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Endlich verbesserte Reha- Regelungen für Familien mit krebskrankem Kind

14.12.200913:35 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Endlich verbesserte Reha- Regelungen für Familien mit krebskrankem Kind

(openPR) AWO SyltKlinik und Katharinenhöhe wirken an neuer Absprache mit

Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Peter Friedrich und unter Federführung des Bundes-Gesundheitsministeriums haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen auf eine verbindliche Verfahrensabsprache über die Voraussetzungen und vor allem auch über die Finanzierung der Familienorientieren Rehabilitation geeinigt.



Unter maßgeblicher Mitwirkung der Familienorientierten Rehabilitationskliniken Katharinenhöhe im Schwarzwald und der AWO SyltKlinik ist es nach mehr als 20 Jahren beharrlicher Gremien- und Lobbyarbeit endlich gelungen, verbindliche Regelungen zu schaffen. Das bedeutet, dass Familien mit einem Kind, das an Krebs oder einer anderen schweren chronischen Krankheit leidet und die eine familienorientierte Rehabilitation benötigen, in Zukunft nicht mehr um die Finanzierung bangen müssen.

„Damit haben wir als Arbeiterwohlfahrt unsere sozialpolitische Anwaltsfunktion im Interesse der betroffenen Familien erfolgreich wahrgenommen“, sagt Jörg-Eric Zarth, Einrichtungsleiter der AWO SyltKlinik.

„Für die Familienorientierte Rehabilitation ist dies ein echter Meilenstein“, freut sich Stephan Maier, Psychosozialer Leiter der Katharinenhöhe.

Mit der neuen Verfahrensabsprache, die noch unter der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) beschlossen wurde, ist erstmals sichergestellt, dass die Kranken- oder Rentenversicherung die Kosten für die ganze Familie des erkrankten Kindes – also Eltern und Geschwister – übernimmt. „Bisher mussten dafür oftmals komplizierte Einzelfallregelungen durchgesetzt werden, nicht selten unter Einbeziehung mehrerer Kostenträger“, betont Stephan Maier. „Wichtig ist auch“, unterstreicht Jörg-Eric Zarth, „dass nun absolut klargestellt wurde, dass die Familien nicht mehr zwischen den verschiedenen Kostenträgern hin- und hergeschickt werden können.“

Das richtungweisende Konzept der familienorientierten Rehabilitation wurde von der Arbeiterwohlfahrt entwickelt. Die AWO war es auch, die als erster Träger überhaupt, das lebensbedrohlich erkrankte Kind mit seiner ganzen Familie aufgenommen und behandelt hat.

Familienorientierte Rehabilitation ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz, der Eltern und Geschwister des erkrankten Kindes mit einbezieht, denn die schwere Erkrankung eines Kindes ist auch für die nächsten Angehörigen extrem belastend. In der Katharinenhöhe und in der AWO SyltKlinik wird daher die Stabilisierung der gesamten Familie als unerlässliche Voraussetzung für die erfolgreiche Rehabilitation des erkrankten Kindes betrachtet. Medizinisch-therapeutische Leistungen, Physiotherapie und psychosoziale Angebote unterstützen die ganze Familie in diesem Prozess.

Obwohl diese Art der Rehabilitation seit fast 25 Jahren durchgeführt und auch therapeutisch hoch anerkannt wird, fehlte es bis heute an eindeutigen verbindlichen die Regelungen zur Genehmigung und zur Finanzierung solcher Maßnahmen.

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