31.07.2009 - 17:26 - Gesundheit & Medizin
Schweinegrippe - Antrag auf staatsanwaltschaftliche Ermittlung gegen BfArM
Pressemitteilung von: multiMedvision GbRPR Agentur: multiMEDvision GbR
Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG wehrt sich gegen verleumderische Warnungen des BfArM.
Glandorf (31.7.2009). Mit Pressemitteilung vom heutigen Tag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in verleumderischer Weise vor dem Produkt Cystus 052 Infektblocker® Tabletten gewarnt, da es weder als Arzneimittel geprüft, noch zugelassen sei. Damit überschreitet das BfArM eindeutig seine Kompetenzen und greift in den freien Wettbewerb mit unwahren, da unvollständigen Aussagen, ein.
Cystus 052 ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt. Als solches ist es ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen und rechtmäßig am Markt verfügbar. Aufgrund der Wirkungsweise der Substanz im Produkt Cystus 052 war der Hersteller dieses Produktes gesetzlich gezwungen, das Produkt nicht als Arzneimittel zuzulassen, sondern als Medizinprodukt. Das hierfür gesetzlich erforderliche Verfahren zur Erlangung der rechtmäßigen Verkehrsfähigkeit hat der Hersteller ordnungsgemäß durchlaufen. Insbesondre liegen hinreichende Wirksamkeitsnachweise mit Studien vor, die die Wirkungsweise von Cystus 052 als Infektblocker belegen.
Dem BfArM ist diese Kategorisierung als Medizinprodukt bekannt. Dies wird jedoch zugunsten von anderen Produkten am Markt, namentlich derer in der Pressemitteilung genannten Arzneimittel, bewusst verschwiegen. Hierdurch wird das Produkt Cystus 052 in rechtwidriger Weise an der ordnungsgemäßen Vermarktung behindert. Gegen diese Pressemitteilung hat die Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG bzw. der Hersteller von Cystus 052 unmittelbar gerichtliche Schritte eingeleitet und wird zudem bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, gegen das BfArM zu ermitteln.
Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG
Füchtenweg 3, D-49219 Glandorf
eMail:
Internet: www.urheimische-medizin.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
mMv - multiMEDvision - Berliner Medizinredaktion
Lützowstraße 47
10785 Berlin
Telefon 030 - 806 136 79
eMail:
multi MED vision (mMv) - die Berliner Medizinredaktion - ist ein Pressebüro mit den Themenschwerpunkten Medizin & Gesundheit, Komplementärmedizin, Medical Wellness, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Ernährung und IT im Gesundheitswesen. Das mMv-Team besteht aus Fachmedizin-Journalisten, Medizinern, Fotografen, Grafikern, Kommunikationsexperten, Multimedia- und Internetspezialisten. mMv liefert als Internet-Fullservice-Agentur zudem alles für qualifizierte, erfolgreiche Internet-Auftritte Notwendige aus einer Hand - vom Konzept, über Design, Texte oder Abbildungen bis hin zur Programmierung und Realisierung kompletter Web-Auftritte. mMv kümmert sich auch um die on- und offline Web-Promotion, macht also Websites bekannt und generiert so Besucher. Exklusiv bietet mMv (entsprechend der medizinischen Großverlage) auch anwendungssichere Technologien zur Suchmaschinen-Optimierung oder Techniken der Geolokalisierung an. Die Kunden: Fach- und Publikumsmedien, Institutionen des Gesundheitswesens, Forschungseinrichtungen, pharmazeutische und medizintechnische Hersteller.
Glandorf (31.7.2009). Mit Pressemitteilung vom heutigen Tag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in verleumderischer Weise vor dem Produkt Cystus 052 Infektblocker® Tabletten gewarnt, da es weder als Arzneimittel geprüft, noch zugelassen sei. Damit überschreitet das BfArM eindeutig seine Kompetenzen und greift in den freien Wettbewerb mit unwahren, da unvollständigen Aussagen, ein.
Cystus 052 ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt. Als solches ist es ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen und rechtmäßig am Markt verfügbar. Aufgrund der Wirkungsweise der Substanz im Produkt Cystus 052 war der Hersteller dieses Produktes gesetzlich gezwungen, das Produkt nicht als Arzneimittel zuzulassen, sondern als Medizinprodukt. Das hierfür gesetzlich erforderliche Verfahren zur Erlangung der rechtmäßigen Verkehrsfähigkeit hat der Hersteller ordnungsgemäß durchlaufen. Insbesondre liegen hinreichende Wirksamkeitsnachweise mit Studien vor, die die Wirkungsweise von Cystus 052 als Infektblocker belegen.
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