openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

06.07.200909:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) „Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben“

Der Deutsche Bundestag hat am 03.07.2009 über Änderungen des Erb- und Verjährungsrechts entschieden (vgl. auch Bundestags-Drucksache 16/8954) und damit eine „Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben“ ermöglicht. Diese Regelung war überfällig.

Daher hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wiederholt an den Deutschen Bundestag gewandt und eine zügige Beratung und Neuregelung angemahnt. Siehe dazu u.a. die „Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Bundestags-Drucksache 16/8954“ (nachlesbar unter http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de ).

Zur jetzt beschlossenen „Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich“ wird in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 03.07.2009 ausgeführt:

… Ein wichtiger Punkt ist die bessere Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Erbauseinandersetzung. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Trifft der Erblasser auch in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, geht der pflegende Angehörige heute oftmals leer aus. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gibt es nur für einen Abkömmling, der unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt hat. Künftig soll der Anspruch unabhängig davon sein, ob für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde.

Beispiel: Die verwitwete Erblasserin wird über lange Zeit von ihrer berufstätigen Tochter gepflegt. Der Sohn kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Der Nachlass beträgt 100.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 20.000 Euro zu bewerten. Derzeit erben Sohn und Tochter je zur Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Von dem Nachlass wird zugunsten der Schwester der Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (100.000-20.000 = 80.000). Von den 80.000 Euro erhalten beide die Hälfte, die Schwester zusätzlich den Ausgleichsbetrag von 20.000 Euro. Im Ergebnis erhält die Schwester also 60.000 Euro.

Werner Schell - http://www.wernerschell.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 322321
 1895

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Änderung des Erb- und Verjährungsrechts“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 29.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und Korrekturen des vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III gefordert. Mit dieser Zuschrift wird verdeutlicht, dass mehr Pflegeberatung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes für ein PSG III nicht erforderlich ist. Pflegeberatung ist bereits jetzt den Pflegekassen als Pflichtleistung auferlegt und bedarf keiner kommunalen Ergänzung. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind eher beh…
Gesundheitsbewusste Lebensführung kann Demenz vermeiden helfen
Gesundheitsbewusste Lebensführung kann Demenz vermeiden helfen
Es muss darum gehen, mehr auf Prävention und größte Sorgfalt bei Diagnostik und Therapie zu setzen! Demenz – „… mit Schreckensmeldungen werden nicht nur Ängste geschürt und Geschäfte gemacht, sondern auch Millionen von Menschen in die Irre geführt.“ So das Urteil von Cornelia Stolze in ihrem Buch "Verdacht Demenz - Fehldiagnosen verhindern, Ursachen klären und wieder gesund werden" (Herder, 2016). In einer Pressemitteilung vom 29.01.2016 haben Leipziger Demenzforscher der Öffentlichkeit ähnlich lautende Studienergebnisse zur Prävention vor…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“Bild: Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“
Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“
… insbesondere auch für Vermächtnisansprüche. Die besondere Konstellation ergibt sich aus der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts, nach der die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen, hier insbesondere die dreijährige Verjährungsfrist, übergeleitet …
Erbrechtliche Ansprüche verjähren zum Jahresende durch die Erbrechtsreform
Erbrechtliche Ansprüche verjähren zum Jahresende durch die Erbrechtsreform
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § …
Viele erbrechtliche Ansprüche verjähren zum Jahresende
Viele erbrechtliche Ansprüche verjähren zum Jahresende
… droht zum Jahresende eine böse Überraschung. Erbrechtliche Ansprüche verjähren jetzt wie alle anderen Ansprüche nach drei Jahren. Mit einem neuen Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts ist vor zwei Jahren die 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. ersatzlos gestrichen worden. Die neue Frist …
Bild: Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010Bild: Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010
Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010
Zum 01. Januar 2010 treten neue Regeln im Erbrecht in Kraft. Die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verändert die erbrechtlichen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches aber (sehr) maßvoll (BT-Drucks. 16/8954). Es wäre eine mutigere Reform wünschenswert gewesen, zumal es sich um die umfangreichste Reform des Erbrechts seit 1900 handelt. Im Wesentlichen …
Bild: Und täglich grüßt die Konkurrenz - 5. Nürnberger Unternehmer-KongressBild: Und täglich grüßt die Konkurrenz - 5. Nürnberger Unternehmer-Kongress
Und täglich grüßt die Konkurrenz - 5. Nürnberger Unternehmer-Kongress
Nürnberg – Die Änderung der eigenen Unternehmensstrategie erfordert viel Mut. Davon kann Dominik Brokelmann, CEO der Brodos AG, ein Lied singen. Sein Motto: Wenn in einem Markt mehr als drei Spieler sind, dann lass die Hände davon. Mit kreativer und innovativer Energie baute er die Brodos AG zu einem der führenden Distributoren der Telekommunikationsbranche …
Neues Erbrecht ab 2010
Neues Erbrecht ab 2010
Mit dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts haben sich gravierende Änderungen im Erbrecht ergeben. Diese sollen nachfolgend kurz zusammegefasst werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die für Pflichtteilsberechtigte nachteilige Änderung des § 2325 BGB, der bei einer Hinzuzählung von lebzeitigen Schenkungen zum Nachlass diese Schenkungen …
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Bundestags-Drucksache 16/8954
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Bundestags-Drucksache 16/8954
Am 8.10.2008 wurde im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - - BT-Drucksache 16/8954 - durchgeführt. Hinsichtlich der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfes und der möglichen Beschlussfassung / Inkraftsetzung ist den Informationen nichts zu entnehmen. Auf eine Anfrage beim …
Bild: Was demnächst beim Erben und Vererben zu beachten sein wird - Erster TeilBild: Was demnächst beim Erben und Vererben zu beachten sein wird - Erster Teil
Was demnächst beim Erben und Vererben zu beachten sein wird - Erster Teil
… des Pflichtteilsrechts darstellt. Neben verschiedener Änderungen im Bereich des Pflichtteilsrechts sind Gegenstand des geplanten Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts die verstärkte Honorierung von Pflegeleistungen innerhalb des Familienverbundes, sowie die Anpassung der familien- und erbrechtlichen Verjährungsvorschriften an die übrigen …
Zum Jahresende verjähren durch die Erbrechtsreform erbrechtliche Ansprüche
Zum Jahresende verjähren durch die Erbrechtsreform erbrechtliche Ansprüche
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § …
Erbrechtsreform lässt erbrechtliche Ansprüche zum Ende dieses Jahres verjähren
Erbrechtsreform lässt erbrechtliche Ansprüche zum Ende dieses Jahres verjähren
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 …
Sie lesen gerade: Änderung des Erb- und Verjährungsrechts