06.11.2009 - 13:17 - Medien & Telekommunikation
Zur Streitwertkürzung bei Filesharing- und anderen Abmahnprozessen
Pressemitteilung von: GGR RechtsanwältePR Agentur: GGR Rechtsanwälte
Zwischenzeitlich dürfte es ein offenes Geheimnis sein, dass im Zusammenhang mit den Massenabmahnungen, die deutschlandweit noch immer kursieren, allein die Gebührenerzielung durch die Abmahnkanzleien angestrebt wird unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes.
Einzig die deutschen Gerichte winden sich ein ums andere Mal um eine klare Aussage herum.
Aktuell wird seitens der Justiz der Versuch unternommen, die Vertreter der Abgemahnten zu besänftigen, indem die offensichtlich zu hoch angesetzten Streitwerte gekappt werden. Der Vorschlag eines Vergleiches folgt sodann.
Dies ist jedoch nicht mehr als ein überfälliger Teilerfolg, da die Ansprüche in den meisten Fällen dem Grunde nach bejaht werden. Das ist nicht zufriedenstellend, da die Kernproblematiken somit umgangen werden.
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die abmahnenden Firmen in den meisten Fällen nie und nimmer auf Grundlage von den Gegenstandswertvereinbarungen tätig werden, die dann später von den Abgemahnten eingefordert werden.
Unverständlich ist es uns daher, dass die Gerichte bisher in allen Prozessen nicht weiter auf diesen entscheidungserheblichen Aspekt eingegangen sind. Möglicherweise können sich die ehrwürdigen Gerichte eine derartige kriminelle Energie außerhalb der barocken Gerichtssääle nicht vorstellen. Wir sehen das freilich anders.
Dennoch kann getrost davon ausgegangen werden, dass sich früher oder später ein Gericht die entsprechenden Vergütungsvereinbarungen vorlegen lassen wird. Sollte es hier zu Zweifeln kommen, wäre die Einschaltung der jeweils zuständigen Wirtschaftsstrafkammer der nächste zwingende Schritt.
Datum: 06.11.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Filesharing, Streitwert, Massenabmahnung
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
mail:
web: www.ggr-law.com
www.die-abmahnung.info
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
• CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen
• DigiProtect aus Frankfurt
• Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Lihl Rechtsanwaltskanzlei aus Postbauer-Heng
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Schalast und Partner aus Frankfurt
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• von Denecke Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
Einzig die deutschen Gerichte winden sich ein ums andere Mal um eine klare Aussage herum.
Aktuell wird seitens der Justiz der Versuch unternommen, die Vertreter der Abgemahnten zu besänftigen, indem die offensichtlich zu hoch angesetzten Streitwerte gekappt werden. Der Vorschlag eines Vergleiches folgt sodann.
Dies ist jedoch nicht mehr als ein überfälliger Teilerfolg, da die Ansprüche in den meisten Fällen dem Grunde nach bejaht werden. Das ist nicht zufriedenstellend, da die Kernproblematiken somit umgangen werden.
Unverständlich ist es uns daher, dass die Gerichte bisher in allen Prozessen nicht weiter auf diesen entscheidungserheblichen Aspekt eingegangen sind. Möglicherweise können sich die ehrwürdigen Gerichte eine derartige kriminelle Energie außerhalb der barocken Gerichtssääle nicht vorstellen. Wir sehen das freilich anders.
Dennoch kann getrost davon ausgegangen werden, dass sich früher oder später ein Gericht die entsprechenden Vergütungsvereinbarungen vorlegen lassen wird. Sollte es hier zu Zweifeln kommen, wäre die Einschaltung der jeweils zuständigen Wirtschaftsstrafkammer der nächste zwingende Schritt.
Datum: 06.11.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Filesharing, Streitwert, Massenabmahnung
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GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
mail:
web: www.ggr-law.com
www.die-abmahnung.info
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
• CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen
• DigiProtect aus Frankfurt
• Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Lihl Rechtsanwaltskanzlei aus Postbauer-Heng
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Schalast und Partner aus Frankfurt
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• von Denecke Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
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