Neueinstellung von Lehrern und die Frage nach der richtigen Krankenversicherung

Pressemitteilung von: Online-PKV.de- S.H.C. GmbH

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In einigen Bundesländern haben Sie gerade begonnen, woanders sind sie fast vorbei. Gemeint sind die beliebten Sommerferien- Zeit für Urlaub und Entspannung. Für manche Berufsgruppen aber auch die letzte Erholung, bevor die neue berufliche Herausforderung beginnt.

In vielen Bundesländern werden die Lehrer im August neu eingestellt. Ausnahmen bilden Bremen, Hamburg und Niedersachsen (1.11.) sowie BaWü, Bayern, Thüringen mit dem 1. September.

Eines haben jedoch alle "Junglehrer" gemein. Es ändert sich- gerade in Hinblick auf die eigenen Krankenversicherung so einiges.

Leider machen sich viele der zukünftigen Beamten (-auf Probe) wenig Gedanken zu Ihrer Absicherung. Oft wird dem Kollegen geglaubt, denn der ist ja gut versichert. Wieder andere wenden sich an einen Berater, meist einen der vielen "Vertrauensleute", denn die sitzen ja meist im Haus und sind dann immer da wenn man Sie braucht.

Leider ist diese Beratung oftmals einseitig und ähnelt einem "Blick durch die rote Brille", meint Sven Hennig, Spezialmakler für den Bereich Private Krankenversicherung und Absicherung bei Berufsunfähigkeit. So werden hier oberflächliche Kriterien zu Grunde gelegt und eine Beratung darauf beschränkt den Antrag auszufüllen, denn meist handelt es sich eben nicht um unabhängige Berater, sondern um Versicherungsvermittler eines Unternehmens. Somit dürfen und können diese eben nur Tarife Ihres Arbeitgebers oder Vertragspartners verkaufen. Anders als der Makler, der als unabhängiger Sachwalter schon per Gesetz verpflichtet ist, eine Marktbeobachtung durchzuführen und seine Auswahl des Tarifes auf eine "hinreichende Anzahl" und entsprechende Recherchen zu stützen, so Sven Hennig weiter.

Dabei gibt es jedoch eine ganze Reihe von Faktoren und Kriterien zu beachten. So sollen die Tarife so ausgestaltet sein, das auch ergänzende Leistungen zur Beihilfe erstattet werden (Beihilfeergänzungstarife) und es sollte ein Augenmerk auf die Bedingungen gelegt werden.

Folgende Kriterien sollten bei einer Beratung unter anderem berücksichtigt werden:

- Wann, wo und wie lange gilt mein Versicherungsschutz?
- Welche Leistungen werden aus welchem Tarif erstattet und was passiert bei wegfallenden Leistungen aus der Beihilfe?
- Kann ich meinen Tarif später wechseln?
- Wie sehen die Tarifleistungen in den Bereichen Hilfsmittel, Heilmittel, Arzthonorare etc. aus?
und natürlich viele mehr.

Verlassen Sie sich nicht auf bunte Prospekte oder Aussagen wie "wir haben das bisher immer gezahlt". Sie möchten es genau wissen? Rufen Sie mit Ihrem Berater einfach einmal gemeinsam in der Leistungsabteilung des jeweiligen Unternehmens an und bitten dort um eine verbindliche Aussage. Die dort sitzenden Damen und Herren rechnen später oft auch Ihre Leistungen ab. Wenn Sie dabei ein ungutes Gefühl haben, sichern Sie sich ab- verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Aussagen, sie werden sehen was passiert- so Sven Hennig weiter.

Maßgebend ist eben das, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Darauf besteht ein verbindlicher Anspruch der so auch im Notfall gerichtlich durchzusetzen ist. Steht es nicht drin- gehen Sie davon aus das es ein solche Leistung nicht geben wird.

Beachten sollten Sie auch die Bedingungen der so genannten "Öffnungsklausel" für Beamte. Hiermit muss jeder Beamte der die Kriterien erfüllt und sich an die Fristen hält versichert werden. Zuschläge sind auf maximal 30% begrenzt und Ausschlüsse finden nicht statt.

Sie sehen- die Auswahl ist nicht ganz einfach. Wenn Sie sich mit einem entsprechend spezialisierten Berater zusammensetzen, die Kriterien und Bedingungen besprechen und sich nicht auf den erstbesten verlassen der ihnen auf dem Flur entgegenkommt- dann klappt das aber schon!

Weiterführende Links:
Infos zur den Auswahlkriterien und einen kostenfreien Fragebogen für Ihr Beratungsgespräch finden Sie hier: www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

S.H.C. GmbH
GF Sven Hennig
Bahnhofstr. 48
18528 Bergen auf Rügen

HR Stralsund, HRB 7407
Tel. 03838 30 75 33

www.online-pkv.de

Die S.H.C. GmbH ist mit Ihrem Geschäftsführer Sven Hennig seit mehr als 12 Jahren in der Finanzbranche tätig. Seit 8 Jahren berät und betreut dieser Kunden und Interessenten bei Fragen zur PKV, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit.

Hr. Hennig ist als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und weitere Aus- und Weiterbildungen ausschließlich als Spezialist in oben genannten Beratungsfeldern tätig und berät bundesweit Kunden via Telefon, E-Mail und Onlineberatung.

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