Ab Oktober kontrollieren verschärft die Finanzämter ob Rentner ihre Steuern bezahlen

Pressemitteilung von: GNS Network Hamburg
PR Agentur: GNS Network Hamburg

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Bereits vier Jahre sind vergangen seit dem Rentner wieder steuerpflichtig sind. Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, wird betroffenen Rentnern geraten, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen.
Rentner mit hohen Nebeneinkünften sollten noch einmal genau nachrechnen: Womöglich waren sie schon in der Vergangenheit steuerpflichtig – ohne je eine Steuererklärung abgegeben zu haben. Es werde erwartet, daß zahlreiche Rentner auffallen, die seit der Einführung der neuen Rentensteuer keine Abgabe gezahlt haben. Diese Ruheständler können dem Finanzamt nur noch bis Ende März ihre Einkünfte offen legen. Dann endet die Frist für eine Steueramnestie, dies teilte die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hannover jetzt mit.

Ab Oktober 2009 werden nun automatisiert 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen hinsichtlich weiterer Einnahmen z.B. aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Betriebsrenten oder privaten Leibrenten abgeglichen. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 wird die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1. März des Folgejahres stattfinden.

Der Bundestag hatte die gesetzlichen und privaten Rentenversicherer dazu verpflichtet, alle Ruhestandsbezüge an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.
Bei der Deutschen Rentenversicherung BUND werden automatisiert alle Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EstG zusammengeführt und an die jeweils zuständige Finanzbehörde weitergeleitet. Gemeldet wird neben den persönlichen Daten des Rentenbeziehers und der Höhe der Rentenzahlung auch der Beginn der Rente.

Somit können ab dem nächsten Jahr Rentner die ersten Nachforderungen des Fiskus fürchten.
Wegen des Alterseinkünftegesetz wird bereits seit 2005 ein höherer Teil der Rente versteuert. Für alle, die bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gingen, wurden 50% der zu diesem Zeitpunkt erzielten Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wird der Anteil jährlich um 2% erhöht. Wer also in 2009 in den Ruhestand geht versteuert 58%.
Ab 2020 steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt. Wer 2040 Rentner wird, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.

Einkommensteuer müssen Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Ehepaare: 15.328 Euro) liegen.

Haben Rentner noch weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder einer Nebenbeschäftigung), ist es abhängig davon, wie hoch diese sind. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird berücksichtigt, daß Sonderausgaben im Rahmen gesetzlicher Höchstbeträge abziehbar sind. Zu diesen gehören Kranken – und Pflegeversicherungsaufwendungen, Beiträge zur Haftpflichtversicherung (Privatpflicht und Pkw- Haftpflicht) sowie die gezahlte Kirchensteuer. Weiterhin abzugsfähig sind außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheits- und Kurkosten, Scheidungskosten und Beerdigungskosten.

Überforderte Rentner wird geraten sich an die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine zu wenden. Gegen jährliche Mitgliedsbeträge zwischen 50 und 150 € erstellen die Beratungsstellen Vorort die Einkommensteuererklärung und führen notwendige Korrespondenz mit dem Finanzamt. Infos über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. 030 / 3010 8610

(Sandra Jäger für GNS-Network-Hamburg)

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