(openPR) Heerscharen von Medizinethikern und ihnen sich verbundene Paternalisten aus den verschiedensten Professionen schicken sich an, uns im aktuellen Wertediskurs von den Wertmaßstäben des Hippokratischen Eides zu überzeugen; in der Debatte wird nicht selten dem Eid die Qualität eines „Grundgesetzes ärztlicher Sittlichkeit“ beigemessen und konkurriert so unmittelbar mit den sich aus der Verfassung ergebenden Wertmaßstäben, die nun nicht notwendigerweise mit denen aus dem „Arztethos“ ergebenden Werten deckungsgleich sein müssen.
Das „höchste Gesetz“ dürfte allerdings nach wie vor die Verfassung sein und hieran wird sich auch eine Medizinethik messen lassen müssen, die im Begriff ist, ggf. neue „Prinzipien“ zu gerieren, bei denen ein neuer ethischer Paternalismus die Triebfeder eines intraprofessionellen Selbstbildnisses zu sein scheint, dem aber nun keine normative Bedeutung beizumessen ist.
Freilich ist hiermit nicht zum Ausdruck gebracht, dass es der Ärzteschaft verwehrt ist, gleichsam ihr Selbstverständnis und damit zugleich auch ihre Rolle in unserer Gesellschaft oder in der Arzt-Patienten-Beziehung „neu“ zu bestimmen – dies bleibt ihr selbstverständlich vorbehalten, allerdings in dem Bewusstsein, dass auch die „Medizinethik“ wert- und vor allem interpretationsoffen ist.
Dass sich allerdings die Ärzteschaft mit ihren selbst auferlegten Prinzipien in einer „arztethischen Identitätskrise“ befindet, soll hier ebenso wenig verschwiegen werden wie die Tatsache, dass offensichtlich die ethisch-moralischen Dekrete von den Spitzen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften keine Integrationswirkung mit Blick auf die individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte entfaltet. Umfragen (etwa mit Blick auf die Legalisierung der Sterbehilfe) belegen diesen Befund eindrucksvoll und da nimmt es nicht wunder, dass von den Funktionären fast beschwörend wieder an das Arztethos erinnert wird: es gilt erkennbar, den „Geist des Hippokrates“ zu reanimieren, um sich so einem interprofessionellen Dialog entziehen zu können.
Die Folgen einer solchen Werthaltung – lanciert durch standespolitische Stellungnahmen und Proklamationen ethisch-moralischer Botschaften – sind denn auch gravierend: Der zwingend gebotene Diskurs zwischen einschlägigen Wissenschaften wird mehr oder minder vermieden; mit unglaublicher Arroganz, so könnte man/frau meinen, entziehen sich die Chefdogmatiker von der Lehre des „guten Arztes“ einer rationalen Diskussion, wohl wissend darum, dass das Grundgesetz als das zentrale „Lehrbuch“ dem Missionierungseifer mancher Sendboten bedeutsame Grenzen setzt, die jedenfalls innerhalb der Verfassungsrechtswissenschaft nicht zur Disposition auch nur einer einzelnen Berufsgruppe, die gleichsam einen Vertrauensbonus in der Bevölkerung für einen besonders tugendethisches Verhalten besitzt, gestellt sind.
Umso wichtiger erscheint es mir, darauf hinzuweisen, dass anderenorts ein nachhaltiger Versuch unternommen wird, der gewissermaßen die Debatte zu entmythologisieren in der Lage ist und die Frage, vor wem wir Furcht und Schrecken haben müssen, in einem anderen Licht erscheinen lässt.
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>>> http://www.iqb-info.de/Das_Grundgesetz_ein_Lehrbuch_der_aerztlichen_Grundhaltung_Lutz_Barth_2009.pdf











