanalyse, die Planung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung und die Vermarktung der jeweiligen Projekte und das alles aus einer Hand. Ein weiteres derzeitiges Geschäftsfeld ist die Bestandhaltung und der Erwerb von Immobilien aus der Bankenverwertung überwiegend im wohnwirtschaftlichen Bereich mit dem Aspekt einer langjährigen Renditeerzielung. Des Weiteren halten wir und tätigen wir Unternehmensbeteiligungen überwiegend im Immobilienbereich auch außerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe.
Unsere Aufgabe ist ebenfalls im Management unseres Immobilienbestandes und unserer Un-ternehmensbeteiligungen.
Hiefür haben wir innerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe sehr erfah-rende Spezialisten in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau, Projektsteuerung, Projekt-überwachung und im kaufmännischen Bereich.
Unser Ziel ist es im langjährigen Bereich für unsere Anleger auf dem Sektor des Immobi-lienmarktes eine attraktive Rendite bei überschaubaren Risiken zu ermöglichen.
Die Klägerin behauptete u. a., der Vermittler habe sie nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen. Dieser Darstellung konnte der Senat nach der Beweisaufnahme nicht folgen. Vielmehr hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Vermittler den Emissionsprospekt der klagenden Anlegerin - durchgängiger Praxis entsprechend - schon beim ersten von mehreren Beratungsgesprächen überlassen habe. Auch habe er auf die entsprechenden Risiken – immerhin handele es sich um eine unternehmerische Beteiligung – hingewiesen und diese nicht verschwiegen.
Die Behauptungen der klagenden Anlegerin standen im Widerspruch zum übersichtlichen und eindeutigen Text der von der Anlegerin unterzeichneten Erklärungen und Zeichnungsscheine. Danach habe nämlich die klagende Anlegerin zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der gezeichneten Anlage gerade nicht um eine mündelsichere handele, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit den im (ebenfalls zur Kenntnis genommenen) Prospekt beschriebenen Chancen und Risiken.
Dem Gericht erschien es bei dem Verfahren bemerkenswert, dass eine größere Anzahl von Anlegern, vertreten jeweils durch ein und dieselbe weit von den Wohnorten der Anleger entfernt ansässige Anwaltskanzlei (Brüllmann), die GRE Global Real Estate AG mit offenbar im Wesentlichen ähnlicher Begründung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Dabei wurde jedoch verkannt, dass sich die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzielende Argumentation nicht ohne weiteres mit den Zeichnungsscheinen der GRE Global Real Estate AG in Einklang bringen lässt.
Hier wurde besonders deutlich, mit welchen Akquisemethoden manche Kanzleien operieren, um an Mandanten zu gelangen. Es stellt sich die Frage, wessen Interessen hier wohl im Vordergrund standen.
Die GRE Global Real Estate AG warb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt ein. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte „Anlegerschutzanwälte“ gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.
Dabei versucht die genannte Gruppe von Anwälten häufig, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich ihrer früheren Anlageentscheidung zu schüren. Was dabei freilich nicht gesagt wird ist, dass das vordergründig attraktiv erscheinende Ziel einer Rückforderung des bei der Gesellschaft angelegten Kapitals mit juristischen Mitteln im Gegensatz zu den langfristigen Zielen steht, welche die Gesellschaft mit den Finanzmitteln ihrer Investoren verfolgt. Werbewirksam präsentierte Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. Dabei zeigen die Vielzahl der von der GRE AG und der sie vertretenden Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, erfolgreich abgewehrten Klagen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal „nach hinten“ losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.
Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.
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Telefon: 0049 3761/80 04-0
Telefax: 0049 3761/80 04-25
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Vertretungsberechtigter Vorstand: Frank André Audilet
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: HRB 18414
Inhaltlich Verantwortlicher: Frank André Audilet
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Eines unserer Kerngeschäfte ist die Projektentwicklung von Immobilien mit den zugehörigen Leistungsfeldern, wie die Grundstücksakquise, die Standortanalyse, die Planung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung und die Vermarktung der jeweiligen Projekte und das alles aus einer Hand. Ein weiteres derzeitiges Geschäftsfeld ist die Bestandhaltung und der Erwerb von Immobilien aus der Bankenverwertung überwiegend im wohnwirtschaftlichen Bereich mit dem Aspekt einer langjährigen Renditeerzielung. Des Weiteren halten wir und tätigen wir Unternehmensbeteiligungen überwiegend im Immobilienbereich auch außerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe.
Unsere Aufgabe ist ebenfalls im Management unseres Immobilienbestandes und unserer Un-ternehmensbeteiligungen.
Hiefür haben wir innerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe sehr erfah-rende Spezialisten in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau, Projektsteuerung, Projekt-überwachung und im kaufmännischen Bereich.
Unser Ziel ist es im langjährigen Bereich für unsere Anleger auf dem Sektor des Immobi-lienmarktes eine attraktive Rendite bei überschaubaren Risiken zu ermöglichen.
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