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Branche der Erneuerbaren Energien: §26 darf nicht aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen werden

15.12.200916:25 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Branche der Erneuerbaren Energien: §26 darf nicht aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen werden
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigt entsprechende Vorgaben in der Landesplanung
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigt entsprechende Vorgaben in der Landesplanung

(openPR) Paderborn, 15.12.2009. Die Branche der Erneuerbaren Energien spricht sich eindeutig gegen die geplante Streichung des §26 aus dem Landesentwicklungsprogramm aus und appelliert an alle Abgeordneten des Landtags NRW, dem dazu vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in der morgigen Sitzung des Plenums nicht zuzustimmen.



„Von der Streichung des §26 aus dem Landesentwicklungsprogramm geht ein fatales politisches Signal aus. Die Bundesregierung verliert bei den Verhandlungen in Kopenhagen ihre Glaubwürdigkeit, wenn ihre Parteigenossen an Rhein und Ruhr willkürlich und im Eilverfahren ihre Klimaschutzziele zugunsten eines Kohlekraftwerks abschaffen“ sagt Friedbert Agethen von der Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie NRW. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 3. September (Az.: 10 D 121/07.NE) hatte den Weiterbau des nach Angaben des Betreibers weltweit größten Steinkohle-Monoblock-Kraftwerks in Datteln gestoppt. Neben nicht eingehaltenen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung wurde in dem Urteil darüber hinaus moniert, der Rat der Stadt Datteln habe „…auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt.“ Die geplante Abschaffung des Paragraphen 26 LEPro ist nun der offensichtliche Versuch der Landesregierung, dem Urteil des OVG Münster seine Rechtsgrundlage zu entziehen und den Kraftwerksbau nachträglich zu legalisieren. Die Landesregierung bedient damit die wirtschaftlichen Interessen des Kraftwerkbetreibers und opfert dafür im Handstreich den Klimaschutz als allgemeines Gut aller Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens.

Die Landesregierung hat in der Vergangenheit mit der Begründung des Anwohnerschutzes hohe Auflagen für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erlassen, wie z.B. den Windkrafterlass NRW. Darin wird unter anderem ein Abstand zur Wohnbebauung von 1.500 Metern empfohlen. Der Abstand zur Wohnbebauung des 180 Metern hohen und giftigen Rauch ausstoßenden Kühlturms in Datteln beträgt dagegen weniger als 400 Meter. „Einen solchen Kraftwerksbau nachträglich legalisieren zu wollen, obwohl dieser in mehreren Punkten eindeutig gegen geltendes Recht verstößt, zeigt uns das in der Landesregierung mit zweierlei Maß gemessen wird. Dabei sollte der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien angesichts der drohenden Klimakatastrophe und den wirtschaftlichen Potentialen dieser Wachstumsbranche absolute Priorität genießen“ so Agethen weiter. Kohleverstromung wird dagegen auf Grund steigender Kosten für Kraftwerksbau und Rohstoffe, der Bepreisung des Schadstoffausstoßes und einer schrumpfenden Stromnachfrage schon bald nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein.

Im Jahr 2008 wurden nach einer jüngst veröffentlichten Studie des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) ca. 7% des Bruttostromverbrauchs in NRW aus Erneuerbaren Energien gedeckt, wovon 45,8% auf Windenergie, 44,2% auf Bioenergie, 5,4% auf Wasserkraft und 0,44% auf Photovoltaik entfallen. Stromerzeugung aus Sonnenenergie hat zuletzt die prozentual größten Zuwächse verzeichnet. Insgesamt sind in der Branche der Erneuerbaren Energien in NRW gegenwärtig ca. 30.000 Menschen beschäftigt.

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