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Neusser Pflegedienst ließ alzheimerkranken Patienten im Stich – kündigte den Pflegevertrag fristlos

03.08.200909:03 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich am Donnerstag, dem 16.07.2009, stundenlang mit einer Streitsache befassen müssen, bei der ein Neusser Pflegedienst einem alzheimerkranken Patienten fristlos (!) die häusliche Versorgung aufgekündigt hat, zunächst nur mündlich und dann nach Protest auch schriftlich. Grund: Der Patient sei schwierig zu pflegen, man habe vergeblich eine Sedierung verlangt. Tatsache ist, dass der Patient vor etwas über einer Woche Pflegehandlungen abgewehrt hat und dabei eine Pflegekraft verletzt haben soll (Rippe angebrochen). Der Pflegedienst machte danach telefonisch Schadensersatzansprüche geltend. Der Sohn des Patienten, selbst in der Krankenpflege ausgebildet, ist der Meinung, dass der Vater grundsätzlich völlig friedlich sei. Nur wenn man sich ihm nicht fachgerecht nähere, z.B. von hinten kommend mit dem Lappen das Gesicht waschen wolle, könne es zu Abwehrreaktionen kommen. Dies müsse dem Fachpersonal bekannt sein.



Die Bemühungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 16.07.2009, vermittelnd den Pflegedienst zu einer Weiterführung der Betreuung zu bewegen, auch mit der Zusage, noch einmal eine ärztliche Beurteilung wegen einer möglicherweise sinnvollen Medikation einzuholen, blieben erfolglos. Am Nachmittag des 16.07.2009 überbrachte der Pflegedienst die schriftliche Kündigung des Pflegevertrages und führte die letzte Pflege durch. Die gesamte Pflegedokumentation einschließlich Pflegeplanung und weiterer Unterlagen, die ja eigentlich für die weitere Versorgung benötigt werden, nahm der Pflegedienst trotz heftigen Protestes der Familie mit. Kopien dieser Unterlagen wurden nicht angeboten.

Die Pflege war von einem Tag zum anderen nicht mehr gewährleistet – rechtswidrig!

Der Pflegedienst wurde von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wiederholt telefonisch auf die erforderliche Sicherstellung der Versorgung und die Garantenstellung bzw. die mögliche unterlassene Hilfeleistung aufmerksam gemacht. Diese Hinweise wurden aber lapidar gekontert mit der Bemerkung: Es bleibt dabei, wir kommen nicht mehr.

Am Morgen des 17.07.2009 hat der Sohn des Patienten die Versorgung des Vaters durch verspäteten Dienstantritt bei seinem Arbeitgeber selbst vorgenommen, notgedrungen. Kurz danach erschien dann doch der Pflegedienst - vielleicht wegen des schlechten Gewissens - und wollte - nach dem Vorgeplänkel überraschend – die Morgenpflege durchführen. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk versuchte daraufhin erneut, mit der Pflegedienstleitung telefonisch in Kontakt zu treten. Es stand aber nur der Anrufbeantworter zur Verfügung. Deshalb wurde dringend um einen Rückruf gebeten. Es war beabsichtigt zu erörtern, wie denn am Wochenende die Versorgung gesichert werden könne. Der Pflegedienst hat sich daraufhin aber weder bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch bei der Familie gemeldet.

Der konkrete Pflegevertrag sieht die ordentliche Kündigung der Vereinbarung in Schriftform vor. Kündigungsfrist: 10 Tage. Gemessen an einem AOK-Mustertext, der von 6 Wochen spricht, ein wenig knapp. Von einer fristlosen Kündigung ist im hier maßgeblichen Vertrag überhaupt nichts zu lesen. Allerdings wird sie aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Prinzip zulässig sein (müssen). Aber die insoweit erforderlichen "wichtigen Gründe" sind weit und breit nicht zu sehen.

Inzwischen konnte durch Vermittlung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ein anderer Pflegedienst unter Darlegung aller Begleitumstände dafür gewonnen werden, die Übernahme der Versorgung ab sofort zu gewährleisten.
Es wird nun aber gleichwohl geboten sein, dass die zuständigen Krankenkassen / Pflegekassen bzw. ihre Verbände aktiv werden und klarstellen, dass ein Pflegedienst, der durch fristlose Kündigung einen Patienten von einer Stunde zur anderen nicht mehr versorgt, eindeutig gegen den pflegerischen Sicherstellungsauftrag verstößt und die Frage der weiteren Zulassung zur ambulanten Pflege gestellt werden muss.

Werner Schell
http://www.wernerschell.de

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