10.08.2009 - 13:35 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Juragent - Droht eine Freigabe der arrestierten Gelder?
Pressemitteilung von: SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Im Fall des gebeutelten Prozessfinanzierers Juragent wurden im Jahr 2008 rd. 17 Mio. Euro rechtswidrig vom damaligen Vorstand Herrn Heinen an die schweizer Juraswiss SA geleistet. Herr Heinen ist derzeit in Haft; Die Gelder sind noch von der schweizer Staatsanwaltschaft arrestiert.
Durch verschiedene Informationen an Anleger wird behauptet, von der Staatsanwaltschaft arrestierte Gelder würden am kommenden Montag, dem 10. August 2009 freigestellt.
Jedoch wird in der Schweiz am 10. August lediglich über die weitere Arrestierung gerichtlich entschieden wird. Zudem besteht ein Arrestierungsbeschluss in Höhe von 12.353.993,02 CHF in das Vermögen der Juraswiss SA. Der Beschluss wurde am 16. Juli 2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Berlin erlassen.
Es ist daher nicht zu erwarten, dass Dritte über das Geld verfügen können.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Darius O. Schindler
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Partnerschaft
Staatlich anerkannte Gütestelle
Karlsruhe • Krakau • Breslau • Luxemburg
Kleinoberfeld 1 • D-76135 Karlsruhe
Tel.: +49 (0)721 / 98 96 38 - 0
Fax: +49 (0)721 / 98 96 38 - 9
www.schindlerboltze.de
www.ostrecht.com
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte ist mit Büros in Karlsruhe, Krakau, Breslau und Luxemburg auf das Wirtschaftsrecht spezialisiert. Die Kanzlei berät ausschließlich in den Bereichen Unternehmen, Märkte, Verträge und Assets. 2006 wurde die Kanzlei unter die 10 besten Neugründungen gewählt („Soldan-Kanzleigründerpreis“).
Durch verschiedene Informationen an Anleger wird behauptet, von der Staatsanwaltschaft arrestierte Gelder würden am kommenden Montag, dem 10. August 2009 freigestellt.
Jedoch wird in der Schweiz am 10. August lediglich über die weitere Arrestierung gerichtlich entschieden wird. Zudem besteht ein Arrestierungsbeschluss in Höhe von 12.353.993,02 CHF in das Vermögen der Juraswiss SA. Der Beschluss wurde am 16. Juli 2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Berlin erlassen.
Es ist daher nicht zu erwarten, dass Dritte über das Geld verfügen können.
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