openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wie viele Implantate dürfen es sein? - GZFA rät zu Heil- und Kostenplan mit stichhaltiger Begründung

29.10.200911:25 UhrGesundheit & Medizin
Zahnimplantate und ihre Verankerung: Mit entscheidend ist die Substanz des Kieferknochens (Bild: Nobel Biocare)
Zahnimplantate und ihre Verankerung: Mit entscheidend ist die Substanz des Kieferknochens (Bild: Nobel Biocare)

(openPR) München, 29.10.09 (gzfa) – Immer mehr Bürger interessieren sich für Zahnimplantate. Sie kommen dem natürlichen Zahn am nächsten und unterstützen ein vitales Lebensgefühl. Bislang hatten Privatversicherte gute Chancen auf weitreichende Erstattung. Seit einiger Zeit jedoch gerät die Anzahl der Implantate zum Streitpunkt. „Wir haben bis zu 40 Prozent mehr Fälle, in denen Versicherer die medizinische Notwendigkeit aller zu setzenden Implantate anzweifeln“, legt Marc Sperrer dar, Anwalt aus München und Mitglied im Netzwerk der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA). Ursache ist meist die unterschiedliche Bewertung der Kieferknochensubstanz an Ort und Stelle.



Implantate brauchen ausreichend Knochensubstanz, um sich fest zu verankern. Verschiedene bildgebende Verfahren sollen die nötigen Angaben dazu liefern. So geben computergestützte 3D-Verfahren Knochendichte, Kieferhöhle und Nervenverlauf äußerst präzise wieder. Zum Auslöser für Streit kann die Auswertung der Befunde werden: „Die kann ein Implantologe anders interpretieren als ein Versicherer“, so Sperrer. Am Ende findet sich der Patient in einem Gerichtsstreit wieder und muss befürchten, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Dann muss meist ein Sachverständigengutachten für die endgültige Klärung sorgen.

Ausweg Heil- und Kostenplan

Um grundlose Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Implantologe schon im Heil- und Kostenplan mit stichhaltigen Argumenten Stellung beziehen. Dazu gehören Angaben zu Dicke, Höhe und Festigkeit des Kieferknochens sowie zur Position im Zahnbogen. Zudem kann es sein, dass der Patient Kieferknacken oder Muskelschmerzen im Kopf- und Nackenbereich verspürt und möglicherweise unter Funktionsstörungen im Kausystem leidet. Eine individuell stimmige Funktion aber wirkt präventiv, daraus können Argumente für oder gegen einzelne Implantate sowie für eine Qualitätssteigerung der Versorgung insgesamt erwachsen.

Worauf es den Versicherern bislang ankommt

Die Versicherer orientieren sich in der Regel an den Grundsätzen der Konsensuskonferenz Implantologie. Hier einigen sich Berufsverbände und wissenschaftliche Fachgesellschaften auf medizinische Maßstäbe und Fortbildungsinhalte mit dem Ziel Qualitätssicherung. Ihre drei Indikationsklassen für die Regelversorgung hat die Konsensuskonferenz zuletzt 2002 neu beschrieben. Sie betreffen die Ausgangssituationen Einzelzahnersatz (Klasse I), reduzierter Restzahnbestand (Klasse II) mit dem Sonderfall Freiendsituation (Klasse II a) und den zahnlosen Kiefer (Klasse III). Ausschlaggebend für die Anzahl der Implantate ist zunächst die geplante Position im Kiefer mit ihrer Knochensituation und der zu erwartenden Beanspruchung. Auch ob die natürlichen Nachbarzähne behandlungsbedürftig oder gesund sind, fällt ins Gewicht. Zudem muss der Implantologe die Situation im Gegenkiefer für den zukünftigen Biss mit abgleichen. Die Versicherer beurteilen die Lage bislang mithilfe des Heil- und Kostenplans und fordern gegebenenfalls noch medizinische Befunde oder Röntgenaufnahmen nach.

