(openPR) Modernes Leben ist ohne Computer undenkbar. Online Shopping ist "in" - auch bei Medikamenten. Seit 2004 ist der Arzneimittelversandhandel zugelassen. Der Bundesverband der deutschen Versandapotheken (BVDVA) dokumentiert seit dem Start eine ständig wachsende Kundenzahl.
Versandapotheken sind stets vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer speziellen Versandhandelserlaubnis. Dennoch machen sie scheinbar den stationären Apotheken Konkurrenz. Kunden der Onlineapotheken sind laut dem BVDVA vorrangig chronisch Kranke, immobile oder beruflich stark eingebundene Menschen. Diese schätzen die diskrete Lieferung ihrer Arzneimittel nach Hause oder an eine andere Adresse wie beispielsweise den Arbeitsplatz oder eine Packstation.
Stationäre Apotheke vs. Versandapotheke
Angebotsübersicht
In Deutschland gibt es fast an jeder Ecke eine stationäre Apotheke. Insgesamt sind es rund 21 000. Das Angebot im Ladenbereich ist meist gut sortiert. Außerdem ist sofort jemand zur Stelle der beraten kann. Die Internetseiten der Versandapotheken dagegen muss man erst einmal mit Suchmaschinen finden. Dazu sind Computerkenntnisse und Routine im Nutzen des Internets nötig. Die Internetseiten der Versandapotheken sind zudem sehr häufig überladen mit Angeboten und mit Werbung. Das Suchen eines Medikamentes oder Nahrungsergänzungsmittel braucht deswegen auch Zeit und Geduld. Sicher ein Grund, warum viele doch noch die Vor-Ort-Apotheken bevorzugen.
Preisvergleich
Als der Gesetzgeber im Januar 2004 den Versand von Arzneimitteln zuließ, sanken auch die Festpreise für rezeptfreie Arzneimittel. Die Versandapotheken nutzten diese Chance und gingen mit sehr stark reduzierten Preisen in den Markt. Sie bieten erhebliche Preisvorteile bei rezeptfreien Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln. Manche Produkte gibt es sogar zur Hälfte des Preises. Wenige niedergelassene Apotheker bieten solche Preisvorteile an. In puncto Preisvergleich ist die Versandapotheke bis jetzt unschlagbar.
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Preislich gesehen gibt hier zwischen der stationären Apotheke und der Internetapotheke keine Unterschiede! Rezeptpflichtige Medikamente sind per Gesetz preisgebunden. Die Auslieferung eines Medikamentes gibt es aber auch im Internet nur gegen Einsenden des Originalrezeptes. Das muss immer zur Apotheke egal ob per Post oder persönlich. Die Vorteile gegenüber den Präsenzapotheken sind hier eher gering. Manche Kunden bevorzugen die diskrete pharmazeutische Bestellung per Internet, statt in die Apotheke vor Ort zu gehen, wo andere Menschen mithören können. Insbesondere chronisch Kranke mit einem planbaren Arzneimittelbedarf nutzen für die Bestellung Ihrer rezeptpflichtigen Medikamente vermehrt eine Internetapotheke. Die Mehrzahl der Verbraucher jedoch geht immer noch in die nächste Apotheke um ihr Rezept sofort einzulösen und das Medikament gleich mit nach Hause zu nehmen.
Beratung
Apotheken sind gesetzlich zur Beratung verpflichtet. Der Apotheker vor Ort kann den Kunden einschätzen und über eventuelle Fehler aufklären. Das fachliche Auge des Experten erkennt auch ob ein Kunde zum Arzneimittelmissbrauch tendiert. Diese subjektive Einschätzung fehlt den Versandapotheken. Bei der objektiven Bewertung von Wechselwirkungen jedoch ist die Versandapotheke auf Grund der technischen Auslegung ganz vorne dabei, da per Onlinebestellung alles Medikamente im Bezug auf Wechselwirkungen automatisch geprüft werden können. Der Kundenservice auf der anderen Seite ist bei den meisten Versandapotheken noch ausbaufähig.
