13.10.2009 - 08:25 - Politik, Recht & Gesellschaft
Arbeitsrecht: Verdachtskündigung/Kündigung wegen Naschens?-Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf, 12.10.2009
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Tobias Ziegler-Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf
Immer wieder sind die auf den ersten Blick absurdesten Gründe für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen in den Medien zu verfolgen. Aber tatsächlich: Das Bundesarbeitsgericht lässt durchaus bereits wegen des Verdachts von Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers die Kündigung zu sowie auch die Kündigung wegen des unerlaubten Verzehrs geringwertiger Dinge.
„Ganz entscheidend für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das zerstörte Vertrauen. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bei einem dringenden Verdacht nicht mehr zumutbar. Der Verdachtsgrad muss allerdings erheblich sein.“, teilt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tobias Ziegler aus Düsseldorf mit.
Aktuell ist zu lesen, dass ein Arbeitgeber wegen Verzehrs einer Frikadelle das Arbeitsverhältnis einer seit mehreren Jahren im Betrieb beschäftigten Sekretärin gekündigt hat.
Aber: „Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1984 bestätigt. Damals wurde in dem sogenannten „Bienenstich-Urteil“ sogar die fristlose Kündigung für rechtmäßig angesehen. Eine Verkäuferin in einer Bäckerei hatte ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und gegessen. Weil der Mitarbeiterin dieser Kuchen anvertraut war und sie im Prozess kein Unrechtsbewusstsein zeigte, wurde die fristlose Kündigung für wirksam angesehen.“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler.
Diese bei Juristen nicht unumstrittene Rechtsprechung wurde jetzt auch in dem durch die Presse bekannt gewordenen Fall einer Kassiererin eines Supermarktes bestätigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass die Mitarbeiterin Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Danach wurde die Kündigungsschutzklage der Kassierin abgewiesen.
„Aber auch trotz dieser strengen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kommt es häufig auf den jeweiligen Einzelfall an. Daher ist ein Arbeitgeber gut beraten, sich vor Ausspruch einer Verdachtskündigung oder einer Kündigung wegen geringwertiger Güter rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Der betroffene Angestellte wiederum sollte nach Erhalt einer entsprechenden Kündigung auch nicht frühzeitig resignieren, sondern die rechtlichen Möglichkeiten mit einem auf arbeitsrechtliche Verfahren spezialisierten Rechtsanwalt klären“, rät der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Ziegler.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adressen/Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Tobias Ziegler
Flurstr. 17
40235 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 - 20
Fax: 0211 / 69 07 62 - 23
E-Mail:
Homepage: www.anwalt-ziegler.de
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Jahrgang 1967, ist Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002. Im Jahr 2001 gründete er in Düsseldorf seine eigene Kanzlei.
Aufgrund der Spezialisierung im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Hierzu gehören neben der Vertragsgestaltung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen auch die Vertretung bei Rechtsproblemen im laufenden Arbeitsalltag sowie die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Verträgen. Bei Letzterem bilden Kündigungsschutzklagen bzw. deren Vermeidung eine zentralle Rolle der anwaltlichen Tätigkeit.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht musste Rechtsanwalt Tobias Ziegler eine besondere Prüfung bestehen und nachweisen, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügt.
Für weitere Informationen ist die Kanzlei im Internet zu finden über die Homepage: www.anwalt-ziegler.de
„Ganz entscheidend für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das zerstörte Vertrauen. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bei einem dringenden Verdacht nicht mehr zumutbar. Der Verdachtsgrad muss allerdings erheblich sein.“, teilt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tobias Ziegler aus Düsseldorf mit.
Aktuell ist zu lesen, dass ein Arbeitgeber wegen Verzehrs einer Frikadelle das Arbeitsverhältnis einer seit mehreren Jahren im Betrieb beschäftigten Sekretärin gekündigt hat.
Aber: „Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1984 bestätigt. Damals wurde in dem sogenannten „Bienenstich-Urteil“ sogar die fristlose Kündigung für rechtmäßig angesehen. Eine Verkäuferin in einer Bäckerei hatte ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und gegessen. Weil der Mitarbeiterin dieser Kuchen anvertraut war und sie im Prozess kein Unrechtsbewusstsein zeigte, wurde die fristlose Kündigung für wirksam angesehen.“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler.
Diese bei Juristen nicht unumstrittene Rechtsprechung wurde jetzt auch in dem durch die Presse bekannt gewordenen Fall einer Kassiererin eines Supermarktes bestätigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass die Mitarbeiterin Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Danach wurde die Kündigungsschutzklage der Kassierin abgewiesen.
„Aber auch trotz dieser strengen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kommt es häufig auf den jeweiligen Einzelfall an. Daher ist ein Arbeitgeber gut beraten, sich vor Ausspruch einer Verdachtskündigung oder einer Kündigung wegen geringwertiger Güter rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Der betroffene Angestellte wiederum sollte nach Erhalt einer entsprechenden Kündigung auch nicht frühzeitig resignieren, sondern die rechtlichen Möglichkeiten mit einem auf arbeitsrechtliche Verfahren spezialisierten Rechtsanwalt klären“, rät der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Ziegler.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adressen/Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Tobias Ziegler
Flurstr. 17
40235 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 - 20
Fax: 0211 / 69 07 62 - 23
E-Mail:
Homepage: www.anwalt-ziegler.de
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Jahrgang 1967, ist Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002. Im Jahr 2001 gründete er in Düsseldorf seine eigene Kanzlei.
Aufgrund der Spezialisierung im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Hierzu gehören neben der Vertragsgestaltung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen auch die Vertretung bei Rechtsproblemen im laufenden Arbeitsalltag sowie die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Verträgen. Bei Letzterem bilden Kündigungsschutzklagen bzw. deren Vermeidung eine zentralle Rolle der anwaltlichen Tätigkeit.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht musste Rechtsanwalt Tobias Ziegler eine besondere Prüfung bestehen und nachweisen, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügt.
Für weitere Informationen ist die Kanzlei im Internet zu finden über die Homepage: www.anwalt-ziegler.de
News-ID: 359288 • Views: 999
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum


