Vorläufige Zahlen der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 veröffentlicht
(openPR) Jedes Jahr werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland angepasst. Zum ersten Januar 2010 werden sie deshalb um rund 2 Prozent steigen. Diese Woche sind in Berlin die ersten konkreten Zahlen bekannt geworden, die das Portal Krankenkassen.de heute veröffentlicht. Die Zahlen sind allerdings vorläufig, denn der politische Entscheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Zunächst wird sich das neue Bundeskabinett mit dem entsprechenden Verordnungsentwurf befassen, erst gegen Ende des Jahres 2009 wird der Bundesrat entscheiden. Änderungen sind dennoch kaum zu erwarten.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf ein jährliches Arbeitseinkommen von 45.000 Euro (3.750 Euro pro Monat) steigen. Diese Steigerung um 75 Euro pro Monat bedeutet für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, einen Anstieg des Arbeitnehmeranteils um knapp sechs Euro.
Die allgemeine Jahrsarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung wird 2010 von 48.600 Euro um 1.350 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr (4.162,50 Euro pro Monat) steigen. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 44.100 Euro um 900 Euro auf 45.000 Euro im Jahr 2010. Sie gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichert waren. Die Werte für die Krankenversicherung gelten bundeseinheitlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 66.000 Euro jährlich (5.500 Euro pro Monat). Für die neuen Bundesländer gelten 55.800 Euro jährlich (4.650 Euro pro Monat). Diese Beitragsbemessungsgrenzen gelten auch für die Arbeitslosenversicherung.
Eine umfassende Aufstellung der neuen vorläufigen Werte der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 finden Sie auf www.krankenkassen.de.
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