04.08.2009 - 11:15 - Werbung, Consulting, Marktforschung
Telefonwerbegesetz tritt in Kraft - Unerwünschte Werbeanrufe bei Verbrauchern können € 50.000 kosten
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried
Am 4.8.2009 tritt das neue Telefonwerbegesetz in Kraft. Bei ungebetenen Werbeanrufen bei Verbrauchern drohen nun Bußgelder bis zu € 50.000. Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist generell nicht mehr erlaubt. Hier drohen Bußgelder von bis zu € 10.000. Der kostenloses Ebook "Rechtssicher werben" stellt die neue Rechtslage dar und hilft Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.
Das neue Telefonwerbegesetz enthält Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), und Änderungen von Widerrufsvorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Änderungen gibt es vor allem bei der telefonischen Kaltakquise bei Verbrauchern: Verbraucher dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und auch Bußgelder bis zu einer Höhe von € 50.000. Außerdem wird die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen grundsätzlich verboten. Hier drohen bei Verstößen neben Abmahnungen Bußgelder von bis zu € 10.000. Widerrufsrechte der Verbraucher werden bei telefonisch geschlossenen Verträgen erweitert.
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried haben ihr kostenloses Ebook "Rechtssicher werben" an das neue Recht angepasst. "Rechtssicher werben" enthält einen Überblick über Gefahren im Markenrecht, Kennzeichenrecht, Urheberrecht und verwandten Rechtsgebieten, die von der Materialsammlung bis zur Durchführung einer Kampagne drohen. Potenziell abmahngefährdete Werbemaßnahmen werden praxisnah und mit vielen Beispielen dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt bildet schließlich das neue Telefonwerbegesetz. Verbraucher dürfen ohne vorherige Einwilligung nicht zu Werbezwecken angerufen werden. "Rechtssicher werben" enthält jetzt zudem ein neues Kapitel über die zur Generierung von Leads beliebten Gewinnspiele und über Probleme des Adressenkaufs. Außerdem wird die Haftung von Werbeagenturen für rechtswidrige Kampagnen dargestellt.
Laden Sie sich hier kostenlos das Ebook "Rechtssicher werben nach neuem UWG" herunter:
www.prs-law.de/index.php?id=rechtssicher_werben
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwälte
Päsel Reiff Seifried
Herr Thomas Seifried
Partnerschaft
Böhmerstraße 12
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 (69) 915 0 999 - 0
Fax +49 (69) 915 0 999 - 99
www.prs-law.de

Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, beraten bundesweit und international mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht. Branchenschwerpunkte sind Verarbeitung, Handel und Dienstleistung. Besondere Erfahrungen haben wir in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Automotive, Textilveredlung, Baugewerbe, Werbeagenturen, Außenwerbung, PR-Agenturen, Finanzdienstleister und Energieversorger.
Das neue Telefonwerbegesetz enthält Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), und Änderungen von Widerrufsvorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Änderungen gibt es vor allem bei der telefonischen Kaltakquise bei Verbrauchern: Verbraucher dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und auch Bußgelder bis zu einer Höhe von € 50.000. Außerdem wird die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen grundsätzlich verboten. Hier drohen bei Verstößen neben Abmahnungen Bußgelder von bis zu € 10.000. Widerrufsrechte der Verbraucher werden bei telefonisch geschlossenen Verträgen erweitert.
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