31.07.2009 - 17:12 - Politik, Recht & Gesellschaft

Errichtung von Pflegekammern verfassungsrechtlich bedenklich

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

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In der Öffentlichkeit – zumal in einschlägigen Fachzeitschriften und Verlautbarungen einzelner Berufsverbände – wird der Eindruck zu erwecken versucht, als seien die Rechtsfragen mit Blick auf die Errichtung von öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften in der Gestalt von Landespflegekammern hinreichend geklärt.

Es kommt wohl Gerhard Igl das Verdienst zu, hierzu mit seinem im Auftrag des DPR erstellten Rechtsgutachten (Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderungen, 2008) einen Beitrag zur Klärung noch offener Fragen geleistet zu haben und die Berufsverbände der Pflegenden schicken sich an, hier weitere Überzeugungsarbeit zu leisten, dergestalt, als dass nunmehr wohl kein ernsthafter Zweifel daran begründet werden könne, dass Pflegekammern nicht nur nicht wünschenswert, sondern in Anbetracht des „Gemeinwohls“ notwendig seien.

Dieser Optimismus wird diesseits nicht geteilt, nicht zuletzt auch deswegen, weil insbesondere die Ausführungen Igls zur (vermeintlichen) Notwendigkeit der Selbstverwaltung der Pflegeberufe (Igl, 2008, S. 101 ff.) von den Pflegeberufsverbänden nicht hinreichend kritisch reflektiert werden und Igl es in seinen Ausführungen verstanden hat, gewichtige Verfassungsfragen expressis verbis nicht zu beantworten bzw. die damit verbundenen Probleme eher „moderat“ zu umschreiben, so dass natürlich beim Lesen des Abschnitts zur Selbstverwaltung doch eher der Eindruck vermittelt wird, als seien die mit der Verkammerung der Pflegeberufe ganz zentralen Verfassungsfragen „eigentlich“ entschieden.

Nicht bedacht wird in diesem Zusammenhang stehend allerdings, dass sich wohl „nur“ ein Argument für die Errichtung von Pflegekammern in dem Rechtsgutachten wieder findet, dass allerdings – auch bei gehöriger Akzeptanz allgemeiner Emanzipationsbemühungen – mehr zur Nachdenklichkeit, denn als ein Argument „für“ die Verkammerung anregen muss. Warum dies so ist, geht der Medizin- und Pflegerechtler Lutz Barth in einem aktuellen Beitrag nach.

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link:
www.iqb-info.de/Pflegekammern_verfassungsrechtlich_bedenk...

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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