(openPR) Viele Paare möchten Ihre Eheschließung ins Ausland verlegen und träumen von einer romantischen Hochzeit in Venedig, am weißen Strand unter Palmen, oder in einem exotischen Land. Dabei müssen vorher einige wichtige Dinge beachtet werden, damit es bei den ausländischen Behörden keine Schwierigkeiten gibt und die Ehe in Deutschland letztlich auch anerkannt wird.
Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Heirat in Deutschland anerkannt, wenn die Trauung in der üblichen und für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form von der zuständigen Behörde durchgeführt wurde. Die Schwierigkeit besteht aber oft darin, dass die entsprechenden Dokumente bei einem Standesamt in Deutschland aus verschiedensten Gründen nicht anerkannt werden können. Einfacher ist es wenn man sich in einem Land trauen lässt, das dem Haager Übereinkommen zugehört (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation). Zur Zeit sind 90 Staaten Mitglieder des Haager Abkommens, darunter alle EU Staaten. Die „Haager Apostille“ vereinfacht die Anerkennung von Urkunden, da sie die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die im Ausland ausgestellt worden ist bestätigt und somit in Deutschland „rechtsfähig“ macht.
Man sollte sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen für eine Eheschließung im jeweiligen Land benötigt werden. Auskünfte können die Botschaften der betreffenden Länder in Deutschland geben. Die meisten Staaten fordern eine Geburtsurkunde und ein "Ehefähigkeitszeugnis", das vom zuständigen Standesamt ausgestellt werden kann. Hierzu müssen in der Regel die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie zur Heirat bei einem deutschen Standesamt.
Nach der Rückkehr nach Deutschland sollte man unverzüglich mit der Heiratsurkunde und ihrer deutschen Übersetzung durch einen beeidigen Übersetzer zum Standesamt gehen und ein Familienbuch beantragen, damit man auch ein offizielles deutsches Dokument vorweisen kann. Das erleichtert zukünftige Behördengänge, z.B. bei Taufen, bei Erbauseinandersetzungen oder bei einer Scheidung. Ebenso kann man hier die Namensänderung beantragen, da im Ausland die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten meistens nicht gegeben sind.
Alles in Allem ist der Aufwand im Ausland zu heiraten nicht größer als für eine standesamtliche Trauung in Deutschland, der Rahmen dafür aber sicherlich reizvoller und unvergesslich.












