(openPR) Köln, 01. Oktober 2009 – Das Kinderzentrum Porz ist seit dem 1. Oktober 2009 eine anerkannte interdisziplinäre Frühförderstelle. Zu diesem Stichtag wird ein neuer Vertrag zur interdisziplinären Frühförderung (IFF) wirksam, der das Verhältnis zwischen dem Kinderzentrum Porz und den Kostenträgern, den Krankenkassenverbänden und dem Sozialamt der Stadt Köln, auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX neu regelt. Der Vertrag ist das Ergebnis langer Verhandlungen, nachdem vor einigen Jahren die bestehenden Verträge mit den Kostenträgern gekündigt und auf Grund der bevorstehenden gesetzlichen Neuregelung nicht verlängert wurden.
Zukunft als interdisziplinäre Frühförderstelle
Das Kinderzentrum Porz kann seine bisher sehr erfolgreiche Arbeit mit Vorschulkindern als interdisziplinäre Frühförderstelle fortsetzen. Der neue IFF-Vertrag schafft einen neuen Rahmen für Behandlungen, die als sogenannte „Komplexleistung“ sowohl medizinisch-therapeutische und psychologisch/ heilpädagogische Maßnahmen umfassen. Damit bleibt ein wesentlicher Ansatz des Kinderzentrums erhalten.
Die interdisziplinäre Behandlung ist mit folgender Bestimmung vertraglich geregelt: „Das Angebot der Komplexleistung besteht für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt. Die drohende Behinderung kann auch von Entwicklungsstörungen, -gefährdungen und –beeinträchtigungen (einschließlich Verhaltens- und seelischer Störungen) ausgehen.“ (IFF-Vertrag). Die bisher praktizierte Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgrup-pen wird also unter dem offiziellen Namen „Komplexleistung“ in bewährter Qualität weiter geführt.
Für alle bereits in Behandlung befindlichen Kinder erfolgt der Übergang in den neuen Vertrag ohne Unterbrechung. Damit die aktuellen Behandlungen jedoch als Komplexleistung bestätigt werden können, erstellt das Kinderzentrum in den nächsten Wochen und Monaten neue Förder- und Behandlungspläne.
Im Zuge dieser Veränderungen wird das bisherige Team ab Oktober um zwei neue Kollegen erweitert. Per Kooperationsvertrag mit dem Porzer Krankenhaus verstärkt uns der Arzt, Paul Scheuermann in der Eingangsdiagnostik, während eine Physiotherapeutin der Praxis Rodenacker in den Bereichen der Diagnostik und Behandlung für das Kinderzentrums tätig wird.
Der neue IFF-Vertrag, der die gesetzliche Grundlage wiedergibt, sieht diese Leistung nur für Kinder bis zum Schuleintritt vor. „Wir bedauern sehr, dass das Kinderzentrum ab sofort keine Schulkinder mehr zur interdisziplinären Behandlung aufnehmen kann“, so die fachliche Leiterin des Kinderzentrums Marlies Malmen. Für die eingeschulten Kinder, die sich aktuell entweder in der Diagnostikphase befinden oder in Behandlung sind, besteht nur noch eine zweijährige Übergangsregelung. Angesichts der unsicheren Situation, zeigt sich Malmen besorgt über die weitere Entwicklung: „Wenn die gut angenommenen Angebote des Kinderzentrums wegfallen, entsteht in Porz und Umgebung eine große Lücke in der interdisziplinären Behandlung schulpflichtiger Kinder.“ Eine Lösung ist bisher nicht in Sicht.