Mehrere Sachverständigengutachten haben nun gezeigt, dass dieses Vorgehen zu wenig Spielraum lässt für den einzelnen Patienten mit seiner individuellen Kieferknochensubstanz: „Entscheidend ist, wie der Implantologe die Qualität des Kieferknochens beurteilt, wenn er ihn offen vor sich sieht. Im Zweifelsfall darf er entscheiden, noch weitere Implantate für eine zuverlässige Verankerung zu setzen“, führt Sperrer aus.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 365269
 1668

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wie viele Implantate dürfen es sein? - GZFA rät zu Heil- und Kostenplan mit stichhaltiger Begründung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik mbH (GZFA)

Bild: Start frei für DROS Ibérica - GZFA: Funktionstherapie mit der DROS nun auch in Spanien und Portugal
Start frei für DROS Ibérica - GZFA: Funktionstherapie mit der DROS nun auch in Spanien und Portugal
München, 05.11.2014 (gzfa) – Die Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA) schlägt neue Wege ein, um die DROS®, ihr Konzept für Funktionsdiagnostik und –therapie in standardisierten Arbeitsschritten, zu verbreiten. Dafür sorgt die Partnerschaft mit Axel Walz und seinem Unternehmen Global Import Elements in Barcelona. Der beliefert neben Europa auch Südamerika mit Dentalprodukten und sieht für die DROS großes Potenzial. Sein Lizenzmodell der DROS Ibérica funktioniert über ein Zentrallabor mit einem deutschen Zahntechnikerme…
Bild: Für zukunftsträchtige Standards der Implantologie - GZFA startet Munich Implant Study Club
Für zukunftsträchtige Standards der Implantologie - GZFA startet Munich Implant Study Club
München, 13.08.2014 (gzfa) – Die GZFA hebt mit Munich Implant Study Club ein neues Projekt aus der Taufe. Es enthält anspruchsvolle Fortbildungsreihen zu Implantologie, navigierter Planung, diagnostischer Zahnheilkunde und Ästhetik. Die GZFA spricht damit frisch approbierte und Assistenzzahnärzte an ebenso wie erfahrene Praktiker, die ihr fachliches Profil schärfen wollen. „Für beide Gruppen haben wir ein Young sowie ein Expert Board mit maßgeblichen Gestaltern und Referenten entwickelt“, schildert Franz Weiß, Geschäftsführer der GZFA. Beim Y…

Das könnte Sie auch interessieren:

