(openPR) Im Zuge der Gesundheitsreformen sind die Erstattungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung immer weiter reduziert worden. Gleichzeitig steigt damit natürlich der eigene Anteil der Patienten, wenn es die Gesunderhaltung geht. Gerade im Dentalbereich sind für den Zahnersatz und die Zahnbehandlung die Leistungen zurück gefahren worden. Die Eigenverantwortung ist gestiegen.
Um diese Kosten zu kompensieren, haben viele Deutsche bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Nach den aktuellen Umfragen zu diesem Thema ist die Zahnzusatzversicherung die beliebteste Ergänzungsversicherung.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Der Zahnersatz steht im Mittelpunkt der Gesunderhaltung. Durch die Gesetzliche Krankenversicherung wird nur noch die Regelversorgung bezuschusst. Wenn also der Patient höherwertige Materialen beim Zahnersatz bekommen möchte, so steigen natürlich die eigenen Kosten.
Was ist aber, wenn bereits Zähne fehlen? Es gibt große Unterschiede in der Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterscheidungskriterien aufgeführt:
• Fehlende Zähne werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Hier besteht lediglich die Möglichkeit, sich die fehlenden Zähen auf eigene Kosten ersetzen zu lassen. Die dann ersetzten Zähne werden, je nach Gesellschaft, in den Versicherungsschutz mit aufgenommen.
• Leistungsstaffelung für fehlende Zähne: Wenn bereits Zähne fehlen, können diese bis zu einer bestimmten Anzahl im Laufe der Zeit ersetzt werden (je nach Gesellschaft maximal drei). Damit verbunden ist aber auch eine Leistungsstaffelung. Diese bewirkt, dass die volle Leistung der Zahnzusatzversicherung erst nach z. B. drei Versicherungsjahren gewährt wird.
• Beitragsaufschlag für fehlende Zähne: Auch hier können bereits fehlende Zähne ersetzt werden. Ja nach Gesellschaft werden zehn Prozent Aufschlag oder fünf Euro pro fehlenden Zahn auf den regulären Monatsbeitrag berechnet.
Wenn sich nun ein Patient fehlende Zähne versichern lassen möchte, sollte in jedem Fall ein Vergleich über einen Versicherungsmakler angestellt werden. Denn das so genannte Kleingedruckte liest sich erfahrungsgemäß kaum ein Kunde durch. Der Versicherungsmakler kann aber, je nach individueller Situation, eine Empfehlung für eine Zahnzusatzversicherung aussprechen.
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