06.11.2009 - 13:08 - Gesundheit & Medizin
SDK empfiehlt Impfung gegen neue Influenza ("Schweinegrippe")
Pressemitteilung von: SDK Süddeutsche Krankenversicherung
Von 25.000 Neuansteckungen der neuen Influenza („Schweinegrippe“) hat das Robert-Koch-Institut allein 3.000 in der letzten Oktoberwoche registriert – die zweite Grippewelle hat begonnen. Ende Oktober ist die Impfaktion angelaufen. Der Leiter des SDK-Instituts für Ge-sundheitsökonomie, Prof. Dr. Bernd Brüggenjürgen, empfiehlt, sich impfen zu lassen. „Eine Impfung ist der wirksamste und sicherste Schutz - insbesondere für Risikogruppen“, so der Mediziner und Gesundheitsökonom.
Nachdem zuerst Regierung, Beamte, medizinisches Personal und chronisch Kranke sich impfen lassen konnten, sind die Impfstellen ab Mitte November für die restliche Bevölkerung geöffnet. Die Impfung ist freiwillig. Privat Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Als besondere Risikogruppen gelten chronisch Kranke, Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrt sowie Schwangere. „Das Immunsystem ist während einer Schwangerschaft geschwächt, das Risiko einer Erkrankung nimmt mit der Dauer der Schwangerschaft zu. Es ist deshalb sinnvoll, sich im zweiten Drittel der Schwangerschaft impfen zu lassen. Allerdings sollten hier Impfstoffe verwendet werden, die keine Wirkverstärker enthalten“, erklärt Bernd Brüggenjürgen. Nicht zur Risikogruppe gehören alte Menschen. Es sind vorwiegend jüngere, die erkranken. Eine eindeutige Erklärung dafür gibt es nicht. Experten vermu-ten aber, dass diese Erscheinung auf mögliche Lerneffekte des Immunsystems zurückzuführen ist. Kinder unter sechs Monaten können nicht geimpft werden.
Der Immunschutz tritt wie bei einer saisonalen Grippeimpfung nach etwa 14 Tagen ein. Jedes Bundesland organisiert die Impfung selbst. Medien, Ärzte und Gesundheitsämter informieren über die örtlichen Impfstellen. Die Abwicklung erfolgt bei Privatpatienten nach dem gleichen Verfahren wie bei gesetzlich Versicherten, da der PKV-Verband die Kosten für die Impffonds aller Länder bereits beglichen hat. Eine gesonderte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist daher nicht zulässig.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.derprivatpatient.de/home/neue-grippe-schweinegrippe.html
www.neuegrippe.bund.de
www.riki.de/influenza und www.rki.de/impfen
www.pei.de/schweinegrippe.de
www.wir-gegen-viren.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
SDK Süddeutsche Krankenversicherung
Raiffeisenplatz 5
70736 Fellbach
Pressekontakt:
Monika Krimmer
0711/5778-647

Die SDK mit Sitz in Fellbach ist in Süddeutschland der Krankenversicherungsspezialist der Volksbanken Raiffeisenbanken. Hier zählt die SDK mit ca. 650 Millionen Euro Beitragseinnahmen zu den größten privaten Krankenversicherern. Über 540.000 Versicherte bauen beim Thema Gesundheitsvorsorge auf die SDK. Für kompetente Beratung und Hilfe sorgen rund 730 Beschäftigte im Innen- und Außendienst. Renommierte Wirtschaftsmagazine und führende Rating-Unternehmen zählen die SDK zu den besten Unternehmen der Branche.
Nachdem zuerst Regierung, Beamte, medizinisches Personal und chronisch Kranke sich impfen lassen konnten, sind die Impfstellen ab Mitte November für die restliche Bevölkerung geöffnet. Die Impfung ist freiwillig. Privat Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Als besondere Risikogruppen gelten chronisch Kranke, Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrt sowie Schwangere. „Das Immunsystem ist während einer Schwangerschaft geschwächt, das Risiko einer Erkrankung nimmt mit der Dauer der Schwangerschaft zu. Es ist deshalb sinnvoll, sich im zweiten Drittel der Schwangerschaft impfen zu lassen. Allerdings sollten hier Impfstoffe verwendet werden, die keine Wirkverstärker enthalten“, erklärt Bernd Brüggenjürgen. Nicht zur Risikogruppe gehören alte Menschen. Es sind vorwiegend jüngere, die erkranken. Eine eindeutige Erklärung dafür gibt es nicht. Experten vermu-ten aber, dass diese Erscheinung auf mögliche Lerneffekte des Immunsystems zurückzuführen ist. Kinder unter sechs Monaten können nicht geimpft werden.
Der Immunschutz tritt wie bei einer saisonalen Grippeimpfung nach etwa 14 Tagen ein. Jedes Bundesland organisiert die Impfung selbst. Medien, Ärzte und Gesundheitsämter informieren über die örtlichen Impfstellen. Die Abwicklung erfolgt bei Privatpatienten nach dem gleichen Verfahren wie bei gesetzlich Versicherten, da der PKV-Verband die Kosten für die Impffonds aller Länder bereits beglichen hat. Eine gesonderte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist daher nicht zulässig.
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