Lieferung nach Hause
Doch einen extra Vorteil hat die Versandapotheke: die Lieferung nach Hause! Bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist diese frei Haus. Bei frei verkäuflichen Produkten setzen die Versandapotheken unterschiedliche Mindestbestellmengen für den freien Versand voran. Dennoch sieht sich der Versandhandel auch bei den Apothekern im Aufwind. Die Deutschen lieben Online-Shopping.
Vorsicht bei Versandapotheken aus dem Ausland!
Ausländische Versandapotheken unterliegen nicht deutschem Recht. Und doch sind sie im Internet neben den deutschen Versandapotheken zu finden. Internetapotheken mit Stammsitz im Ausland liefern sogar Medikamente, die bei uns nur gegen Rezept erhältlich sind. Diese Lieferungen aus dem Ausland können aber sehr teuer werden. Zum einen wegen hoher Zollgebühren, die auch trotz des Versprechens einer freien Lieferung anfallen können. Oder noch schlimmer: die Medikamente können gefälscht sein! Das kann lebensbedrohliche Folgen haben. Der Hinweis auf eine deutsche Niederlassung ist im Impressum der Internetseite zu finden. Diese Sicherheitsauflagen deutscher Versandapotheken gehen so weit, dass sie Vorbild für ganz Europa sind. Das Risiko von Arzneimittelfälschungen ist bei zugelassenen deutschen Versandapotheken so unwahrscheinlich wie in den traditionellen Präsenzapotheken vor Ort. Beide unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen.
Das Fremd- und Mehrbesitzverbot
Die beiden Verbote legen fest, dass nur Apotheker Besitzer einer Apotheke im gewerblichen Sinne sein dürfen und jeder Apotheker nicht mehr als eine Hauptapotheke mit drei Filialapotheken, also maximal vier Apotheken besitzen darf. Somit sind im deutschen Apothekenmarkt Ketten, also Groß- und Massenfilialisten, die in vielen anderen Sektoren des Einzelhandels eine bedeutende Rolle spielen, nicht erlaubt. Obwohl derlei Eigentumsrestriktionen auch für einige andere freie Berufe im In- und Ausland und in zahlreichen internationalen Apothekenmärkten bestehen, werden die beiden Verbote für den deutschen Apothekenmarkt von deren Gegnern nicht selten als anachronistisch kritisiert. Umgekehrt setzen die Befürworter der bestehenden Regulierungen nicht weniger deutlich die Aufhebung der Verbote mit einer Kommerzialisierung des deutschen Apothekenwesens gleich.
Ein Markt mit Potenzial!
Die Versandapotheke ist also im Kommen. Momentan nehmen sie sieben Prozent des Marktanteils ein. Die Tendenz zeigt aber ganz klar nach oben. Man könnte meinen der Apothekenmarkt ist ein florierender Markt und nichts steht hohen Erträgen im Wege! Doch zum einen sehen die stationären Apotheken im Wachsen der Versandapotheken ein Risiko, ohne die Chancen durch Kooperationen zu sehen, und zum anderen mischt der Gesetzgeber noch mächtig mit. Durch das Fremd- und Mehrbesitzverbot werden Kooperationen auf dem Apothekenmarkt sehr erschwert. Das Urteil vom 19. Mai 2009 des Europäische Gerichtshof bestätigte, dass das Fremdbesitzverbot in Deutschland ein zulässiges Instrument des Verbraucherschutzes ist.
Zukunftsaussichten
Um das große Potential auf dem Wachstumsmarkt „Apotheke“ zukünftig optimal abschöpfen zu können, wird es unerlässlich sein neue Kooperationsmodelle und Marketingstrategien zu erarbeiten. Davon werden die Apotheker und vor allem auch die Patienten profitieren.





















