27.07.2009 - 09:28 - Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen für International Media wegen Urheberrechtsverletzung ab

Pressemitteilung von: just law Rechtsanwälte
PR Agentur: just law Rechtsanwälte

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Die neue Abmahnwelle mit der die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die Firma International Media Company BV zeichnet sich nach unseren Erfahrungen insbesondere dadurch aus, dass häufig eine Vielzahl von Titeln, welche über einen längeren Zeitraum „gesammelt“ worden, zeitlich versetzt abgemahnt werden.

Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in Filesharing Systemen (z.B. eDonkey2000) zu einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Werken gekommen. Dabei soll ein Porno-Film zum upload angeboten worden sein.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:
• My Sexy Kittens VOL 20 - 100% Exclusive Hardcore Teensex!
• My Sexy Kittens VOL 32
• Seventeen´s Playground Volume 1 Come and play with us!!!
• Spicy Girls 2 The girls from Seventeen in hot action!!!
• Teeners from Holland 13 All these sweet little girls will show you the best Dutch hot spots!
• Teeny Splash Vol. 3 - 10 Pretty Teens Showing Yon Their Wet and Slippery Pussies!
• Teeny Tits 1 - Young Teenage Girls With Big Boobies !!!
• Teenage Girls Squad # 1 They Like Sex, Are Very Horny And Looking For You!
• The best of Schoolgirls Holiday part 2 - The best action from naughty girls outside school!!!

Die Echtdaten der Anschlussinhaber wurden durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller durch Akteneinsicht in ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, innerhalb dessen anhand der IP-Adresse des Anschlussinhabers dessen Personendaten ermittelt worden gewonnen. Zuvor soll die IP-Adresse mittels einer speziellen Antipiracy-Software der Firma Media Protector GmbH beweissicher dokumentiert worden sein und laut eines Gutachtens gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern.

Nach Zitierung diverser Urteile fordern die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die International Media Company BV die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von EUR 10.000,--, die Anerkennung der Schadenersatzansprüche aus der Rechtsverletzung und die Kontenübernahmeverpflichtung hinsichtlich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Grundlage eines Streitwertes von EUR 10.000,-- verlangt. Die Ansprüche sollen gegen Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von EUR 700,00 als Schadenersatz und für die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte (aber nur in dieser einen Angelegenheit !) erledigt sein

Aufgrund der häufig zeitlich versetzte Mehrfachabmahnungen empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, nicht zuletzt auch da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, vornehmlich hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Insbesondere die vorgelegte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet. Regelmäßig rechnet sich die Einschaltung eines versierten Anwalts nicht nur finanziell durch (teilweise) Abwehr der Forderungen, sondern auch dadurch, dass Folgeabmahnungen verhindert und die Angelegenheit diskret zum Abschluss gebracht werden können.

Aktuelle Informationen über die Hintergründe, weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/international-media... .

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

just law Rechtsanwälte
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Tel. 0551-7977666
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Kontakt: Rechtsanwältin Regine Filler

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