10.12.2009 - 12:37 - Politik, Recht & Gesellschaft
Neues BGH-Urteil im Bereich Kraftfahrzeugschaden
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Thomas Pfeiffer
Im Bereich der Kraftfahrzeugschadenhaftung hat sich der Bundesgerichtshof zum Thema des Schadenersatzes im Hinblick auf die Erstattung der Umsatzsteuer der Reparaturkosten geäußert.
Ein Geschädigter ließ ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht reparieren, sondern veräußerte das beschädigte Fahrzeug und erwarb von privat ein Ersatzfahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lag in diesem Fall über den Reparaturkosten.
Im Ergebnis hielt es der BGH für rechtmäßig, dass der Haftpflichtversicherer des Schädigers lediglich die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer ersetzen mußte. Die Tendenz in der Rechtsprechung, dass bei einer unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer ersetzt wird, hat damit seinen Fortgang gefunden.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Thomas Pfeiffer
Himmelstrasse 8
22299 Hamburg-Winterhude
Telefon: 040-5896 4135 0
Telefax: 040-5896 4135 55
E-Mail:
Das Unternehmen ist die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Pfeiffer, ansässig in Hamburg-Wintehude. Die Kanzlei vertritt vornehmlich Privatpersonen, Unternehmen und Ärzte. Die Kanzlei ist im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht aktiv. Herr Rechtsanwalt Pfeiffer war langjährig im Management eines Versicherungskonzerns tätig.
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Im Ergebnis hielt es der BGH für rechtmäßig, dass der Haftpflichtversicherer des Schädigers lediglich die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer ersetzen mußte. Die Tendenz in der Rechtsprechung, dass bei einer unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer ersetzt wird, hat damit seinen Fortgang gefunden.
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