Zahnersatz: Durchblick im Zahlendschungel - Heil- und Kostenplan richtig verstehen
Zahnersatz: Durchblick im Zahlendschungel - Heil- und Kostenplan richtig verstehen
Ob Kronen, Brücken oder Implantate – bevor Zahnersatz in den Mund gelangt, klären alle Beteiligten zunächst die finanziellen Voraussetzungen. Dazu dient ein sogenannter Heil- und Kostenplan, in dem der Zahnarzt Ausgangssituation, geplante Behandlung sowie voraussichtliche Kosten festhält. Anschließend reichen gesetzlich versicherte Patienten diesen Plan …
Implantologen auf den Zahn fühlen - Veranstaltungsreihe für Zahnärzte
Implantologen auf den Zahn fühlen - Veranstaltungsreihe für Zahnärzte
… Geschäftsführer Novica Savic. Großes Interesse bei den Patienten Genügend Anzeichen für den Erfolg sind da: Die Bundesbürger interessieren sich laut Mundgesundheitsstudie zunehmend für Implantate. Entsprechend verzeichnet die GZFA, die mit ihren Implantologen schon seit Jahren Informationsabende für Patienten anbietet, im Durchschnitt 50 Besucher je Vortrag …
Bild: Bundessozialgericht bringt Vereinfachung für MedizintourismusBild: Bundessozialgericht bringt Vereinfachung für Medizintourismus
Bundessozialgericht bringt Vereinfachung für Medizintourismus
… die Frau in Tschechien behandeln, ohne sich vorher von ihrer Versicherung eine Genehmigung einzuholen. Die Bezahlung dieser Behandlung wurde von der AOK mit der Begründung verweigert, dass kein aktueller Heil- und Kostenplan vorgelegen habe. Für Martin Wittke, dem Anwalt der Klägerin, ist eine solche Regelung eine Beeinträchtigung des europarechtlich …
Wo die Zahnbehandlung beginnt, fangen die Fragen an
Wo die Zahnbehandlung beginnt, fangen die Fragen an
… Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gemacht wird, erhält der Patient noch eine private Zusatzvereinbarung als Anhang zum HKP, die rein privat zu bezahlen ist (z.B. für Implantate oder spezielle Füllungen). Der Heil- und Kostenplan wird mit sämtlichen Anhängen bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Diese errechnet den Festzuschuss, d.h. den Anteil …
Bild: Kostenübernahme bei ImplantatenBild: Kostenübernahme bei Implantaten
Kostenübernahme bei Implantaten
Osterholz-Scharmbeck, den 31.03.2014: Häufig scheitert der Wunsch nach Implantaten an den Kosten. Viele Patienten fragen sich: Übernimmt meine Kasse denn Kosten bei Zahnimplantaten? Vollständig werden die Kosten für Ihre Implantate nicht übernommen. Um allerdings einen Teil dieser Art der Versorgung zu bezuschussen, benötigt Ihre Krankenkasse einen vom …
Gothaer Zahnzusatzversicherung jetzt mit verbraucherfreundlichem Clearment-Klarvertrag
Gothaer Zahnzusatzversicherung jetzt mit verbraucherfreundlichem Clearment-Klarvertrag
… Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die natürlich weiterhin gelten. Ein Beispiel aus dem KlarVertrag Gothaer MediProphy + KEZ - Fragen 15. und 16.: 15. Leistung für Implantate? Tarif MediProphy: Sieht keine Leistungen für Implantate vor. Tarif KEZ: Implantate sind tariflich erstattungsfähig. Als Aufwendungen für Implantate werden anerkannt: Gebühren für …
Zahltag für die Zähne - Heil- und Kostenplan frühzeitig einreichen / Zahnimplantate auf lange Sicht günstiger
Zahltag für die Zähne - Heil- und Kostenplan frühzeitig einreichen / Zahnimplantate auf lange Sicht günstiger
… Eingriff ein detaillierter Heil- und Kostenplan, sozusagen der Kostenvoranschlag des Zahnarztes.“ Übrigens: Auch wer hierbei auf eine Privatleistung, beispielweise Zahnimplantate, zurückgreift, erhält einen gewissen Zuschuss von der Krankenkasse. Im Folgenden erklärt der Experte, worauf Patienten besonders achten sollten. Optimalen Zuschuss ausnutzen Gesetzliche …
Bild: Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnimplantaten?Bild: Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnimplantaten?
Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnimplantaten?
Zahnimplantate haben sich in den letzten Jahren extrem weiterentwickelt und sind von natürlichen Zähnen kaum noch zu unterscheiden. Wären da nicht die Kosten. Wieviel davon übernimmt die Krankenkasse? ------------------------------ Ludwigshafen, 19.08.2020 - Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Zahnimplantate (https://www.prof-dhom.de/zahnimplantate/) Zahnimplantate …
Heilungsansatz Kiefergelenk - Funktionstherapie gewinnt bei privaten Krankenversicherern Anerkennung
Heilungsansatz Kiefergelenk - Funktionstherapie gewinnt bei privaten Krankenversicherern Anerkennung
… dieser Therapieform große Chancen bevor stehen: „Sie setzt ursächlich an und kann folgenreichen Beschwerden vorbeugen. Damit wirkt sie präventiv und nachhaltig“, so seine Begründung. Da sich unsere Gesellschaft insgesamt eines längeren Lebens erfreue, sei ein gesunder Biss statt chronischer Beschwerden auch für die Krankenversicherer ein bedeutender …
Bild: Heil- und Kostenplan für die Zahnzusatzversicherung
Heil- und Kostenplan für die Zahnzusatzversicherung
… Patient beim Zahnarzt mit Zahnersatzmaßnahmen rechnen muss oder diese vom Zahnarzt empfohlen wird, muss der Zahnarzt für den Patienten kostenlos einen Heil- und kostenplan zur Vorlage bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Zahnzusatzversicherung ausstellen. Dieser Heil- und Kostenplan ist eine Art "Kostenvorschlag", mit dem der Patient …
Sie lesen gerade: Wie viele Implantate dürfen es sein? - GZFA rät zu Heil- und Kostenplan mit stichhaltiger Begründung