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Wenn Wuffi vor den Kadi muss – Die 20 wichtigsten Gerichtsurteile für Tierhalter auf tier.tv

11.08.200914:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wenn Wuffi vor den Kadi muss – Die 20 wichtigsten Gerichtsurteile für Tierhalter auf tier.tv
TIER.TV ist das Erste Deutsche Tierfernsehen mit Internet-Community.
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(openPR) Berlin, 11. August 2009 – Gibt es eine Haustiermeldepflicht für Mieter? Wer zahlt, wenn die umtriebige Katze in Nachbars teuren Blumenrabatten wildert? Und wer, wenn Jogger über Hunde stolpern?

Gerichtsurteile sind häufig kompliziert und nicht selten kurios. Unterm Strich bleibt meist nur eine Frage wirklich verständlich: Wer muss zahlen?



Von kurios bis hilfreich – TIER.TV, das Erste Deutsche Tierfernsehen, präsentiert 20 aufschlussreiche Urteile auf www.tier.tv.

1. Angeleinter Hund darf schnappen
Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Besitzer des Tieres ist für Schäden dann strafrechtlich nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Revisionsprozess entschieden. Im betreffenden Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Die Richter meinten, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als er angefasst wurde. Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02.

2. Katzen und Meerschweinchen als Freigänger
Der Halter einer Katze muss sein Tier in einer Einfamilienhausgegend nicht zu bestimmten Zeiten einzusperren. Selbst dann nicht, wenn Anwohner Angst um das Leben ihrer Kleintiere wie etwa Meerschweinchen haben. In Einfamilienhausgegenden sei es ortsüblich, dass Katzen frei herumlaufen, Meerschweinchen dagegen nicht, sagt das Amtsgericht Köln. Amtsgericht Köln: Az. 134 C 281/00.

3. Hund öffnet Autofenster und beißt Pferd
Wenn ein Hund aus einem Auto ausbüchst und einen Schaden verursacht, muss dafür die Tierhalterhaftpflicht aufkommen, nicht der Autoversicherer. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied so in einem Fall, bei dem ein Hund die elektrischen Fensterheber des Wagens betätigt hatte, aus dem Auto sprang und anschließend ein Pferd biss. Der Hundehalter habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Oberlandesgericht Karlsruhe: Az. 12 U 133/06.

4. Schweine in Berliner Mietshäusern erlaubt
Wenn ein Vermieter das Halten von Kleintieren erlaubt, darf er einer Mieterin das Halten von Hausschweinen nicht untersagen, sofern sich andere Mieter dadurch nicht gestört fühlen. Amtsgericht Berlin-Köpenick: Az. 17 C 88/00.

5. Hund verbuddelt Prothese
Ein Hund entwendete ein fremdes Gebiss aus dem Badezimmer und verbuddelte es unbeobachtet im Garten. Wer muss zahlen? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters. Auch dann, wenn das Gebiss trotz intensiver Suche nicht auffindbar ist. Landgericht Hannover: Az. 18 S 86/04..

6. Massenbeißerei
Versucht ein Halter bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen hat oder welcher Hund, den Menschen gebissen hat: Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.

7. Jagdhaftpflicht für Rauhaardackel
Ein Tierbesitzer hatte seinen Rauhaardackel über eine Jagdhaftpflicht versichert. Allerdings konnte der Dackel wegen Altersschwäche und einer Hinterhandlähmung nicht mehr am Jagdbetrieb teilnehmen. Jagdhaftpflichtversicherungen kommen auch für private Haftpflichtfälle auf, wenn der Hund noch »jagdlich brauchbar« ist. Das Landgericht Mannheim hält es dagegen für entscheidend, dass der Hund trotz möglicher Gebrechen noch über charakterliche Jagdeigenschaften verfüge. Landgericht Mannheim: Az. 1 S 176/05.

8. Generelles Hausverbot in Mietverträgen gilt nicht
Die Klauseln in Mietverträgen nach der „die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig“ sei, braucht nicht beachtet zu werden. Streng genommen müsste der Mieter danach für jeden Goldfisch, jede Eidechse oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das generelle Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb ohne zu fragen jedes Tier halten. Auch einen Hund. Amtsgericht Köln: Az. 213 C 369/96.

9. Vogelspinne nicht gefährlicher als Biene
Spinnenliebhaber, die sich ein Terrarium mit Vogelspinnen anlegen wollen, brauchen dafür keine Genehmigung der Behörden einzuholen. „Das Gift der Vogelspinne ist nicht gefährlicher als das einer Biene“, befand das Verwaltungsgericht Ansbach:
Az. 5 K 682/97.

10. Haftung bei Proberitt
Bei Stürzen während Proberitten haftet der Eigentümer des Pferdes, stellte das Landgericht Itzehoe fest. Im zu entscheidenden Fall machte eine Frau, die ein Pferd kaufen wollte, einen Proberitt und stürzte dabei schwer. Das Gericht verpflichtete den Eigentümer des Pferdes zu Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung, obwohl die Frau unterschrieben hatte, sich „freiwillig und mit Einverständnis des Besitzers“ auf das Pferd gesetzt zu haben. Landgericht Itzehoe: Az. 3 O 262/00.

Alle 20 Gerichtsurteile finden Sie auf www.tier.tv.

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