(openPR) Abrechnung entspricht den Vorgaben der „Geislinger Konvention“
Die WohnCom Gesellschaft für Infomarketing mbH hat der GGG mit Lizenzvertrag das Güte-Siegel für Betriebskostenabrechnungen erteilt.
Die lizenzierte Vergabe des Güte-Siegels an die GGG dokumentiert, dass die Erfassung und Buchung der Betriebskosten den Vorgaben der „Geislinger Konvention“ (*1) entspricht, das Betriebskosten-Benchmarking (*2) auf dieser Basis betrieben sowie ein aktives Betriebskostenmanagement verfolgt wird.
Anfang 2009 hat die GGG die Vorbereitungen für die Zertifizierung getroffen. In die Bewertung sind die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2006 und 2007 eingeflossen. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses wurden die Abrechnungen der GGG einer Plausibilitätskontrolle im Hinblick auf die Anforderungen der „Geislinger Konvention“ unterzogen.
*1 ... Die „Geislinger Konvention“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen um eine Betriebskostenoptimierung für Wohnimmobilien. Der Bereich ist vielfältig und die Spannbreite der Berührungspunkte reicht von wirtschaftlichen Aspekten bis zu Fragen der Umwelt. Dabei ist die „Geislinger Konvention“ eine bundesweit gültige Vereinbarung von wohnungswirtschaftlichen Fachleuten und Dienstleistern über die Grundlagen und Regeln eines Betriebskosten-Benchmarkings.
*2 ... Unter Benchmarking versteht man dabei den unternehmensinternen, regionalen und überregionalen Vergleich von Betriebskostenkennzahlen und Einflussgrößen. Der Vergleich der Betriebskosten in unterschiedlichen Unternehmen stellt einen wesentlichen Beitrag dar, um Kosteneinsparpotentiale zu erkennen und dadurch Kostensenkungen für die Mieter zu erzielen.











