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Schmerzensgeld infolge ärztlicher Falschbehandlung (Arzthaftung)

24.09.200917:56 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Schmerzensgeld infolge ärztlicher Falschbehandlung (Arzthaftung)

(openPR) (schmerzensgeld.info): Das Thema Arzthaftung wird aktuell vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion hinsichtlich der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Thema Arzthaftung geführt. Aktuelle Zahlen belegen, dass es jährlich zu etwa 40.000 Verfahren wegen ärztlicher Falschbehandlung kommt.

Bundesjustizministerin Zypries erklärte hierzu in einer Rede am 18.08.2009 in Lüdenscheid folgendes:

„Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten verbessern. Bis heute ist die Rechtslage der Patienten wenig übersichtlich. Das werden wir ändern! Wir haben drei Ansatzpunkte: eine verständliche gesetzliche Regelung der Patientenrechte, die Verbesserung der Patientensicherheit und die Überprüfung der Beweisregeln im Arzthaftungsrecht.“

Gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Wahlkampfs mag dahin stehen, was die Bundesjustizministerin in der kommenden Legislaturperiode noch zu bewegen vermag. Entscheidend ist jedoch, dass das Thema Arzthaftung mehr und mehr in den Focus der Gerichte rückt. Der Begriff „Götter in wei? verliert zunehmend an Strahlkraft.

Kern der Haftung für ärztliches Verschulden ist die Frage der Kausalität zwischen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern und dem hieraus entstandenen Gesundheitsschadens. Nur wenn der Kläger in der Lage ist, diese Ursächlichkeit zu beweisen, kann ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch durchgesetzt werden. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits verschiedene Fallgruppen gebildet. Etwa soll es zu einer Beweislastumkehr kommen, wenn ein grober Behandlungsfehler nachgewiesen wurde.

In vielen Fällen besteht zwischen Kläger und Beklagten ein erhebliches Kräfteungleichgewicht. Dies etwa dann, wenn ein Geschädigter gegen eine große Klinikgesellschaft ankämpft. Aus dem Gerechtigkeitsempfinden heraus mag man hier nach einer gesetzlichen Regelung rufen, gleichwohl sind auch die Ärzte in ihrer Berufsausübung zu schützen.

„Wir dürfen nämlich die Regelungen auch nicht so verschärfen, dass sich kein Arzt mehr traut zu behandeln.“ (Frau Bundesjustizministerin Zypries am 18.08.2009 in ihrer Rede in Lüdenscheid)

Weitere Informationen zum Thema Arzthaftung und dessen Grundlagen sowie einen Einblick in entschiedene Fälle und zugesprochene Schmerzensgelder erhalten Sie auf www.schmerzensgeld.info.

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