MWB Vermögensverwaltung AG - Geschädigter Anleger gewinnt Verfahren vor dem Oberlandesgericht München

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner

MWB Vermögensverwaltung AG – Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner gewinnen für einen geschädigten Kapitalanleger ein weiteres Verfahren vor dem Oberlandesgericht München gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich AG

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist es am 30.07.2009 erneut gelungen einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegenüber der Schweizer Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich durchzusetzen.

Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits mehrere Verfahren vor den Landgerichten Gera, Erfurt, Potsdam, Landshut und dem Oberlandesgericht München gegen die Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG gewinnen konnte, wies der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München eine Berufung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG gegen ein Endurteil des Landgerichts Traunstein – dieses Urteil wurde ebenfalls von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner erstritten – wegen mangelnder Erfolgsaussichten mit Beschluss vom 30.07.2009 einstimmig zurück.

Im Rahmen seines Beschlusses stellte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München fest, dass es sich bei der Gerichtsstandsvereinbarung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG, wonach „Gerichtsstand für alle Verfahren aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der MWB und dem Anleger Zürich sei“ um keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung handeln würde. Deutsche Gerichte wären folglich für das Verfahren zuständig.

Darüber hinaus stellte der 3. Zivilsenat zutreffenderweise auch fest, und schloss sich damit der Argumentation der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gem. § 823 BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz haftet, da sie über keine Erlaubnis verfügen würde in Deutschland die Vermögensverwaltung zu betreiben.

Mehrere Klagen gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG wurden bereits seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beim Landgericht Nürnberg-Fürth, beim Landgericht Augsburg, beim Landgericht Bamberg, beim Landgericht Weiden, beim Landgericht Kempten, beim Landgericht Hechingen, beim Landgericht Coburg und beim Landgericht München I eingereicht. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereitet derzeit weitere Klagen geschädigter Anleger gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG im Zusammenhang mit der erbrachten Vermögensverwaltung seitens der Firma MWB Vermögensverwaltung AG vor.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwälte
Engelhard, Busch & Partner
Widenmayerstr. 16
80538 München
Tel.: 089/212166-0
Fax: 089/212166-18
E-Mail:
Web: www.kanzlei-ebp.de
Pressekontakt: RA Alexander Engelhard

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit unterschiedlichsten Anlageformen, insbesondere Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereich der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetrugs vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.

News-ID: 339202 • Views: 552

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr